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    Beitrag von Wilhelm Mo 14 März 2016 - 8:15



    Weil es VW seit 2011 mit dem Finanzämtern so schon inoffiziell mit ihren Dokas macht. Erstaunlicherweise durften nur die das!!! Nachtigall ick hör Dir trapsen!!!
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    Beitrag von Thomas S. Di 15 März 2016 - 21:33

    Hallo zusammen
    Habe gerade meine Post vom Zoll geöffnet Question
    Habe es ja nicht gedacht, es hat geklappt!!!
    mit Nachverrechnung 155 Euro.
    Jetzt hoffe ich nur dass die nächstes Jahr nicht auf andere Ideee kommen
    Danke nochmals!!!!! an die das angeleiert haben!!!
    Gruß Thomas !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012 - Seite 3 3517610670
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    Beitrag von thetaxman Do 17 März 2016 - 20:38

    "....  Zollamt? .........beim letzteren wäre ich über ein paar Tipps froh. Ich habe jetzt schon zum 5. Mal ca. 435€ Steuern bezahlt."

    Ob Finanzamt oder Zoll, das ist egal, bis Mitte des Jahres 2014 waren die Finanzämter für die Kfz-Steuer zuständig, danach der Zoll.

    Ich könnte Dir meine Ersterörterung zum Einspruch (ca. 10 Seiten) für meinen alten 1,5 er schicken, die letztendlich zur Besteuerung nach dem Gewicht führte, aber ....

    Dein Steuerbescheid ist wahrscheinlich aus dem Jahr 2010 und dieser Steuerbescheid ist nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig geworden. Da der Steuerbescheid endgültig erteilt wurde, ist die Änderung desselben nur möglich bei Vorliegen neuer Tatsachen oder nachträglicher Beweismittel.

    Das erscheint mir völlig aussichtslos  Crying or Very sad

    Du hättest bereits nach Erhalt des ersten Steuerbescheides aktiv werden müssen.
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    Beitrag von thetaxman Do 17 März 2016 - 21:28

    mapoja schrieb: Lohnt sich da ein Einspruch? Manfred

    Ob sich ein Einspruch lohnt, ist nicht so leicht zu beantworten, aber wenn Du keinen Einspruch einlegst, wird Dein Bescheid bestandskräftig.

    Du musst beim Einlegen eines Einspruchs diesen begründen, ansonsten wird er als unbegründet abgewiesen. Und gerade hier liegt das Problem. Dem Zoll ist es eigentlich egal was in Deinen Fahrzeugpapieren steht. Die Behandlung als Pkw basiert ausschließlich auf die ständigen Rechtsprechung des BFH und der FG zu PU mit Doppelkabine. Alle bisherigen Urteilen zu Doppelkabinen geben dem Zoll zur Behandlung als Pkw Recht.

    Ob das nun Recht oder Unrecht ist bleibt dahin gestellt.

    Du hast natürlich das Recht auf Deiner Seite einen Einspruch einzulegen, aber die Begründung des Einspruchs wird Dir schwer fallen, weil alle möglichen Einwände bereits schon Gegenstand irgendeiner gerichtlichen Klärung waren, bzw. im Klagefall Recht zu bekommen.

    Sorry pale
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    Beitrag von Thomas S. Fr 18 März 2016 - 0:27

    Hallo Frank
    Seit letztes oder vorletztes Jahr ist der Zoll für die KFZ Steuer zuständig.
    Aber die bekommen deine Unterlagen bzw. Brief mit den Daten von deinem Wagen
    von der Zulassungsstelle also bei uns Landratsamt.
    Da ging ich hin und kotzte ab dass es nicht sein kann dass ich vom Zoll angehalten werde
    am Sonntag mit Anhänger als Unternehmer und die sagen es wäre ein LKW und ich sag ihr
    behauptet es wär ein PKW. Dann habe ich mich ausgelassen dass ich bei der Versicherung
    nur auf 50% runter gehe und viel teurer ist und diese sagen es wäre ein LKW.
    Dann wollte der auf dem Zoll anrufen kam aber nicht durch, weil er sieht den Isuzu genau wie ein
    Nissan Navara und der läuft als LKW.
    Nachdem er nicht durchkam hatte er das Schreiben von Isuzu angeschaut und schlüsselte den Brief
    um und ich bekam einen neuen Brief.
    Der geht wieder zum Zoll von dem ich dann wieder die Post bekam und dieses mal richtig.
    Das erste mal bekam ich vom Zoll in Karlsruhe die 435 Euro und das zweite mal bekam ich jetzt vom Hauptsitz Dresden.
    Der Frau vom Zoll habe ich letztes Jahr tel.dann sagte die zu mir: sie habe zum entscheiden ob LKW oder PKW und ich müsse ihr beweisen dass es ein LKW sei.
    Das haben wir ja jetzt gemacht mit dem Schreiben von Isuzu.
    Gruß Thomas
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    Beitrag von michab Do 24 März 2016 - 12:40

    Hallo zusammen,

    gestern kamm der neu Bescheid vom Zoll cheers hat alles Problemlos geklappt.
    Steuern: 172,-€ pro Jahr
    Auch von mir eine Danke an Arne das er dies angestoßen hat.

    Gruß micha
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    Beitrag von 76erKeks Sa 2 Apr 2016 - 1:11

    Servus beinand
    hab grad meinen Zoll-Steuerbescheid bekommen .....463€ (2007er Max 1,5 Kabiner ,LKW eingetragen) Berechnung nach Hubraum....Bei "Grundlagen der Festsetzung" steht Lastkraftwagen.......Bei "Sonstige Erläuterungen" steht das er als PKW besteuert wird aufgrund §18 (12) KFZsteuergesetz.......

    Hätte da bitte jemand schon einen schriftlichen Einspruch parat??????...........der Vorbesitzer hat auch nur 160€ gezahlt....

    Gruß und schönes We.
    Keks
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    Beitrag von bcb1021 So 3 Apr 2016 - 20:14

    Moin,

    wenn in den Papieren unter Aufbauart BA steht, dann dürfen die das. §18 erwähnt ausdrücklich BA in einer sogenannten Übergangsregelung, die unbegrenzt Gültigkiet hat. Demnach sind solche Fahrzeuge als PKW zu versteuern.
    Der neue Dmax kann mit Aufbauart BE (Pickup) eingetragen werden. Da es zum Zeitpunkt der Erstellung des §18, BE noch nicht gab, fällt er nicht unter § 18 und muß als Sonstige versteuert werden. Bei BE spielt auch die Grösse der Ladefläche keine Rolle. Der alte Max kann aber nicht als BE zugelassen werden. Nur für den neuen gibt es ein entsprechndes Schreiben von Isuzu.

    In Deinem Fall hilft nur der Verweis auf die vorherige Einstufung und gegebenfalls die Nummer mit dem Zollstock. Da der Zoll sich aber noch sturer stellt als früher die Finanzämter wird das langwierig und schwierig. Jedenfalls weißt Du jetzt, warum Zöllner schon zu biblischen Zeiten verrufen waren. Die haben sich auch nie geändert. Hier im Kölner Raum werden neue Dmaxe z. Z. bei Neuzulassung als BE meist akzeptiert. Bei Umschreibung fängt der Ärger an, da dann die Frage kommt wieso ein BA auf einmal ein BE ist, wenn keine bauliche Änderung stattfand. Zöllnmer sind erfinderisch einem das Leben zu versauen.

    Gruss Bernard



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    Beitrag von 76erKeks Mo 4 Apr 2016 - 21:18

    Servus Bernard
    Erstmal Danke für deine Antwort.....In der Zulassungsbescheinigung 1 u. 2 steht nur was von B11CD? In dem Schreiben vom Zoll steht zum Aufbau gar nix!? Netterweise hat der Vorbesitzer mir sein Zollschreiben gefaxt ,welches bestätigt das er als LKW nach Gewicht versteuert wurde.....war aber das HZA Augsburg.....
    Ich werd ´s auf alle Fälle versuchen.......

    Danke und Gruß
    keks
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    Beitrag von thetaxman Di 5 Apr 2016 - 19:37

    76erKeks schrieb:
    Hätte da bitte jemand schon einen schriftlichen Einspruch parat?

    Schönen Abend,

    wenn Du mir Deine Mailadresse auf mein Postfach schickst, kann ich Dir meinen Einspruch schicken.
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    Beitrag von 76erKeks Mi 6 Apr 2016 - 0:04



    Servus
    Du hast ne PN, Danke schon mal!

    Gruß und Gute Nacht
    Keks
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    Beitrag von thetaxman Mi 6 Apr 2016 - 18:31

    Kommt morgen.
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    Beitrag von 76erKeks Mi 6 Apr 2016 - 18:44


    ok, merce!
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    Beitrag von elefanti24 Fr 8 Apr 2016 - 22:18

    Danke, der Tip war echt super, bei mir hats auch geklappt. War zwar etwas umständlich weil das Straßenverkehrsamt die eg nummer aus den papieren gelöscht hat wegen der dachreling, aber ein gutachten vom Tüv hat dann wieder alles gerade gebogen.
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    Beitrag von DMAX Fan Sa 9 Apr 2016 - 5:29

    Für alle die den alten DMAX haben ist es sehr ärgerlich das er nicht auch umgeschlüsselt werden kann
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    Beitrag von Dietmar Sa 30 Apr 2016 - 18:38

    Hallo Gemeinde.

    habe am 27.04.2016 meinen Steuerbescheid bekommen, trotz Umschreibung auf BE verlangt der Zoll/Finanzamt 457,-€.  affraid  affraid  affraid

    Da gab es doch mal jemand der eine Widerspruchsschreiben erstellt hat, glaube Thetaxman/Frank war derjenige.
    Habe ihm eine Mail geschickt aber er meldet sich nicht, weiß jemand was?  bounce  bounce  bounce

    Gruß
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    Beitrag von Wilhelm Mo 2 Mai 2016 - 14:51

    Das ist aber schon sehr frech vom Zoll und für mich sehr erstaunlich. Hier in Brandenburg geht das völlig problemlos. Bei dem Anorak haben die da z.B. noch nie Probleme gemacht.
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    Beitrag von thetaxman Mo 2 Mai 2016 - 20:02

    Dietmar schrieb:

    ...Da gab es doch mal jemand der eine Widerspruchsschreiben erstellt hat, glaube Thetaxman/Frank war derjenige.
    ...

    Sorry, war vorige Woche auf Dienstreise. Die Ersterörterung zum Steuerbescheid wird Dir nicht helfen, da es sich
    um eine Pkw Besteuerung eines 1,5 er handelte. !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012 - Seite 3 288439298
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    Beitrag von 76erKeks Di 3 Mai 2016 - 7:08


    Guten Morgen beinand,
    Bei mir hat´s auch geklappt Mr Green
    Nach dem Einspruchsschreiben vom Frank ,kam ein Vordruck wie ich den Max vermessen soll und die nette Dame von HZA Reg. wollte eine Kopie des Fz-Schein. Am Fr. kam dann die gute Nachricht......besteuert als LKW.
    Nochmal vielen herzlichen Dank Frank !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012 - Seite 3 3517610670

    Gruß Keks
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    Beitrag von marko_daniela So 8 Mai 2016 - 14:15

    Hatte mich am Samstag in Paaren Glien mit einem Mitarbeiter von Isuzu Deutschland und einem Mitarbeiter unterhalten
    Umschlüsselung gibt es nur noch beim Neukauf eines Maxen für den alten besteht keine Möglichkeit
    Schade deshalb Augen zu und durch jeder Max ist einmalig
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    Beitrag von mapoja So 8 Mai 2016 - 18:30

    Hallo und vielen Dank an Frank.
    Mit seinem Isuzu Umschlüsselungschreiben hatte ich meinen Doka direkt bei der Zulassung im März umschreiben lassen.
    Dann kam aber der Steuerbescheid als PKW 487 €, gegen den ich Einspruch eingelegt hatte. Es kam dann eine Rückfrage nach Bildern vom Innenraum und von Außen, der ich nachkommen. Letzte Woche nun der neue Steuerbescheid über 172 € und eine Rückzahlung über 315 €.
    Das hört sich gut an.

    Gruß
    Manfred
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    Beitrag von thetaxman So 8 Mai 2016 - 20:33

    Männertag ist ja nun schon vorbei, aber vielleicht könnt`Ihr ja trotzdem mal einen ausgeben. Very Happy Very Happy Very Happy
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    Beitrag von Dynomike Mo 9 Mai 2016 - 10:35

    Oft genügt auch, wie in meinem Fall, ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter des Zolls.

    Wir hatten einige Telefonate geführt und er hat mir genau erklärt was zu machen sei, um als LKW besteuert zu werden (auch ohne Umschlüsselung). Ich habe ihm dann noch ein paar Bilder geschickt und am Ende kam ich ohne jegliche Umschlüsselung, oder gar Umbauten zur Gewichtsbesteuerung. Evtl. lag es auch etwas daran, dass "mein" Sachbearbeiter auch einen Pickup fährt.

    Ist also viel Ermessenssache.


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    Beitrag von Dietmar Di 10 Mai 2016 - 20:10

    Hallo Gemeinde!

    Kann mir jemand das Schreiben zum Umschlüsseln auf BE zukommen lassen.
    Ich kann meines nicht mehr finden,(Sch...ß Computer) und benötige es um Widerspruch einzulegen.

    Danke!

    Gruß
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    Beitrag von Wilhelm Mi 11 Mai 2016 - 14:23

    Könnte ich, nur leider kapiere ich hier nicht, wie ich ein Foto ganz normal hier einfügen kann, ohne hier ne URL oder sowas zu haben.

    Ich habe es Dir per Mail geschickt.

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