Weil es VW seit 2011 mit dem Finanzämtern so schon inoffiziell mit ihren Dokas macht. Erstaunlicherweise durften nur die das!!! Nachtigall ick hör Dir trapsen!!!
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!!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Wilhelm- Spezialist
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- Beitrag #51
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Weil es VW seit 2011 mit dem Finanzämtern so schon inoffiziell mit ihren Dokas macht. Erstaunlicherweise durften nur die das!!! Nachtigall ick hör Dir trapsen!!!
Thomas S.- Frischling
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- Beitrag #52
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Hallo zusammen
Habe gerade meine Post vom Zoll geöffnet
Habe es ja nicht gedacht, es hat geklappt!!!
mit Nachverrechnung 155 Euro.
Jetzt hoffe ich nur dass die nächstes Jahr nicht auf andere Ideee kommen
Danke nochmals!!!!! an die das angeleiert haben!!!
Gruß Thomas
Habe gerade meine Post vom Zoll geöffnet
Habe es ja nicht gedacht, es hat geklappt!!!
mit Nachverrechnung 155 Euro.
Jetzt hoffe ich nur dass die nächstes Jahr nicht auf andere Ideee kommen
Danke nochmals!!!!! an die das angeleiert haben!!!
Gruß Thomas
thetaxman- Fortgeschrittener
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- Beitrag #53
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
".... Zollamt? .........beim letzteren wäre ich über ein paar Tipps froh. Ich habe jetzt schon zum 5. Mal ca. 435€ Steuern bezahlt."
Ob Finanzamt oder Zoll, das ist egal, bis Mitte des Jahres 2014 waren die Finanzämter für die Kfz-Steuer zuständig, danach der Zoll.
Ich könnte Dir meine Ersterörterung zum Einspruch (ca. 10 Seiten) für meinen alten 1,5 er schicken, die letztendlich zur Besteuerung nach dem Gewicht führte, aber ....
Dein Steuerbescheid ist wahrscheinlich aus dem Jahr 2010 und dieser Steuerbescheid ist nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig geworden. Da der Steuerbescheid endgültig erteilt wurde, ist die Änderung desselben nur möglich bei Vorliegen neuer Tatsachen oder nachträglicher Beweismittel.
Das erscheint mir völlig aussichtslos
Du hättest bereits nach Erhalt des ersten Steuerbescheides aktiv werden müssen.
Ob Finanzamt oder Zoll, das ist egal, bis Mitte des Jahres 2014 waren die Finanzämter für die Kfz-Steuer zuständig, danach der Zoll.
Ich könnte Dir meine Ersterörterung zum Einspruch (ca. 10 Seiten) für meinen alten 1,5 er schicken, die letztendlich zur Besteuerung nach dem Gewicht führte, aber ....
Dein Steuerbescheid ist wahrscheinlich aus dem Jahr 2010 und dieser Steuerbescheid ist nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig geworden. Da der Steuerbescheid endgültig erteilt wurde, ist die Änderung desselben nur möglich bei Vorliegen neuer Tatsachen oder nachträglicher Beweismittel.
Das erscheint mir völlig aussichtslos
Du hättest bereits nach Erhalt des ersten Steuerbescheides aktiv werden müssen.
thetaxman- Fortgeschrittener
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- Beitrag #54
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
mapoja schrieb: Lohnt sich da ein Einspruch? Manfred
Ob sich ein Einspruch lohnt, ist nicht so leicht zu beantworten, aber wenn Du keinen Einspruch einlegst, wird Dein Bescheid bestandskräftig.
Du musst beim Einlegen eines Einspruchs diesen begründen, ansonsten wird er als unbegründet abgewiesen. Und gerade hier liegt das Problem. Dem Zoll ist es eigentlich egal was in Deinen Fahrzeugpapieren steht. Die Behandlung als Pkw basiert ausschließlich auf die ständigen Rechtsprechung des BFH und der FG zu PU mit Doppelkabine. Alle bisherigen Urteilen zu Doppelkabinen geben dem Zoll zur Behandlung als Pkw Recht.
Ob das nun Recht oder Unrecht ist bleibt dahin gestellt.
Du hast natürlich das Recht auf Deiner Seite einen Einspruch einzulegen, aber die Begründung des Einspruchs wird Dir schwer fallen, weil alle möglichen Einwände bereits schon Gegenstand irgendeiner gerichtlichen Klärung waren, bzw. im Klagefall Recht zu bekommen.
Sorry
Thomas S.- Frischling
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- Beitrag #55
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Hallo Frank
Seit letztes oder vorletztes Jahr ist der Zoll für die KFZ Steuer zuständig.
Aber die bekommen deine Unterlagen bzw. Brief mit den Daten von deinem Wagen
von der Zulassungsstelle also bei uns Landratsamt.
Da ging ich hin und kotzte ab dass es nicht sein kann dass ich vom Zoll angehalten werde
am Sonntag mit Anhänger als Unternehmer und die sagen es wäre ein LKW und ich sag ihr
behauptet es wär ein PKW. Dann habe ich mich ausgelassen dass ich bei der Versicherung
nur auf 50% runter gehe und viel teurer ist und diese sagen es wäre ein LKW.
Dann wollte der auf dem Zoll anrufen kam aber nicht durch, weil er sieht den Isuzu genau wie ein
Nissan Navara und der läuft als LKW.
Nachdem er nicht durchkam hatte er das Schreiben von Isuzu angeschaut und schlüsselte den Brief
um und ich bekam einen neuen Brief.
Der geht wieder zum Zoll von dem ich dann wieder die Post bekam und dieses mal richtig.
Das erste mal bekam ich vom Zoll in Karlsruhe die 435 Euro und das zweite mal bekam ich jetzt vom Hauptsitz Dresden.
Der Frau vom Zoll habe ich letztes Jahr tel.dann sagte die zu mir: sie habe zum entscheiden ob LKW oder PKW und ich müsse ihr beweisen dass es ein LKW sei.
Das haben wir ja jetzt gemacht mit dem Schreiben von Isuzu.
Gruß Thomas
Seit letztes oder vorletztes Jahr ist der Zoll für die KFZ Steuer zuständig.
Aber die bekommen deine Unterlagen bzw. Brief mit den Daten von deinem Wagen
von der Zulassungsstelle also bei uns Landratsamt.
Da ging ich hin und kotzte ab dass es nicht sein kann dass ich vom Zoll angehalten werde
am Sonntag mit Anhänger als Unternehmer und die sagen es wäre ein LKW und ich sag ihr
behauptet es wär ein PKW. Dann habe ich mich ausgelassen dass ich bei der Versicherung
nur auf 50% runter gehe und viel teurer ist und diese sagen es wäre ein LKW.
Dann wollte der auf dem Zoll anrufen kam aber nicht durch, weil er sieht den Isuzu genau wie ein
Nissan Navara und der läuft als LKW.
Nachdem er nicht durchkam hatte er das Schreiben von Isuzu angeschaut und schlüsselte den Brief
um und ich bekam einen neuen Brief.
Der geht wieder zum Zoll von dem ich dann wieder die Post bekam und dieses mal richtig.
Das erste mal bekam ich vom Zoll in Karlsruhe die 435 Euro und das zweite mal bekam ich jetzt vom Hauptsitz Dresden.
Der Frau vom Zoll habe ich letztes Jahr tel.dann sagte die zu mir: sie habe zum entscheiden ob LKW oder PKW und ich müsse ihr beweisen dass es ein LKW sei.
Das haben wir ja jetzt gemacht mit dem Schreiben von Isuzu.
Gruß Thomas
michab- Frischling
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- Beitrag #56
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Hallo zusammen,
gestern kamm der neu Bescheid vom Zoll hat alles Problemlos geklappt.
Steuern: 172,-€ pro Jahr
Auch von mir eine Danke an Arne das er dies angestoßen hat.
Gruß micha
gestern kamm der neu Bescheid vom Zoll hat alles Problemlos geklappt.
Steuern: 172,-€ pro Jahr
Auch von mir eine Danke an Arne das er dies angestoßen hat.
Gruß micha
76erKeks- Novize
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- Beitrag #57
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Servus beinand
hab grad meinen Zoll-Steuerbescheid bekommen .....463€ (2007er Max 1,5 Kabiner ,LKW eingetragen) Berechnung nach Hubraum....Bei "Grundlagen der Festsetzung" steht Lastkraftwagen.......Bei "Sonstige Erläuterungen" steht das er als PKW besteuert wird aufgrund §18 (12) KFZsteuergesetz.......
Hätte da bitte jemand schon einen schriftlichen Einspruch parat??????...........der Vorbesitzer hat auch nur 160€ gezahlt....
Gruß und schönes We.
Keks
hab grad meinen Zoll-Steuerbescheid bekommen .....463€ (2007er Max 1,5 Kabiner ,LKW eingetragen) Berechnung nach Hubraum....Bei "Grundlagen der Festsetzung" steht Lastkraftwagen.......Bei "Sonstige Erläuterungen" steht das er als PKW besteuert wird aufgrund §18 (12) KFZsteuergesetz.......
Hätte da bitte jemand schon einen schriftlichen Einspruch parat??????...........der Vorbesitzer hat auch nur 160€ gezahlt....
Gruß und schönes We.
Keks
bcb1021- Fortgeschrittener
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Ort : Leverkusen
- Beitrag #58
§18
Moin,
wenn in den Papieren unter Aufbauart BA steht, dann dürfen die das. §18 erwähnt ausdrücklich BA in einer sogenannten Übergangsregelung, die unbegrenzt Gültigkiet hat. Demnach sind solche Fahrzeuge als PKW zu versteuern.
Der neue Dmax kann mit Aufbauart BE (Pickup) eingetragen werden. Da es zum Zeitpunkt der Erstellung des §18, BE noch nicht gab, fällt er nicht unter § 18 und muß als Sonstige versteuert werden. Bei BE spielt auch die Grösse der Ladefläche keine Rolle. Der alte Max kann aber nicht als BE zugelassen werden. Nur für den neuen gibt es ein entsprechndes Schreiben von Isuzu.
In Deinem Fall hilft nur der Verweis auf die vorherige Einstufung und gegebenfalls die Nummer mit dem Zollstock. Da der Zoll sich aber noch sturer stellt als früher die Finanzämter wird das langwierig und schwierig. Jedenfalls weißt Du jetzt, warum Zöllner schon zu biblischen Zeiten verrufen waren. Die haben sich auch nie geändert. Hier im Kölner Raum werden neue Dmaxe z. Z. bei Neuzulassung als BE meist akzeptiert. Bei Umschreibung fängt der Ärger an, da dann die Frage kommt wieso ein BA auf einmal ein BE ist, wenn keine bauliche Änderung stattfand. Zöllnmer sind erfinderisch einem das Leben zu versauen.
Gruss Bernard
Gruss Bernard
wenn in den Papieren unter Aufbauart BA steht, dann dürfen die das. §18 erwähnt ausdrücklich BA in einer sogenannten Übergangsregelung, die unbegrenzt Gültigkiet hat. Demnach sind solche Fahrzeuge als PKW zu versteuern.
Der neue Dmax kann mit Aufbauart BE (Pickup) eingetragen werden. Da es zum Zeitpunkt der Erstellung des §18, BE noch nicht gab, fällt er nicht unter § 18 und muß als Sonstige versteuert werden. Bei BE spielt auch die Grösse der Ladefläche keine Rolle. Der alte Max kann aber nicht als BE zugelassen werden. Nur für den neuen gibt es ein entsprechndes Schreiben von Isuzu.
In Deinem Fall hilft nur der Verweis auf die vorherige Einstufung und gegebenfalls die Nummer mit dem Zollstock. Da der Zoll sich aber noch sturer stellt als früher die Finanzämter wird das langwierig und schwierig. Jedenfalls weißt Du jetzt, warum Zöllner schon zu biblischen Zeiten verrufen waren. Die haben sich auch nie geändert. Hier im Kölner Raum werden neue Dmaxe z. Z. bei Neuzulassung als BE meist akzeptiert. Bei Umschreibung fängt der Ärger an, da dann die Frage kommt wieso ein BA auf einmal ein BE ist, wenn keine bauliche Änderung stattfand. Zöllnmer sind erfinderisch einem das Leben zu versauen.
Gruss Bernard
Gruss Bernard
76erKeks- Novize
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- Beitrag #59
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Servus Bernard
Erstmal Danke für deine Antwort.....In der Zulassungsbescheinigung 1 u. 2 steht nur was von B11CD? In dem Schreiben vom Zoll steht zum Aufbau gar nix!? Netterweise hat der Vorbesitzer mir sein Zollschreiben gefaxt ,welches bestätigt das er als LKW nach Gewicht versteuert wurde.....war aber das HZA Augsburg.....
Ich werd ´s auf alle Fälle versuchen.......
Danke und Gruß
keks
Erstmal Danke für deine Antwort.....In der Zulassungsbescheinigung 1 u. 2 steht nur was von B11CD? In dem Schreiben vom Zoll steht zum Aufbau gar nix!? Netterweise hat der Vorbesitzer mir sein Zollschreiben gefaxt ,welches bestätigt das er als LKW nach Gewicht versteuert wurde.....war aber das HZA Augsburg.....
Ich werd ´s auf alle Fälle versuchen.......
Danke und Gruß
keks
thetaxman- Fortgeschrittener
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Ort : Premnitz
- Beitrag #60
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
76erKeks schrieb:
Hätte da bitte jemand schon einen schriftlichen Einspruch parat?
Schönen Abend,
wenn Du mir Deine Mailadresse auf mein Postfach schickst, kann ich Dir meinen Einspruch schicken.
76erKeks- Novize
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- Beitrag #61
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Servus
Du hast ne PN, Danke schon mal!
Gruß und Gute Nacht
Keks
thetaxman- Fortgeschrittener
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- Beitrag #62
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Kommt morgen.
76erKeks- Novize
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- Beitrag #63
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
ok, merce!
elefanti24- Novize
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- Beitrag #64
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Danke, der Tip war echt super, bei mir hats auch geklappt. War zwar etwas umständlich weil das Straßenverkehrsamt die eg nummer aus den papieren gelöscht hat wegen der dachreling, aber ein gutachten vom Tüv hat dann wieder alles gerade gebogen.
DMAX Fan- Profi
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- Beitrag #65
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Für alle die den alten DMAX haben ist es sehr ärgerlich das er nicht auch umgeschlüsselt werden kann
Dietmar- Novize
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- Beitrag #66
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Hallo Gemeinde.
habe am 27.04.2016 meinen Steuerbescheid bekommen, trotz Umschreibung auf BE verlangt der Zoll/Finanzamt 457,-€.
Da gab es doch mal jemand der eine Widerspruchsschreiben erstellt hat, glaube Thetaxman/Frank war derjenige.
Habe ihm eine Mail geschickt aber er meldet sich nicht, weiß jemand was?
Gruß
Dietmar
habe am 27.04.2016 meinen Steuerbescheid bekommen, trotz Umschreibung auf BE verlangt der Zoll/Finanzamt 457,-€.
Da gab es doch mal jemand der eine Widerspruchsschreiben erstellt hat, glaube Thetaxman/Frank war derjenige.
Habe ihm eine Mail geschickt aber er meldet sich nicht, weiß jemand was?
Gruß
Dietmar
Wilhelm- Spezialist
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- Beitrag #67
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Das ist aber schon sehr frech vom Zoll und für mich sehr erstaunlich. Hier in Brandenburg geht das völlig problemlos. Bei dem Anorak haben die da z.B. noch nie Probleme gemacht.
thetaxman- Fortgeschrittener
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- Beitrag #68
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Dietmar schrieb:
...Da gab es doch mal jemand der eine Widerspruchsschreiben erstellt hat, glaube Thetaxman/Frank war derjenige.
...
Sorry, war vorige Woche auf Dienstreise. Die Ersterörterung zum Steuerbescheid wird Dir nicht helfen, da es sich
um eine Pkw Besteuerung eines 1,5 er handelte.
76erKeks- Novize
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- Beitrag #69
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Guten Morgen beinand,
Bei mir hat´s auch geklappt
Nach dem Einspruchsschreiben vom Frank ,kam ein Vordruck wie ich den Max vermessen soll und die nette Dame von HZA Reg. wollte eine Kopie des Fz-Schein. Am Fr. kam dann die gute Nachricht......besteuert als LKW.
Nochmal vielen herzlichen Dank Frank
Gruß Keks
marko_daniela- Fortgeschrittener
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- Beitrag #70
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Hatte mich am Samstag in Paaren Glien mit einem Mitarbeiter von Isuzu Deutschland und einem Mitarbeiter unterhalten
Umschlüsselung gibt es nur noch beim Neukauf eines Maxen für den alten besteht keine Möglichkeit
Schade deshalb Augen zu und durch jeder Max ist einmalig
Umschlüsselung gibt es nur noch beim Neukauf eines Maxen für den alten besteht keine Möglichkeit
Schade deshalb Augen zu und durch jeder Max ist einmalig
mapoja- Frischling
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- Beitrag #71
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Hallo und vielen Dank an Frank.
Mit seinem Isuzu Umschlüsselungschreiben hatte ich meinen Doka direkt bei der Zulassung im März umschreiben lassen.
Dann kam aber der Steuerbescheid als PKW 487 €, gegen den ich Einspruch eingelegt hatte. Es kam dann eine Rückfrage nach Bildern vom Innenraum und von Außen, der ich nachkommen. Letzte Woche nun der neue Steuerbescheid über 172 € und eine Rückzahlung über 315 €.
Das hört sich gut an.
Gruß
Manfred
Mit seinem Isuzu Umschlüsselungschreiben hatte ich meinen Doka direkt bei der Zulassung im März umschreiben lassen.
Dann kam aber der Steuerbescheid als PKW 487 €, gegen den ich Einspruch eingelegt hatte. Es kam dann eine Rückfrage nach Bildern vom Innenraum und von Außen, der ich nachkommen. Letzte Woche nun der neue Steuerbescheid über 172 € und eine Rückzahlung über 315 €.
Das hört sich gut an.
Gruß
Manfred
thetaxman- Fortgeschrittener
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- Beitrag #72
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Männertag ist ja nun schon vorbei, aber vielleicht könnt`Ihr ja trotzdem mal einen ausgeben.
Dynomike- Hüter der Umgangsformen
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- Beitrag #73
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Oft genügt auch, wie in meinem Fall, ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter des Zolls.
Wir hatten einige Telefonate geführt und er hat mir genau erklärt was zu machen sei, um als LKW besteuert zu werden (auch ohne Umschlüsselung). Ich habe ihm dann noch ein paar Bilder geschickt und am Ende kam ich ohne jegliche Umschlüsselung, oder gar Umbauten zur Gewichtsbesteuerung. Evtl. lag es auch etwas daran, dass "mein" Sachbearbeiter auch einen Pickup fährt.
Ist also viel Ermessenssache.
Wir hatten einige Telefonate geführt und er hat mir genau erklärt was zu machen sei, um als LKW besteuert zu werden (auch ohne Umschlüsselung). Ich habe ihm dann noch ein paar Bilder geschickt und am Ende kam ich ohne jegliche Umschlüsselung, oder gar Umbauten zur Gewichtsbesteuerung. Evtl. lag es auch etwas daran, dass "mein" Sachbearbeiter auch einen Pickup fährt.
Ist also viel Ermessenssache.
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Dietmar- Novize
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- Beitrag #74
Schreiben zum Umschlüsseln.
Hallo Gemeinde!
Kann mir jemand das Schreiben zum Umschlüsseln auf BE zukommen lassen.
Ich kann meines nicht mehr finden,(Sch...ß Computer) und benötige es um Widerspruch einzulegen.
Danke!
Gruß
Dietmar
dietmar-schu(ät)freenet.de
Kann mir jemand das Schreiben zum Umschlüsseln auf BE zukommen lassen.
Ich kann meines nicht mehr finden,(Sch...ß Computer) und benötige es um Widerspruch einzulegen.
Danke!
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Dietmar
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Wilhelm- Spezialist
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- Beitrag #75
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
Könnte ich, nur leider kapiere ich hier nicht, wie ich ein Foto ganz normal hier einfügen kann, ohne hier ne URL oder sowas zu haben.
Ich habe es Dir per Mail geschickt.
Ich habe es Dir per Mail geschickt.
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- Beitrag #76
Re: !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012
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