Servus zusammen,
ich habe einen DoKa mit Neuzulassung Oktober 2012.
Laut Bezeichnung im Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I heißt es:
GELÄNDEFZ: GÜ: BEF: B: 3,5 T LASTKRAFTWAGEN
Ich zahle jährlich 457 € Steuern.
Und nun bemerke ich, dass ich schon nach zwei Jahren zur Tüv-Untersuchung muss.
Ich dachte bei Neuwagen wäre die Frist zunächst drei Jahre.
Stimmt dass alles so zusammen, oder werde ich schon wieder mal beschissen ?
Habe ich nun LKW oder PKW Zulassung?
Blicke nicht durch!
Danke für Eure Hilfe!
V6969
ich habe einen DoKa mit Neuzulassung Oktober 2012.
Laut Bezeichnung im Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I heißt es:
GELÄNDEFZ: GÜ: BEF: B: 3,5 T LASTKRAFTWAGEN
Ich zahle jährlich 457 € Steuern.
Und nun bemerke ich, dass ich schon nach zwei Jahren zur Tüv-Untersuchung muss.
Ich dachte bei Neuwagen wäre die Frist zunächst drei Jahre.
Stimmt dass alles so zusammen, oder werde ich schon wieder mal beschissen ?
Habe ich nun LKW oder PKW Zulassung?
Blicke nicht durch!
Danke für Eure Hilfe!
V6969