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    Beitrag von Wicki So 17 Jul 2016 - 12:58

    Hallo,

    ich hab auch das Problem das ich für einen Space-Cab 487€ zahlen soll.
    Hab am Freitag mit dem Zoll telefoniert, der meinte ich soll Widerspruch einlegen.
    Hat jemand schonmal zufällig so ein Schreiben gemacht und könnte es mir zur Verfügung stellen?
    Hab Taxman schon angeschrieben, aber der ist anscheinend nicht da.
    Ich will erstmal Widerspruch einlegen, wenn das nix nützt kann ich ja noch umschlüsseln.

    Gruß
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    Beitrag von Wilhelm So 17 Jul 2016 - 19:22

    Es geht auch handschriftlich den Widerspruch einzureichen. Einfach reinschreiben, daß Du 2 vollwertige Sitze und 2 Notsitze in Deinem D-Max hast und drauf hinweisen.
    Das sollte im Prinzip reichen. Garnicht mehr reinschreiben, daß befördert meistens nur mehr Nachfragen.
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    Beitrag von Wicki Sa 30 Jul 2016 - 13:35

    So, gerade hab ich Post vom Zoll bekommen, mein Einspruch wurde abgelehnt.
    Mein Fahrzeug wäre nach Hubraum zu besteuern.
    Einfach nur noch lächerlich was in dieser Bananenrepublik abgeht, jeder kann einfach willkürlich entscheiden wie ein Fahrzeug zu besteuern ist, mal ist es so, dann wieder andersrum.
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    Beitrag von Maddoc Sa 30 Jul 2016 - 14:39

    Unnötiges Vollzitat entfernt

    Nochmals Einspruch und Bilder der Notsitze hinschicken sowie Längenangaben Fahrgastraum und Pritsche
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    Beitrag von KingAlf So 31 Jul 2016 - 19:45

    Ich habge meinen Steuerbescheid auch am Samstag in der Post gehabt und soll 405€ bezahlen. Was ich nach wie vor nicht verstehe mein alter Omega 2.5l kostete 385€ im Jahr und hatte Euro3.  Suspect

    Werde es auch mit der Umschlüsselung versuchen und hoffen das es klappt.


    Ändert sich bei der Versicherung was wenn man den Aufbau umtragen lässt?




    Grüße André
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    Beitrag von KingAlf Di 2 Aug 2016 - 11:18

    Kurzes Update

    Zulassungsstelle erledigt. Habe einen neuen Brief und einen neuen Fahrzeugschein und auf dem Schreiben von Isuzu ein Stempel mit Siegel der Zulassung in Bautzen.
    Die gute Frau wollte zwar nicht das Schreiben anerkennen (man könnte es ja selbst schreiben) aber auf die Aussage von mir das wir gern bei Isuzu anrufen können um es bestätigen zu lassen das es mir von Isuzu zugesandt wurde klappte auf einmal alles.

    Einspruch ans Zollamt ist heute auch raus mit der Begründung:

    Sie haben als Begründung für den Pkw-Steuersatz §18 Absatz 12 angegeben.
    Diese Einstufung meines Fahrzeuges ist falsch. Es handelt sich nicht um, wie von Ihnen angenommen einen Pkw, sondern um einen Lkw. Der auch so von Landratsamt in Bautzen zugelassen wurde.
    Auch wenn ich die Steuern für einen Pkw bezahlen würde bleiben mir die Nachteile der Lkw-Zulassung bestehen, siehe z.B.: Sonn- und Feiertagsfahrverbot mit Anhängern.
    Meines erachtens müsste mein Fahrzeug nach §9 Absatz 3 besteuert werden.

    Hoffe das wird langen. Geht ja erstmal nur darum das der Steuerbescheid nicht Rechtskräftig wird.
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    Beitrag von Wicki Do 11 Aug 2016 - 16:23

    So, ich war grad auf der Zulassungsstelle und hab ihn umschreiben lassen.
    Jetzt ist die Frage was ich mit dem Einspruch machen soll?
    Im Schreiben vom Zoll steht auf der letzten Seite.


    Bisschen verwirrend und was sollte denn noch schlimmeres passieren? Rolling Eyes
    Also, einspruch zurücknehme und auf die Umschlüsselung hoffen, oder weiterlaufen lassen?

    Alles so umständlich und kompiliziert hier in diesem Land.


    Zuletzt von Wicki am Mi 31 Aug 2016 - 13:10 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : zitat entfernt)
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    Beitrag von ran-muc Do 11 Aug 2016 - 17:01

    @ Wicki

    Schwierig , wenn du den Einspruch zurück nimmst dann hast du erst mal die 467 € zu bezahlen.
    Mit Glück rutscht du mit der Umschlüßelung Pickup in die Gewichtsbesteuerung.
    Da sich das jetzt überschneidet glaub ich nicht dran.

    Du hast doch einen 1,5 Cab
    Brauchst du alle 4 Sitzplätze ??
    Wenn nein, dann bau einen Sitz aus und lass ihn austragen.
    Lt. BFH Urteil ist ein 3 Sitzer nach Gewicht zu besteuern .( 2 Sitze plus der Fahrersitz )

    Angaben ohne Gewähr , das mußt du natürlich erst mit dem Sachbearbeiter vom Zoll besprechen.

    Gruß Rudi
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    Beitrag von thetaxman Fr 12 Aug 2016 - 15:17

    Wicki schrieb:So, ich war grad auf der Zulassungsstelle und hab ihn umschreiben lassen.
    Jetzt ist die Frage was ich mit dem Einspruch machen soll?

    Hallo Wicki,

    leider war ich 4 Wochen nicht erreichbar, wegen Urlaub. Das Schreiben das Du bekommen hast, ist die Aufforderung
    Deinen Einspruch zurückzunehmen. Der Fall, mit der wenigsten Arbeit für den Zollbeamten. Damit wäre die Sache
    dann endgültig für Dich gegessen.

    Schreibe dem Zoll kurz, dass Du Deinen Einspruch aufrecht erhältst, eine ausführliche Begründung für den Einspruch
    lieferst Du umgehend nach.

    Ich habe für die LKW Besteuerung des Space Cab`s ein ca. 10-seitiges Antwortschreiben auf die Ersterörterung des
    Zollbeamten auf Deinen Einspruch.

    Ich glaube, irgend jemand hatte damit hier schon Erfolg.

    Sende mir Deine E-Mail Adresse. Ich schicke Dir dann spätestens am Montag oder Dienstag das Schreiben. Du musst dann
    ggf. nur Deine gegen meine Daten austauschen.

    Ich erwarte Deine Post.
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    Beitrag von KingAlf Sa 13 Aug 2016 - 16:10

    So mein neuer Steuerbescheid ist heute gekommen 172€ für ein Jahr + einmalig 21€ Pkw-Steuer für 15Tage.
    Begründung " Der vorangegangene Bescheid wurde nach §12 Abs. 2 Nr.1 erste Alternative Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert."

    Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe ist die Änderung auf Grund der umtragung zum Pick Up gekommen und nicht wegen dem Widerspruch des ersten Bescheides.



    Grüße André
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    Beitrag von Wicki Sa 13 Aug 2016 - 16:39

    Gude,

    hast du den Widerspruch zurückgezogen, oder weiter laufen lassen?

    Gruß
    KingAlf
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    Beitrag von KingAlf So 14 Aug 2016 - 9:19

    Der läuft noch hoffe ja das ich darauf auch nochmal Post bekomme.
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    Beitrag von thetaxman Mi 24 Aug 2016 - 21:03

    Bitte keine Vollzitate


    Der geänderte Bescheid wurde maschinell durch die Umschlüsselung erstellt. Von der Umschlüsselung bzw. vom geänderten Bescheid
    bekommt der Zollbeamte i.d.R. nichts mit. Das Problem könnte nun sein, da Dein Einspruch noch nicht abschließend
    bearbeitet ist, bekommt er Wind von der Sache.

    M.E. ist die Umschlüsselung für die Höhe der Steuer unrelevant bei einer Doppelkabine, da die sich Beurteilung
    für die Höhe der Steuerfestsetzung nach den tatsächlichen Gegebenheiten richtet. Vor- oder Nachumschlüsselung-
    eine DoKa bleibt eine DoKa.

    Mein Tip !  Idea  Das Einspruchsverfahren so schnell wie möglich beenden und hoffen, dass der eifrige Beamte noch
    nicht tiefer geschaut hat. Wenn Du selbst das Einspruchsverfahren beendest, hat der "Zuerstbearbeiter" beim Zoll die
    wenigste Arbeit. Wenn Du den Einspruch nicht zurücknimmst landet er in der Rechtsbehelfsstelle und wird dort
    weiterbearbeitet bzw. weitergeforscht.

    Hinweis !!! Keine Erfolgsgarantie  No
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    Beitrag von Wicki Mi 24 Aug 2016 - 21:08

    Gude,

    ich wollte meinen Einspruch morgen abgeben und nicht einstellen.
    Hab auch noch keinen neuen Bescheid wegen der Umschlüsselung bekommen.
    Ich wollte eigentlich in einem Begleitschreiben auf die Umschlüsselung hinweißen, sollte ich das besser nicht tun.
    Kann man den Einspruch nicht später noch zurückziehen, wenn zum Beispiel die Umschlüsselung Erfolg hatte?
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    Beitrag von thetaxman Mi 24 Aug 2016 - 21:52

    BITTE keine Vollzitate.


    Hi Wicki, ich würde an Deiner Stelle das Ergebnis der Umschlüsselung abwarten. Nicht gleich das ganze Pulver verschießen. Beim
    1,5 erscheinen mir die Erfolgsaussichten auf die Besteuerung als Lkw größer als bei der DoKa. Meine Antwort vorhin bezog
    sich auf das Verfahren von KingAlf.

    Den Hinweis auf die Umschlüsselung würde ich mir klemmen. Ich glaube mit einem Einspruchsschreiben zur Besteuerung des 1,5 hat der Zollbeamte
    genug um die Ohren.

    Wie bereits geschrieben, Du hast 2 Verfahren am Hals. Den "heimlichen" Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung und darüber hinaus
    das förmliche Rechtsbehelfsverfahren gegen die erste Steuerfestsetzung. Bedenke, beide Verfahren müssen verwaltungsseitig abgeschlossen werden.
    Einen Einspruch kann man immer zurücknehmen, solange noch keine klagefähige Entscheidung ergangen ist.

    Auf die möglichen Folgen habe ich im Thread zu KingAlf hingewiesen.
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    Beitrag von DMAX Fan Mo 29 Aug 2016 - 6:04

    Hat jemand beim Umschreiben auch an die KFZ Versicherung gedacht? Nochmaler Weise müsste der Dmax nach erfolgreicher Umschlüsselung als Pickup versichert werden. Weil von LKW steht ja nicht mehr im Brief.

    Hat damit jemand Erfahrung gemacht?

    Gruß Thomas
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    Beitrag von KingAlf Mo 29 Aug 2016 - 10:50

    Ich hatte mit meiner Versicherung vor dem Umschreiben telefoniert laut der Aussage am Telefon ändert sich nichts weiter da es auf die Aufbauart bezogen wird "Kasten offen" und selbst wenn es Auswirkungen haben sollte das die Aufbauart so nicht anerkannt wird und in "sonstige" sich ändert sind es 100€ mehr im Jahr.

    Ich bin bei der HUK.
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    Beitrag von DMAX Fan Mo 29 Aug 2016 - 12:44

    Gut zu wissen, ich bin auch bei der HUK. Also bleibt alles beim alten.
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    Beitrag von KingAlf Mo 29 Aug 2016 - 16:20

    Wie gesagt bis jetzt kam noch nichts von der Huk und die sind eigentlich zeitgleich mit dem Zoll.
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    Beitrag von DMAX Fan Mo 29 Aug 2016 - 21:13

    Ja die sind schnell... bin ganz zufrieden mit der HUK.
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    Beitrag von KingAlf Mo 29 Aug 2016 - 23:10

    Ich bis jetzt auch bin aber trotzdem am überlegen im neuen Jahr zu wechseln wenn das passende Angebot kommt.
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    Beitrag von Wicki Mi 31 Aug 2016 - 13:07

    Gude,

    kurze Rückmeldung wie es bei mir ausgegangen ist.

    Ich hatte ja Einspruch eingelegt, der erstmal nicht akzeptiert wurde. Danach hatte ich den Max umgeschlüsselt.
    Hab dann am Montag das Schreiben zur Aufrechterhaltung des Einspruchs abgegeben. Das Schreiben mit hilfe von Taxman erstellt, danke nochmal.

    Heute kam der neue Bescheid wegen der Umschlüsselung, nur noch 172€ statt vorher 487€.
    Hab dann vorhin beim Zoll angerufen und den Einspruch zurückgezogen, da sagte mir der Mitarbeiter, er wollte mir gerade den Einspruch genehmigen.
    Hätte also beides funktioniert.
    260€ Rückzahlung sind doch auch mal was. Very Happy
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    Beitrag von thetaxman Do 1 Sep 2016 - 21:08

    @ Wicki,

    herzlichen Glückwunsch zur "Rückerstattung" Very Happy , dann hat sich ja die ganze Mühe gelohnt.

    An dem Einspruchsschreiben habe ich bestimmt gefühlte 10 Stunden gesessen.
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    Beitrag von wetlaptop Do 1 Sep 2016 - 21:47

    ............ist pro Stunde 31,50€.......................Schnäppchen
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    Beitrag von isumog Sa 17 Sep 2016 - 22:47

    Hallo Leute,
    es gibt noch die Möglichkeit,den DMax als SonderKFZ Werkstattwagen zuzulassen.Dafür braucht man ein ein ausgebautes Hardtop mit Schubladensystem oder Werkbank.Der TÜV oder ein Ausrüster wie zB. Sortimo helfen da weiter.
    Die PKW Steuer fällt weg,die LKW Versicherung verlangt keinen Sprinter Zuschlag und das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger gilt nicht.
    Dies gilt auch für eine eingetragene Wohnkabine (SonderKFZ Wohnmobil).

    Der Haken:             SonderKFZ dürfen auf der Landstraße mit Anhänger nur 60 fahren!
    Dem Werkstattwagen sieht man das nicht an und der Wohnmobilfahrer weiss es nicht.

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