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    Beitrag von Thomas S. Do 3 März 2016 - 20:09

    Hallo zusammen
    War heute auf der Zulassungsstelle mit dem Schreiben Brief und Fahrzeugschein
    Die haben mir einen neuen Brief und Fahrzeugschein ausgestellt Preis 14,80 Euro
    Jetzt steht im Brief: Geländefz, Gü.bef.b.3,5 t
    und Art Aufbau BE
    Nun bin ich mal gespannt was geht Question
    Werde euch wieder berichten
    Gruß Thomas
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    Beitrag von DMAX Fan Do 3 März 2016 - 20:28

    Hallo Thomas,ich bin auch gespannt wie es weiter geht. .☺

    Ich hab 25€ bezahlt
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    Beitrag von thetaxman Fr 4 März 2016 - 18:19

    GJR schrieb:
    ... Typ nach meiner Zulassungsbescheinigung ist ist ATFS

    Hallo Gernot,

    in meinen Papieren stand/steht auch ATFS und hat es hat geklappt.
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    Beitrag von DMAX Fan Sa 5 März 2016 - 12:50

    @thetaxman

    Wie lange hat es bei dir gedauert bis du die Antwort vom Zoll hattest ?bzw die das genehmigt hatten. .
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    Beitrag von thetaxman So 6 März 2016 - 21:28

    Ich glaube ich war am 22. oder 23.12. bei der Zulassungsstelle und der Bescheid datiert
    vom 31.12., als ungefähr eine gute Woche.


    Zuletzt von Dynomike am Do 18 Jan 2018 - 8:41 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Vollzitat entfernt)
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    Beitrag von DMAX Fan So 6 März 2016 - 21:45

    OK dann kommt eventuell was diese Woche.
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    Beitrag von 1976racer Mo 7 März 2016 - 8:30

    Moin Moin,

    der Zoll genehmigt nichts... das ist eine automatisierte Datenverarbeitung die einen neuen Steuerbescheid erstellt.
    Wenn noch ein Guthaben vorhanden ist kann es sein, dass es verrechnet wird... muss aber nicht! Wenn es nicht verrechnet wird muss ein separater Antrag auf Erstattung der KFZ-Stuer gestellt werden, den Vordruck gibt es unter zoll.de!

    Wenn bereits ein Rechtsbehelfsverfahren wegen abweichender Besteuerung geführt wird, rate ich zur Verbindungsaufnahme mit der Rechtsbehelfsstelle des zuständigen Hauptzollamtes. Ich würde denen mitteilen das eine technische Änderung vorgenommen wurde die eine Lastbesteuerung begründet.

    Damit hat sich den auch das Rechtsbehelfsverfahren erledigt....

    Grüße Arne
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    Beitrag von thetaxman Di 8 März 2016 - 19:57

    "The Zoll is watching you"

    Ich glaube der Zoll hat Wind bekommen von der Umschlüsselung. Crying or Very sad
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    Beitrag von sledge112 Mi 9 März 2016 - 0:34

    ???????????????????????????????


    _________________
    Gruß

    Carsten
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    Wer Rechtschreibfehler entdeckt, darf sie behalten.
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    Beitrag von thetaxman Do 10 März 2016 - 21:01

    Hallo Fangemeinde,

    ich habe eine Mitteilung erhalten, dass eine vorgenommene Umschlüsselung bei Neuzulassung
    zur Pkw-Besteuerung führte. Mad

    Wahrscheinlich hat der Zoll sein Besteuerungsprogramm gepimmt.

    Vielleicht können einige "Umschlüsseler" aus 2016 mal mitteilen, ob es bei Ihnen geklappt hat.
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    Beitrag von DMAX Fan Fr 11 März 2016 - 4:27

    Ich warte noch auf den Bescheid. Aber ich habe wenig Hoffnung
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    Beitrag von DMAX Fan Fr 11 März 2016 - 9:17

    Ich warte noch auf den Bescheid. Aber ich habe wenig Hoffnung
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    Beitrag von Wilhelm Fr 11 März 2016 - 9:19

    thetaxman schrieb:
    sledge112 schrieb:????????

    Hallo Fangemeinde,

    ich habe eine Mitteilung erhalten, dass eine vorgenommene Umschlüsselung bei Neuzulassung
    zur Pkw-Besteuerung führte. Mad

    Wahrscheinlich hat der Zoll sein Besteuerungsprogramm gepimmt.

    Vielleicht können einige "Umschlüsseler" aus 2016 mal mitteilen, ob es bei Ihnen geklappt hat.

    Die Zulassungsstelle hat das Isuzu Schreiben so nicht anerkannt und ich musste mit dem Schreiben dann zur DEKRA und die haben mir dann ein Gutachten dafür ausgefüllt (30,-Euro), dann wieder zur Zulassungsstelle und der Zoll hat die Doka dann als LKW versteuert.
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    Beitrag von michab Sa 12 März 2016 - 14:51

    Ich war gestern bei der Zulassungsstelle. Die Umschlüsselung hat auch soweit geklappt.
    Obwohl ich mit der Sache Freitag kurz vor Feierabend drei Leute beschäftigt habe Very Happy
    "Äh, das hatte ich noch nie, da muß ich mal meinen Chef fragen" Welcher dann noch eine Etage höher musste weil er sich auch nicht sicher war.
    Schlussendlich aber hatte ich 5 nach 12 neue Papiere und Brief mit "BE" und den von Isuzu freigegebenen 16" Reifengrößen . bounce
    Jetzt sagt nicht das es schon nicht mehr funktioniert, das wäre echt ärgerlich.
    Ich dachte das ist so festgelegt. Dann können die doch nicht plötzlich sagen: "Och nö, besteuern wir jetzt auch nach Hubraum" oder? Evil or Very Mad

    Gruß micha
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    Beitrag von DMAX Fan Sa 12 März 2016 - 18:37

    Habe heute den Bescheid bekommen.☺☺ Mein DOKA wird jetzt nach Gewicht besteuert und kostet somit 172€ um Jahr.
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    Beitrag von thetaxman Sa 12 März 2016 - 21:56

    Na dann, herzlichen Glückwunsch !!!!  Very Happy


    Zuletzt von Dynomike am Do 18 Jan 2018 - 8:40 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Vollzitat entfernt)
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    Beitrag von DMAX Fan Sa 12 März 2016 - 22:15

    Danke. .ich verstehe nur nicht warum das bei deinem nicht geht
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    Beitrag von thetaxman Sa 12 März 2016 - 22:40

    Bei mir hat es geklappt.


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    Beitrag von wetlaptop So 13 März 2016 - 10:05

    ...................ich finde es trotzdem wieder mal schön, dass es bei der Besteuerung der Fahrzeuge solche Unterschiede gibt.

    Jetzt fahren die Dokas als LKW rum und die Space Cabs (bis 2012) als PKW, obwohl Platztechnisch die 2. Variante eher dafür in Frage käme.

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    Beitrag von Dynomike So 13 März 2016 - 10:27

    Mein SpaceCab ist als Lkw besteuert. Das bedurfte nur etwas Schriftverkehr mit Bildern und etwas Geduld.


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    Beitrag von wetlaptop So 13 März 2016 - 10:35

    Finanzamt oder Zollamt? .........beim letzteren wäre ich über ein paar Tipps froh.



    Ich habe jetzt schon zum 5. Mal ca. 435€ Steuern bezahlt.


    Zur Not auch über meine E-Mai: wetlaptop@gmx.de


    Zuletzt von Dynomike am Do 18 Jan 2018 - 8:40 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Vollzitat entfernt)
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    Beitrag von mapoja So 13 März 2016 - 19:54

    Hallo,
    meine DOKA ist als BE eingetragen, aber der Bescheid kam als PKW, die Begründung ist ein Witz:
    "Ihr Fahrzeug wurde gemäß § 18 (12) Kraftfahrzeugsteuergesetz entsprechend der vor dem 1. Juli 2010 geltenden Rechtslage als PKW besteuert."
    D.h. Das Zollamt benutzt das Gesetz, das die meißten Steuern bringt, egal ob noch gültig oder nicht. Lohnt sich da ein Einspruch?

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    Beitrag von pablo1268 So 13 März 2016 - 21:59

    Oh ich liebe, als einer im Elsass Lebender, Europa, wenn es auch nicht in Deutschland einheitlich läuft Mr Green
    Wenn ich sowas lese kommt mir das Grauen. Bei uns läuft der Pickup als Lieferwagen und kostet einmalig bei der Zulassung und Erstellung der Papiere ca 330€. Bei nem SUV ist das schon anders und kann teilweise erhebliche Mehrkosten bedeuten.
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    Beitrag von Dynomike Mo 14 März 2016 - 0:21

    wetlaptop schrieb:...Finanzamt oder Zollamt? .........beim letzteren wäre ich über ein paar Tipps froh...


    Ich spreche von Zoll, besitze allerdings einen Max nach 2012, also das neue Modell.

    In diesem Thread ist das ausführlich beschrieben.


    Zuletzt von Dynomike am Do 18 Jan 2018 - 8:42 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet


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    Beitrag von wetlaptop Mo 14 März 2016 - 6:46

    Vollzitat entfernt 


    .........das habe ich schon vom Anfang an gelesen.

    Ich habe mir nur überlegt: aus welchen Grund die "neue" Doka das Recht auf LKW hat und die "alten"Space Cab-Fahrer werden je nach Willkür des Bearbeitenden "verarscht". affraid

    Oder anders gesagt: warum gibt es dieses Schreiben nicht auch für die "Alten"? Mad


    Aber egal...........Recht(e) haben oder Recht(e) bekommen....... lol!

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