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    Beitrag von V6969 Mo 6 Okt 2014 - 16:26

    Servus zusammen,

    ich habe einen DoKa mit Neuzulassung Oktober 2012.

    Laut Bezeichnung im Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I heißt es:

    GELÄNDEFZ: GÜ: BEF: B: 3,5 T LASTKRAFTWAGEN

    Ich zahle jährlich 457 € Steuern.

    Und nun bemerke ich, dass ich schon nach zwei Jahren zur Tüv-Untersuchung muss.

    Ich dachte bei Neuwagen wäre die Frist zunächst drei Jahre.

    Stimmt dass alles so zusammen, oder werde ich schon wieder mal beschissen ?

    Habe ich nun LKW oder PKW Zulassung?

    Blicke nicht durch!

    Danke für Eure Hilfe!

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    Beitrag von mafadw Mo 6 Okt 2014 - 17:40

    Hallo,

    soweit ich weiß, müssen LKW bereits nach 2 Jahren zur HU (Anhänger, glaube ich auch; Wahrscheinlich alles, womit man schwere Sachen transportieren kann). War bei mir auch so.
    Bei mir steht auch: GELÄNDEFZ.GÜ.BEF.B 3,5T LASTKRAFTWAGEN

    scheint also LKW-Zulassung zu sein.

    viele Grüße
    Matthias
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    Beitrag von ran-muc Mo 6 Okt 2014 - 19:01

    Keine Panik
    Alles o.k.

    bei LKW gehts alle 2 Jahre ,auch das erste mal, zum TÜV
    Zulassung ist LKW
    Steuer beim DoKa nach Hubraum ,da ist es kein LKW mehr.

    im Grunde ist es Beschiß , das wurde aber schon 100mal durchgekaut.
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    Beitrag von dirkvader71 Mo 6 Okt 2014 - 21:58

    Yip gilt für alle Fahrzeuge mit LKW Zulassung.Nach 2 Jahren ist die 1. HU durchzuführen.War bei all meinen Geschäftswagen
    (Ford Connect,Opel Vivaro und Ford Transit Custom mit LKW Zulassung) das selbe Prozedere.
    Vermutlich geht man automatisch von einer gewerblichen Nutzung und dementsprechend hoher km Leistung aus.
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    Beitrag von V6969 Di 7 Okt 2014 - 8:00

    Danke für die Antworten!

    Dann mach ich Tüv und zahl brav meine Steuern!

    Gruß

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