Bitte um Unterstützung! Es geht darum, einen Paragraphen ändern zu lassen, damit das Finanzamt anerkennen muss, dass ein LKW nicht als PKW besteuert werden kann. Bitte meldet euch dort an und unterschreibt die Petition.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_02/_22/Petition_50137.nc.$$$.a.u.html
Hier der Text der Petition:
Petition 50137
Kraftfahrzeugsteuer - Keine Pkw-Besteuerung für sogenannte Klein-Lkw vom 22.02.2014
Text der Petition
Der deutsche Bundestag möge beschließen, den Absatz (12) des §18 im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufzuheben.
Begründung
Am 5.12.2012 wurden u.a. §2 und §18 des KraftStG geändert. Im §2 unter (2) wird nunmehr eindeutig vorgeschrieben:
"(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, […] sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."
Im §18 Absatz 12 aber, werden die im §2 getroffenen Bestimmungen für eine Randgruppe von Fahrzeugen wieder aufgehoben. Dort steht:
"(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."
Das bedeutet für eine Reihe von Kraftfahrzeugen, dass sie nach §9 mit der höheren PKW Steuer (nach Hubraum) belegt werden, obwohl sie von den deutschen Zulassungsbehörden bauartbedingt als Lastkraftwagen eingestuft wurden und somit allgemein der Besteuerung nach Gewicht unterliegen sollten. Die Nutzer/Halter dieser Fahrzeuge müssen auch bestimmte andere Auflagen hinnehmen, wie z.B. eine um 12 % höheren Einfuhrsteuer als für PKW, einem Sonntagsfahrverbot auf Autobahnen mit Anhängern, oder schärferen Kriterien beim TÜV, usw. Hier werden auch die Konzeptionen der Hersteller völlig außer Acht gelassen.
Der BFH sagt hierzu:
„Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge.“
Meiner Ansicht nach verstößt der Absatz 12 des §18 im KraftStG gegen den in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Zulassungsbehörden teilen nicht umsonst alle Fahrzeuge in Klassen ein. Hier stehen für die Klassifizierung eindeutig Bauart und Zweck im Vordergrund. Warum soll dann eine Randgruppe (meist bestehend aus Selbstständigen der Mittelschicht), aus nicht nachvollziehbaren Gründen, steuerlich schlechter gestellt werden, als der Rest der Fahrzeughalter in der Bundesrepublik? Für diese Fahrzeuge kann man z.B. weder eine günstige Versicherung als PKW abschließen, noch kann man sich wie ein echter Personenkraftwagen im öffentlichen Straßenverkehr bewegen . Warum dann PKW Steuer?
Ich bitte das zu korrigieren.
Und bitte guckt in anderen Foren, ob dort dieses Thema schon existiert. Wenn nicht, wäre es sinnvoll, dort einen entsprechenden Faden mit dem Link zu Petition aufzumachen. Teile des Textes könnt ihr von hier übernehmen.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_02/_22/Petition_50137.nc.$$$.a.u.html
Hier der Text der Petition:
Petition 50137
Kraftfahrzeugsteuer - Keine Pkw-Besteuerung für sogenannte Klein-Lkw vom 22.02.2014
Text der Petition
Der deutsche Bundestag möge beschließen, den Absatz (12) des §18 im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufzuheben.
Begründung
Am 5.12.2012 wurden u.a. §2 und §18 des KraftStG geändert. Im §2 unter (2) wird nunmehr eindeutig vorgeschrieben:
"(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, […] sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."
Im §18 Absatz 12 aber, werden die im §2 getroffenen Bestimmungen für eine Randgruppe von Fahrzeugen wieder aufgehoben. Dort steht:
"(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."
Das bedeutet für eine Reihe von Kraftfahrzeugen, dass sie nach §9 mit der höheren PKW Steuer (nach Hubraum) belegt werden, obwohl sie von den deutschen Zulassungsbehörden bauartbedingt als Lastkraftwagen eingestuft wurden und somit allgemein der Besteuerung nach Gewicht unterliegen sollten. Die Nutzer/Halter dieser Fahrzeuge müssen auch bestimmte andere Auflagen hinnehmen, wie z.B. eine um 12 % höheren Einfuhrsteuer als für PKW, einem Sonntagsfahrverbot auf Autobahnen mit Anhängern, oder schärferen Kriterien beim TÜV, usw. Hier werden auch die Konzeptionen der Hersteller völlig außer Acht gelassen.
Der BFH sagt hierzu:
„Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge.“
Meiner Ansicht nach verstößt der Absatz 12 des §18 im KraftStG gegen den in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Zulassungsbehörden teilen nicht umsonst alle Fahrzeuge in Klassen ein. Hier stehen für die Klassifizierung eindeutig Bauart und Zweck im Vordergrund. Warum soll dann eine Randgruppe (meist bestehend aus Selbstständigen der Mittelschicht), aus nicht nachvollziehbaren Gründen, steuerlich schlechter gestellt werden, als der Rest der Fahrzeughalter in der Bundesrepublik? Für diese Fahrzeuge kann man z.B. weder eine günstige Versicherung als PKW abschließen, noch kann man sich wie ein echter Personenkraftwagen im öffentlichen Straßenverkehr bewegen . Warum dann PKW Steuer?
Ich bitte das zu korrigieren.
Und bitte guckt in anderen Foren, ob dort dieses Thema schon existiert. Wenn nicht, wäre es sinnvoll, dort einen entsprechenden Faden mit dem Link zu Petition aufzumachen. Teile des Textes könnt ihr von hier übernehmen.