Es dürfte ja allen soweit bekannt sein, dass seit 2005 einige Änderungen im Kraftfahrzeugsteuerrecht in Kraft waren. So z.B. der Absatz 2a beim § 2, der zur Flächenberechnung diente. Der ist seit dem 5.12.2012 wieder außer Kraft, so dass sich jeder einen neuen Steuerbescheid holen sollte, der LKW in seinem Fahrzeugschein stehen hat und PKW Steuer bezahlen musste. Das Finanzamt muss sich jetzt nämlich wieder nach den Vorgaben der Zulassungsbehörde richten! Das heißt, wenn du LKW in deinem Schein stehen hast, ist das verbindlich für das FA und die müssen dein Fahrzeug nach Gewicht besteuern. Das wären beim D-Max dann so um die 180 Euro im Jahr.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kraftstg/gesamt.pdf
Als Argument hierzu können die Paragraphen 2 und 8 dienen. Lest euch das mal durch und ab zum Finanzamt.
Hintergrund:
Ich liege seit der Zulassung meines Space Cab mit dem für mich zuständigen FA im Streit. Die haben meinen Max zwar als "anderes/sonstiges Fahrzeug" eingestuft, behaupten aber, ich müsse trotzdem PKW Steuer bezahlen. Ich hatte einen ausführlich begründeten Widerspruch eingelegt, der aber abgelehnt wurde. Man behauptete jetzt sogar, ich hätte einen Doppelkabiner mit 4 (!) eingetragenen Sitzplätzen, der eindeutig zum Transport von Personen ausgelegt sei!
Man begründete die Ablehnung meines Widerspruches weiterführend mit eben dem seit Ende 2012 weg gefallenen Absatz 2a des § 2.
Da ich als Bürger davon ausgehen muss, dass die Behörden ordnungsgemäß handeln, werte ich diesen Versuch als Betrug des verantwortlichen Beamten und seines Vorgesetzten, der den Bescheid unterschrieben hatte. Ich werde dem Finanzbeamten nächste Woche noch einmal die Gelegenheit geben, seine Entscheidung zu überdenken und ihm eine Frist setzen. Sollte er nicht einlenken, gehe ich in die nächste Runde, d.h., ich werde meinen Widerspruch aufrecht erhalten und eine kurze Begründung dazu abliefern. Dann geht das nämlich an die Rechtsabteilung des Finanzamtes. Gleichzeitig werde ich eine Beschwerde wegen Betruges und Diskriminierung meiner Person an das Finanzministerium richten, in der ich den Fall schildere und denen die Namen der beteiligten Beamten zur Kenntnis bringe. Mal sehen, was dann passiert.
Lest euch die betreffenden Stellen im Gesetzestext mal durch und tragt diese Informationen auch ruhig in andere Foren weiter! Von alleine werden die Behörden ja in den betreffenden Fällen nicht die Steuer wieder herunter setzen, auch wenn sie das eigentlich müssten.