Hallo Huma!
Herzlich willkommen hier bei uns im Forum
Hmm, wie´s da mit der genauen Gesetzes-Lage aussieht, kann ich dir auch nicht 100%ig sagen, aber wenigstens kann ich erfahrungs-Berichte bringen
An meinem Vorgänger hatte ich vorne 4 Zusatz-Ferstrahler a 50 Watt, nach hinten 2 Stück a 50 Watt.
Solche Zusatz-Leuchten sind nicht eintragungs-Pflichtig, aber im Bereich der StVo auch nicht zulässig.
Das heißt im Klartext:
Auf öffentlichen Straßen sind solche Dinger nicht erlaubt, aber was du damit auf Privatwegen/Grundstücken machst ist deine Sache.
Ich hab´s so gelöst, dass ich mir für vorne wie hinten eigene Schalter für die "Gallerie" gemacht habe. Die dürfen NICHT mit dem Fernlicht bzw. dem Rücklicht mitgeschaltet werden.
Beim 1. TÜV-Termin (Pickerl) nach dem ich die angebracht hab wurde lediglich bemängelt, dass ich für die vorderen Strahler eine Abdeckung anbringen muss, die hinteren waren egal.
Ich hab die Abdeckungen (waren bei den Scheinwerfern dabei) dann zum Pickerl-Termin angebracht, und hatte nie wieder ein Problem damit.
Normalerweise bin ich natürlich ohne Abdeckung unterwegs gewesen, und da hat auch nie eine Verkehrs-Kontrolle Probleme gemacht.
Wenn die danach gefragt haben, hab ich denen (mit "Schmäh") gesagt, dass ich auch gerne mal untypisch unterwegs bin, und die im öffentlichen Straßenverkehr eh nicht beütze.
Die wollten dann lediglich wissen, ob die eh nicht mit dem Fernlicht mitgeschalten werden, dann war´s auch gut...
Wie jetzt die wirkliche Rechts-Lage ist kann ich dir nicht sagen, aber wenn du sag ma mal ein "normaler Mensch" bist, und die Dinger mit Bedacht einsetzt, wirst du keine Probleme haben
Gruß, Mike