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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von Heinz01 Fr 29 März 2013 - 9:23

    Hallo alle miteinander.

    Wieder einmal Wochenend- & -Feiertagfahrverbot.

    Irgendwo muss ich mir den Frust von der Seele schreiben vielleicht kann wer die Antwort brauchen.

    Da ich im Mai meine Tochter von Köln mit allen Möbel und sonstigen Krims-Krams holen darf, habe ich die Frage an die Autofahrerclubs und in weiterer Folge auch an das Hessische Ministerium für Wirtschaft gestellt.
    Vorerst die Frage.

    Sehr geehrte(r) Sachbearbeiterin.
    Mit schrecken habe ich erfahren, dass ich am Sonntag mit meinen Gespann nicht nach und in Deutschland fahren darf???

    Zug-Fahrzeug:
    Isuzu D-Max 3.0
    Doppelkabiner,
    Zulassung LKW
    Gesamtgewicht 2950kg

    Anhänger:
    Böckmann
    Pferdeanhänger
    Duo
    Gesamtgewicht 2000kg.

    Der Anhänger wird für viele Transportartikel verwendet. Ist ein Fahren mit diesem Gespann am Wochenende (Sonntag) erlaubt?
    Mit Pferden? Ich denke sicher Ja.
    Mit Möbel?
    Mit Pferdefutter?
    Mit ...?
    Zusatzfrage:
    Am Wochenende soll ich meine Tochter mit Möbel aus Deutschland (Köln) abholen. Erlaubt?

    Wenn gewünscht sende ich Ihnen die Zulassungsscheine.

    Hier die Antworten.

    Verweis des Österreichischen Clubs an den Deutschen.

    Sehr geehrter Herr ...
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht verkehren; dieses Verbot erstreckt sich auch auf Anhänger hinter Lkw, wobei hier keine Gewichtsbeschränkung gilt. Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist für die Bewertung, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Lkw im Sinne des § 30 Abs. 3 StVO handelt, nicht ausschlaggebend. Deshalb fällt grundsätzliches jedes Gespann in dieses Verbot, wenn das Zugfahrzeug als Lkw anzusehen ist.
    Allerdings sieht die Polizei bei Lkw bis 3,5 t mit Anhänger dann von einer Ahndung ab, wenn es sich um einen Wohnwagenanhänger und einen Anhänger zu Sport-
    oder Freizeitzwecken handelt; hierauf haben sich die Innenminister der Länder verständigt. In den anderen Fällen wird der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für den Fahrer mit € 75.- und einem Punkt, für den Halter mit € 380.- sowie einem Punkt geahndet. Sind Fahrer und Halter identisch, so wird der höhere Regelsatz verhängt.
    Allerdings haben nicht alle deutschen Bundesländer die Zustimmung der Verkehrsministerkonferenz auch umgesetzt. Nach unserer Kenntnis ist dies lediglich in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein der Fall.
    Da Sie auf dem Weg von Köln nach Österreich (und umgekehrt) auch die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz passieren müssen, wäre für diese Länder in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung bei den jeweiligen Landesverkehrsministerien zu beantragen, deren Erteilung im behördlichen Ermessen steht.
    Die Frage des Möbeltransports mittels Pferdeanhänger kann ebenfalls nicht einheitlich beantwortet werden. Nach dem Wortlaut der Verlautbarung der Landesverkehrsminister ist unseres Erachtens auf den Zweck des Fahrt bzw. des Mitführens abzustellen. Wörtlich heißt es:
    Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
    Danach greift die Ausnahme nach dem Wortlaut nur, wenn der Anhänger tatsächlich zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt wird, beispielsweise zum Pferdetransport bei Teilnahme an einer Reitveranstaltung. Ein Möbeltransport in einem Pferdeanhänger dagegen würde nicht unter diese Regelung fallen. Inwieweit dies in einzelnen Bundesländern dennoch toleriert wird, können wir leider nicht abschließend beurteilen, nach unserer Kenntnis ist die .
    Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollten Sie daher den Möbeltransport möglichst nicht an einem Sonn- oder Feiertag durchführen oder möglicherweise eine anderes Fahrzeug wählen.
    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.
    Mit freundlichen Grüßen


    Weiter zum Verkehrsministerium

    Sehr geehrter Herr.

    Vom ADAC wurde mir geraten beim Hessischen Verkehrsministerium um eine Ausnahmeregelung zu ersuchen um den Hausrat meiner Tochter von Köln nach Hause zu transportieren zu können.

    Somit ersuche ich um eine Ausnahmeregelung für das angeführte Gepann.
    Die Zulassungsscheine liegen dem Schreiben bei.

    Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen, selbstverständlich, zur Verfügung.


    Die alles erfüllende Antwort. Wochenend- & -Feiertagfahrverbot 646289751

    Sehr geehrter Herr,

    dem bisherigen Email-Verkehr entnehme ich, dass Ihre Tochter derzeit Ihren Wohnsitz in Köln hat. Für den geplanten Transport sollte Ihre Tochter sich um die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot bemühen. Zuständig hierfür ist die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde, im konkreten Fall die Stadt Köln. Die dort erteilte Ausnahmegenehmigung gilt dann für das gesamte Bundesgebiet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Referatsleiterin
    Straßenverkehr, Straßenbetrieb
    Zulassung von Personen und Fahrzeugen,
    Gefahrgut
    Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
    Verkehr und Landesentwicklung
    Kaiser-Friedrich-Ring 75
    65185 Wiesbaden

    Brauche ich jetzt eine Ausnahmegenehmigung oder nicht???
    Die Antwort lässt auf JA schließen. Jedenfalls soll sie für das ganze Bundesgebiet gelten.
    Dann ist meine Tochter am Zug.

    Wenn das nicht klappt muss ich mir dafür ein paar Tage mehr Urlaub nehmen.

    mfG Heinz
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von rekord1971 Sa 30 März 2013 - 10:29

    Hallo!

    Ich denke auch, dass Du eine Ausnahmegenehmigung brauchst.

    Wir haben hier,

    https://d-max4x4.aktiv-forum.com/t164-sonntagsfahrverbot-mit-anhanger,

    schon mal recht ausführlich über diese gesetzlichen Regelungen diskutiert.

    Ich bin ja mal gespannt, ob Du tatsächlich in Köln eine Sondergenehmigung für den anscheinend in Hessen zugelassenen Lastzug bekommst.

    Viel Erfolg.

    Freundliche Grüße
    Pablo
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von Gast Sa 30 März 2013 - 14:52

    Wörtlich heißt es:
    Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
    Danach greift die Ausnahme nach dem Wortlaut nur, wenn der Anhänger tatsächlich zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt wird, beispielsweise zum Pferdetransport bei Teilnahme an einer Reitveranstaltung. mfG Heinz


    Also wenn ich ehrlich bin (und das bitte nicht falsch verstehen, ist nicht böse gemeint), hier steht ja geschrieben, daß Du mit den Pferdeanhänger zum Pferdetransport am Wochenende fahren darfst. Das Du einen Umzug fahren möchtest, daß ist zwar jetzt nicht unbedingt erlaubt, aber ich finde, daß Du hier Schlafende Hunde weckst. Mach es doch einfach und Du wirst sehen, daß das niemanden stören wird. Basketball
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von Elektrikmen Sa 30 März 2013 - 15:01

    Hallo,

    also Du darfst nicht mit einem Pferdehänger Möbel fahren. Wenn Du eine Ausnahmegenehmigung
    für diese zwecke bekommst, dann ist es kein Problem. Und Du bekommst auch in Köln die Ausnahmegenehmigung für Hessen. Wird dann einfach Bundesweit ausgestellt.

    Und zum Thema von Ritter Runkel:
    Du darfst selbst zu Sportzwecke nicht mit LKW und Pferdehänger am Sonntag fahren. Habe selber das Problem,
    habe zwei Pferde und muß eine Ausnahmegenehmigung haben. Und Sie kontrollieren die Sache schon, gerade in Hessen
    sind Sie da sehr hinterher.

    Gruß
    Dirk
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von Gast Sa 30 März 2013 - 15:30

    Elektrikmen schrieb:Und zum Thema von Ritter Runkel:
    Du darfst selbst zu Sportzwecke nicht mit LKW und Pferdehänger am Sonntag fahren. Habe selber das Problem,
    habe zwei Pferde und muß eine Ausnahmegenehmigung haben. Und Sie kontrollieren die Sache schon, gerade in Hessen
    sind Sie da sehr hinterher.
    Gruß
    Dirk

    Das ist ja nicht mein Thema. Ich wollte nur bemerken, daß ich selbst von vielen Pferdebesitzern weiß, daß die Polizei, zumindest hier im Osten, dieses Thema eher recht kulant behandelt.
    Natürlich hörte ich auch, daß andere Bundesländer, da schon recht restriktiv handeln. Ich meinte damit nur, daß man mit dem, leider oft besprochenen Thema, etwa relaxter umgehen sollte, zumindest auf der Seite der Fahrer. cheers Mich hat deswegen noch nie jemand auf Autobahnen angehalten.
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re Wochend & Feiertagsfahrverbot

    Beitrag von kuckuck Sa 30 März 2013 - 19:53

    Lieber Heinz01 !

    Wir betreiben In Tirol eine Firma die Panoramakarten für den Fremdenverkehr herstellt und auch montiert. Manche Anlagen sind
    groß und wir müssen zum Transport einen Hänger verwenden und unser D-Max ist als LKW zugelassen. Wir dürfen mit dem Hänger
    in Deutschland am Sonntag nicht fahren wir dürfen nicht einmal über das kleine Deutsche Eck nach Salzburg fahren wenn
    wir dort etwas aufstellen oder in Ordnung bringen. Selbst als wir für das Staatliche Straßenbauamt in Traunstein auf der
    Paßhöhe der Roßfeldhöhenringstraße eine Anlage aufstellen sollten hat das Straßenbauamt Traunstein eine Ausnahmebewilligung
    nicht erhalten. Das Gesuch wurde von München abgelehnt. Du bekommst als Öterreicher wenn Sie dich aufhalten Punkte Du mußt
    Strafe zahlen und der Zulassungsbesitzer ebenso ( der zahlt mehr als Du) und bekommt auch Punkte. Keine Chance auf eine
    Genehmigung und Du brauchst von jedem Bundesland das Du durchfährst eine Ausnahmbewilligung. Leider habe ich keine
    besseren Nachrichten. Evil or Very Mad

    Liebe Grüße aus Kufstein
    Hermann
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von Gast Sa 30 März 2013 - 20:13

    Ja ich weiß, daß das ein Endlosthema ist, da es anscheinend auch jedes Bundesland für sich selbst festlegt. Förderalismus ist halt nicht immer sinnvoll. Das folgende hier wäre natürlich auch eine eventuelle Auslegung, die man für sich zur Anwendung bringen könnte. Aber es kommt natürlich auf den Kontrolleur an und da kann man Glück oder Pech haben.

    Aus der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO):
    Zu § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
    Zu Absatz 3
    Da heißt es:
    „ Vom Sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu
    dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren
    Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt.“

    Der Isuzu D-Max DoubleCab Custom 3.0 Automatik hat folgende Daten:
    zulässiges Gesamtgewicht: 2952 kg
    Leergewicht: 2020 kg
    Zuladung: maximal 932 kg
    Das entspricht gerade einmal dem 0,316-fachen des zul. Gesamtgewichts
    kuckuck
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochend & Feiertagsfahrverbot

    Beitrag von kuckuck Sa 30 März 2013 - 23:40

    Liebe Mäxler !

    Diese Argumentation lassen einige Bundesländer in Deutschland zu. Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen wurde das Hängerfahrverbot im Gesamtdeutschland eingeführt um den Deutschen Firmen einen Wettbewerbsnachteil zu erparen und deshalb werden Fahrer mit einem als LKW zugelassen Fahrzeug mit Hänger sofort angehalten und bestraft, wenn nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, daß die Fahrt dem Sport oder der Freizeit dient. Das weiß ich aus eigener leidvoller Erfahrung. Mad

    Mit freundlichen Grüßen
    Hermann
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von Gast So 31 März 2013 - 9:46

    kuckuck schrieb:Liebe Mäxler !
    Diese Argumentation lassen einige Bundesländer in Deutschland zu. Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen wurde das Hängerfahrverbot im Gesamtdeutschland eingeführt um den Deutschen Firmen einen Wettbewerbsnachteil zu erparen und deshalb werden Fahrer mit einem als LKW zugelassen Fahrzeug mit Hänger sofort angehalten und bestraft, wenn nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, daß die Fahrt dem Sport oder der Freizeit dient. Das weiß ich aus eigener leidvoller Erfahrung. Mad
    Mit freundlichen Grüßen
    Hermann


    Hallo Kuckuck,
    Soweit hast Du ja Recht, aber wenn ich es bei Dir richtig gelesen habe, nutzt Du es ja gewerblich und insofern kann ich es dann auch schon nachvollziehen, aber bei eindeutig privater Nutzung dürfte man dann auf diese Gewichtssache verweisen und ich denke, daß man damit auch gut durchkommt.
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von Heinz Di 2 Apr 2013 - 8:57

    Hallo liebe Gemeinde.

    DAKE für die vielen Nachrichten über dieses leidige Thema.
    Ich frage mich ob es das wert ist, für den Umzug so ein Theater zu machen. Sie wird zum Verkehrsministerium gehen und versuchen eine Genehmigung zu bekommen, wenn nicht dann auch gut. Dann muss ich umdisponieren.
    Entweder alles unter der Woche oder "schwarz Fahren". Wie bei den Öffis. Manchmal erwischen sie dich, manchmal auch nicht. Ruhiger ist man wenn alles passt.

    Ich melde mich wenn ich näheres weis.

    lg.
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von sledge112 Di 2 Apr 2013 - 9:01

    Heinz schrieb:Hallo liebe Gemeinde.

    DAKE für die vielen Nachrichten über dieses leidige Thema.
    Ich frage mich ob es das wert ist, für den Umzug so ein Theater zu machen. Sie wird zum Verkehrsministerium gehen und versuchen eine Genehmigung zu bekommen, wenn nicht dann auch gut. Dann muss ich umdisponieren.
    Entweder alles unter der Woche oder "schwarz Fahren". Wie bei den Öffis. Manchmal erwischen sie dich, manchmal auch nicht. Ruhiger ist man wenn alles passt.

    Ich melde mich wenn ich näheres weis.

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    Also das Bussgeld würde ich nicht riskieren, da ist ein Sprinter billiger zu mieten.


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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von Heinz Di 2 Apr 2013 - 9:10

    Wie hoch ist das Bussgeld?
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von Wicki Di 2 Apr 2013 - 12:06

    Bußgeld kann man hier nachlesen

    http://www.bussgeldkatalog.biz/geschwindigkeiten-lkw.html

    Für den Halter ganz schön teuer.
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von Heinz Mi 29 Mai 2013 - 15:51

    Hallo liebe Maxi Gemeinde.

    Meinen Ausflug nach Köln habe ich hinter mir.

    Am Dienstag, nach dem Feiertag hin und nach getaner Arbeit zurück.
    Der Bußgeldkatalog hat sein Übriges getan. affraid
    Der Aufwand für eine Sonderregelung hat sich nicht dafür gestanden. Deshalb sind wir so schnell als möglich wieder nach Hause. Am Freitagabend weg und Samstagsmorgen zu Hause.

    Auf den ausgedehnten Stadtbummel haben wir verzichtet. Es wäre wirklich schön gewesen, das Land und Leute näher kennenzulernen, die Städte und Dörfer zu besichtigen. Es hat nicht sollen sein.
    Sad Sad Sad

    Schade!!!
    So schnell komme ich sicher nicht mehr in diese Ecke von Deutschland.

    Die Fahrt selbst ist mit unsern Maxi ein wahres Vergnügen. Bergauf, Bergab, Lastautos, Wohnmobile, Trailer, Schnecken, ... alles kein Problem. Maxi hat die Kraft auch vollbeladen durchzuziehen. Trotzdem Spurtreu und sicher beim Bremsen. Very Happy
    Auch der Komfort ist grade auf diesen langen Strecken noch ausreichend. Lediglich die kurze Beinauflage und die fehlende Rückenstütze schmälert ihn.
    Die Sitzverstellung mag für kurze Strecken ausreichend sein.

    So der Kurzbericht von der Kölnreise.

    liebe grüße
    Heinz
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochend & Feiertagsfahrverbot

    Beitrag von kuckuck Mi 29 Mai 2013 - 18:31

    Hallo Heinz !

    Schade dass Du so einen Stress hattest. Die Leute in Köln und in dieser Ecke von Deutschland sind nett freundlich und sehr zuvorkommend.
    Für die blöden Gesetze können sie wirklich nichts. Fahr noch mal hin und schau Dir alles an, es wirklich sehenswert, allein schon der
    Köner Dom und das echte Kölsch ist auch nicht zu verachten. Wenn Du nach Italien fährst hast Du noch die blöderen Betstimmungen.
    Versteigerung de Autos bei einer Alkoholfahrt, Strafe für die vergessene Grüne Karte, Strafen wenn Du in die Zentren der Städte und
    sogar kleiner Ortschaften fährst. Strafe für das vergessen bei der Tunneldurchfahrt die Sonnenbrille abzunehmen und so weiter und
    so fort. sunny

    Liebe Grüße aus Kufstein
    Hermann
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von Heinz Do 13 Jun 2013 - 14:24

    Ich muss Dir Recht geben.


    Die Leute die ich getroffen habe waren wirklich freundlich und zuvorkommend. Auch was ich bei der Zu- und Abfahrt von der Gegend gesehen habe hat mit sehr gut gefallen. Nur ist diese Gegend nicht gerade „ums Eck“. So ca. 800km pro Richtung.

    Für einen längeren Urlaub stelle ich mir auch etwas anderes vor. Für diese Art von Urlaub habe ich (wir) keinen Löffel. Ich kann nicht so wie die Japaner, alles Fotografiern und zuhause Bilder sortieren. Die beobachte ich zur genüge. Nur glaube ich nicht, dass das befriedigend ist.

    Wir sind Naturmenschen. Wandern quer durchs Land. Die Sele baumeln lassen. Erkennen was wichtig ist. Abschalten.

    Ein wirklich alter Bauer bei uns, hat den Spruch „Alles was schneller ist als ein Ochs gehört verboten“. Mit Ihm war ich etliche male unterwegs. Da lernte ich abschalten. Doch das ist eine andere Geschichte.

    mfG
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von D-MAXXL Do 27 Jun 2013 - 9:55

    Moin moin!

    Hab da mal ne lütte Frage.
    Wenn ich, sagen wir mal, ein Wochenende
    in´s Gelände möchte um paar nette Lüüd
    kennen zu lernen und ich möcht da´n Kumpel
    mit seinem Suzuki auf´m Anhänger mitnehmen.
    Da der noch nicht angemeldet ist.
    Hin wäre ja kein Problem... Da könnt man sich
    ja freinehmen und zeitig Freitag früh los.
    Aber was mit zurück????
    Is ja Sonntag!
    Gilt der Suzuki als Sportgerät oder konnen die
    mich anschei...en indem sie sagen: "Das kein
    Sportgerät! 1stens für´n Sportgerät zu klein und
    2tens is das nur´n Pkw der überführt wird! Das
    verboten 380 Talers bitte inne Staatskasse!"

    Grüße aus Schleswig Holstein
    Sebastian Jessen
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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von sledge112 Do 27 Jun 2013 - 10:47

    D-MAXXL schrieb:Moin moin!

    Hab da mal ne lütte Frage.
    Wenn ich, sagen wir mal, ein Wochenende
    in´s Gelände möchte um paar nette Lüüd
    kennen zu lernen und ich möcht da´n Kumpel
    mit seinem Suzuki auf´m Anhänger mitnehmen.
    Da der noch nicht angemeldet ist.
    Hin wäre ja kein Problem... Da könnt man sich
    ja freinehmen und zeitig Freitag früh los.
    Aber was mit zurück????
    Is ja Sonntag!
    Gilt der Suzuki als Sportgerät oder konnen die
    mich anschei...en indem sie sagen: "Das kein
    Sportgerät! 1stens für´n Sportgerät zu klein und
    2tens is das nur´n Pkw der überführt wird! Das
    verboten 380 Talers bitte inne Staatskasse!"

    Grüße aus Schleswig Holstein
    Sebastian Jessen

    Hallo Sebastian,

    Zu klein zu groß gibt´s glaub ich nicht, Spiortgerät geht von Golfball bis Motoryacht.
    Ich denke, daß du keinerlei Probleme hast am Sonntag zu beweisen, daß der Suzuki nur zum Spielen unterwegs war. Ihr habt doch die Qittungen vom Offroadpark als Nachweis.


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    Wochenend- & -Feiertagfahrverbot Empty Re: Wochenend- & -Feiertagfahrverbot

    Beitrag von D-MAXXL Do 27 Jun 2013 - 11:21

    Wir packen einfach´n Tennisball auf den
    Beifahrersitz und sagen dann, daß wir
    es auch nicht fassen können, das die
    Verpackungen immer größer werden! lol!

    @sledge112: KLASSE IDEE mit der Quittung!!!
    Danke Dir! So werden wir tun!

    Bis Morgen
    Sebastian Jessen

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