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    Gewichtsbesteuerung für Maxe

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    Gewichtsbesteuerung für Maxe Empty Gewichtsbesteuerung für Maxe

    Beitrag von Vaddi Sa 19 Okt 2013 - 8:57

    Moin. Auch wenn hier tote Hose ist, mal das Ergebnis einer Recherche. Rudi hatte mir ja schon mal nen Hinweis in diese Richtung gegeben... Basketball 

    Es dürfte ja allen soweit bekannt sein, dass seit 2005 einige Änderungen im Kraftfahrzeugsteuerrecht in Kraft waren. So z.B. der Absatz 2a beim § 2, der zur Flächenberechnung diente. Der ist seit dem 5.12.2012 wieder außer Kraft, so dass sich jeder einen neuen Steuerbescheid holen sollte, der LKW in seinem Fahrzeugschein stehen hat und PKW Steuer bezahlen musste. Das Finanzamt muss sich jetzt nämlich wieder nach den Vorgaben der Zulassungsbehörde richten! Das heißt, wenn du LKW in deinem Schein stehen hast, ist das verbindlich für das FA und die müssen dein Fahrzeug nach Gewicht besteuern. Das wären beim D-Max dann so um die 180 Euro im Jahr.

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kraftstg/gesamt.pdf

    Als Argument hierzu können die Paragraphen 2 und 8 dienen. Lest euch das mal durch und ab zum Finanzamt.

    Hintergrund:

    Ich liege seit der Zulassung meines Space Cab mit dem für mich zuständigen FA im Streit. Die haben meinen Max zwar als "anderes/sonstiges Fahrzeug" eingestuft, behaupten aber, ich müsse trotzdem PKW Steuer bezahlen. Ich hatte einen ausführlich begründeten Widerspruch eingelegt, der aber abgelehnt wurde. Man behauptete jetzt sogar, ich hätte einen Doppelkabiner mit 4 (!) eingetragenen Sitzplätzen, der eindeutig zum Transport von Personen ausgelegt sei! Evil or Very Mad 

    Man begründete die Ablehnung meines Widerspruches weiterführend mit eben dem seit Ende 2012 weg gefallenen Absatz 2a des § 2. Suspect 

    Da ich als Bürger davon ausgehen muss, dass die Behörden ordnungsgemäß handeln, werte ich diesen Versuch als Betrug des verantwortlichen Beamten und seines Vorgesetzten, der den Bescheid unterschrieben hatte. Ich werde dem Finanzbeamten nächste Woche noch einmal die Gelegenheit geben, seine Entscheidung zu überdenken und ihm eine Frist setzen. Sollte er nicht einlenken, gehe ich in die nächste Runde, d.h., ich werde meinen Widerspruch aufrecht erhalten und eine kurze Begründung dazu abliefern. Dann geht das nämlich an die Rechtsabteilung des Finanzamtes. Gleichzeitig werde ich eine Beschwerde wegen Betruges und Diskriminierung meiner Person an das Finanzministerium richten, in der ich den Fall schildere und denen die Namen der beteiligten Beamten zur Kenntnis bringe. Mal sehen, was dann passiert.

    Lest euch die betreffenden Stellen im Gesetzestext mal durch und tragt diese Informationen auch ruhig in andere Foren weiter! Von alleine werden die Behörden ja in den betreffenden Fällen nicht die Steuer wieder herunter setzen, auch wenn sie das eigentlich müssten.
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    Gewichtsbesteuerung für Maxe Empty Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe

    Beitrag von Vaddi Mo 21 Okt 2013 - 19:16

    Hab heute nach 2 Stunden "Telefonterror" tatsächlich den Finanzbeamten erreicht, der die Ablehnung für meinen Widerspruch unterschrieben hat.

    Alles ist rechtens, meinte er. Dabei beruft er sich auf den § 18 KraftStG Absatz 12:

    § 18 Übergangsregelung

    [...]

    (12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

    Und der sagt, nene, du fährst zwar nen LKW, aber wir nennen ihn trotzdem PKW, weil man damit mehr Geld verdienen kann! Und jetzt raus die Kohle, Sklave! :albino: 

    Das heißt im Klartext, alles was im geänderten § 2 und im § 8 überhaupt steht, ist im Fall der Fälle Humbug. Bemisst sich die Steuer geringer, wenn § 2 und § 8 angewendet werden können, dann ist alles wieder hinfällig und man muss die volle Marie abdrücken.

    Da haben sich diese "Strolche" ein feines Hintertürchen gebastelt! Sprechen die Fakten für eine Gewichtsbesteuerung, dann dreht man den Spieß um und sagt, April, April, wir wollen den vollen PKW-Satz trotzdem. Ist das nich irre??? affraid 

    Ich werde die nächsten Tage damit zubringen, eine Erwiderung zu formulieren und die an das FA schicken. Dann beschäftigt sich die Rechtsabteilung damit und wenn die auch meint, ich hätte Unrecht, dann bekomme ich einen klagefähigen Bescheid, mit dem ich dann zum Gericht marschieren werde. Kann doch nicht sein, dass die zwar sagen, ja, du hast recht, aber das nützt dir nichts, weil wir uns ein Hintertürchen eingebaut haben. Das entbehrt jeder vernünftigen Grundlage! Es dient nur dazu, auf keinen Fall Miese zu machen. Für mich ist das ne ganz fiese Abzocke.
    Krieg ich dein Geld nicht legal, dann hole ich es mir anders. So war es schon im Mittelalter. Rolling Eyes 
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    Beitrag von copper69 Mo 21 Okt 2013 - 20:53

    Hallo Vaddi,

    da bin ich aber froh das ich nicht solche Probleme mit dem Finanzamz hatte.Ich hatte 3 Telefonate,1E-Mail mit den Fotos des Wagens und das war es.Eingetragen als "Sonderfahrzeug" und 172Euro Steuern zahlen für meinen Spacecab.

    Isu Spacecab,BJ2012
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    Gewichtsbesteuerung für Maxe Empty Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe

    Beitrag von Vaddi So 27 Okt 2013 - 8:37

    Hi copper!

    Ja, nur in Berlin benehmen die sich wieder entgegen jeder Verordnung... Muss an der Luft liegen. Evil or Very Mad 

    Den § 18 KraftStG Absatz 12 hat man wohl genau zu dem Zweck installiert, um das geltende Recht aushebeln zu können, wenn was nicht ins Bild der Behörden passt. Dass er nicht flächendeckend angewendet wird, weiß ich. Space Cab ist von der Flächenberechnung her eigentlich generell als LKW anzusehen. Und genau damit werde ich denen kommen, denn es gibt rechtskräftige Urteile und Bestimmungen, an die sich auch die Finanzämter zu halten haben. Wird nur wieder ein Stück Arbeit mehr für mich... Rolling Eyes 

    Wir werden sehen, ich habe jetzt alles zusammen und muss es nur noch ausformulieren.
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    Gewichtsbesteuerung für Maxe Empty Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe

    Beitrag von Vaddi Sa 1 Feb 2014 - 13:24

    Hallo!

    Wie ich im großen Pickup-Forum http://pickuptrucks.de/ lesen konnte, kündigt sich in der Sache Gewichtsbesteuerung (und Besteuerung allgemein) etwas Interessantes an.  cyclops 
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    Beitrag von Saad Sa 1 Feb 2014 - 20:17

    Was gibts den eigentlich neues zum thema?
    Schon was vom FA gehört?

    Habe mit dem doka ja das selbe prob.
    Und mein prob ist das dass FA sich auf die gesetzesversion von 2010 beruft und auf den §2 und absatz... Suspect

    Warum man hier nicht auf die version 2012 geht konnte mir keiner sagen,
    Immer nur: 5 sitze, läuft 178 PKW.... Shocked

    Mal schauen was draus wird


    Dir noch gutes gelingen beim widerstand
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    Beitrag von Vaddi So 2 Feb 2014 - 16:30

    Hi Saad!

    Es soll wieder neue Urteile und Entscheidungen geben, die besagen, dass das, was im Fahrzeugschein steht (LKW z.B.) auch für die Finanzämter bindend sein soll. Zumindest für die neueren Fahrzeuge. Und irgendwann soll der Zoll die KfZ Steuer übernehmen... Geh mal unter dem Link in dem Forum gucken.  Wink 

    Speziell in meinem Fall gibt es nichts neues. Die wollen das wohl aussitzen...  Rolling Eyes 

    Bis die Tage...  Cool
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    Beitrag von Vaddi Sa 22 Feb 2014 - 21:56

    Hab dieser Tage eine erneute Ablehnung auf meinen 2. Widerspruch vom FA bekommen. Die Sache ist jetzt beim Anwalt und wird geprüft.

    Die berufen sich u.a. auf den §18 Absatz 12 im KraftStG, wo es heißt, dass das FA einem die PKW-Steuer überbügeln kann, obwohl LKW im Schein steht, trotzdem vorher im §2 was anderes bestimmt wird.

    Ich habe daraufhin diesbezüglich eine Petition beim Bundestag eingereicht, um anzuregen, den Absatz 12 im § 18 zu streichen, weil der gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Mit welcher Begründung nämlich hebeln die ihre eigenen Gesetze aus? Nur deswegen, weil sie mehr Kohle einnehmen wollen! Das geht gar nicht... Meine Meinung.  Evil or Very Mad 

    Mal sehen, was daraus wird. Im Pickup-Forum steht genaueres dazu.

    Gruß Vaddi
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    Beitrag von thehunter81 Mo 24 Feb 2014 - 11:28

    Also ich habe Samstag meinen Steuerbescheid bekommen. Wurde erstmal ganz formal als PKW versteuert. 435 Öcken. Da sind bei mir die Sicherungen durchgebrannt. Heute morgen um 8 Uhr stand ich bei denen im Finanzamt auf der Matte. Erstmal ganz sachlich nachgefragt wieso weshalb und warum. Nach ein paar unhaltbaren Flosskeln des Sachbearbeiters ging dann eine Heftige mündliche Auseinandersetzung los, wo ich unter anderem auf die Willkür des Beamten hingewiesen habe. Dann habe ich mir den Chef des FA geben lassen und mich auf das Urteil vom 26.02.2010 des BFH berufen und das ich sollte es zu keiner Einigung kommen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das FA einleiten werde. Dies brachte erstmal nichts außer noch mehr Streiterei. Dann habe ich postwendend im Beisein der beiden Beamten meinen Rechtsanwalt angerufen, der seit Samstag schon eingeweiht war. Der hat dann denen am Telefon was weiß ich wieviele Paragraphen um die Ohren gehauen und siehe da, ich bekomme die nächsten Tage einen neuen Steuerbescheid mit Gewichtsbesteuerung.

    Das ganze spiel dauerte nichtmal eine Stunde.

    Gruß
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    Beitrag von ran-muc Mo 24 Feb 2014 - 13:20

    Glückwunsch , es geht ja  Very Happy 
    ist aber ein 1,5 er Cab , oder ???

    Gruß Rudi
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    Gewichtsbesteuerung für Maxe Empty Besteuerung

    Beitrag von fullstall Mi 26 Feb 2014 - 19:22

    Meine Erfahrung mit dem L200 DOKA (wird wohl beim künftigen D-MAX ähnlich sein):

    aufgrund dem Längenverhältnis Ladefläche/Fahrerkabine (der Kerl von der Kraftfahrzeugsteuerstelle begutachtete das Fahrzeug tatsächlich mit dem Maßstock) steht im KFZ-Brief zwar "SonderKFZ mit Wechselaufbau" (wegen Wohnkabine) "wahlweise LKW bei abgesetzter Kabine", ist versichert als WoMo, besteuert aber als PKW. Formeller Widerspruch blieb erfolglos.

    Warte gespannt auf Deinen geänderten Steuerbescheid.
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    Beitrag von Vaddi Do 20 März 2014 - 17:08

    Neben der eingereichten Klage zur Sache habe ich auch eine Petition im Bundestag "platziert". Streufeuer sozusagen...  sunny 

    Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_02/_22/Petition_50137.nc.$$$.a.u.html
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    Gewichtsbesteuerung für Maxe Empty Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe

    Beitrag von Vaddi So 29 Jun 2014 - 9:52

    Moinmoin! Wollte wieder mal was vermelden...

    Habe letzte Woche den Schriebs des Klagegegners (mittlerweile auch das Zollamt) in meiner kommenden Gerichtsverhandlung vorgelegt bekommen. Die halten sich sehr genau an mein Widerspruchsschreiben und nehmen haarklein alles auseinander. Dabei ist einiges an Einwänden Ansichtssache, ein paar wenige Sachen kann ich nicht widerlegen, aber die mussten auch zugeben, dass es rechtlich nicht einwandfrei war, dass das FA die Radkästen aus der Fläche für die Ladung mit heraus gerechnet hat. Meine Ladefläche ist amtlich bestätigt nun 2,81 m² anstatt 2,69 m². Es gibt zwar ein Urteil des BFH, nachdem eine nur geringfügig größere Ladefläche trotzdem nicht zwingend als Kriterium eines LKW anzusehen ist, aber man sollte auch die Gesamtheit des Fahrzeuges sehen und nicht ein Kriterium als allein ausschlaggebend annehmen.

    Was ich irgendwie angehen muss, ist die Sache mit den klappbaren Sitzkissen hinten. Was heißt vollwertige Sitze? Wie müssen die beschaffen sein, um als solche gelten zu können? Bei anderen Gerichtsurteilen wird hin und wieder in den Urteilsbegründungen (zu DoKas z.B.) auch mal was von vollwertigen, durchgehenden Sitzbänken gesprochen. Der Umkehrschluss wäre dann ja, keine angemessene Sitzbank wie im PKW, also Notsitz wie im LKW. Selbst in der Sprinterklasse sind ja vorne 3 nebeneinander installierte Sitze mit Kopfstützen und Gurt. Beim Space Cab mit den "Sitzbrötchen" ohne Kopfstütze und ordentlicher Rückenlehne wohl nicht, da kann kein Erwachsener länger als ne halbe Stunde ohne Rückenschmerzen drauf hocken. Und hinter meinem Fahrersitz schon gar nicht. Da passt höchstens meine kleine Holde dahinter und auch nicht für längere Fahrten.

    Na ja, ich werde das alles nun anhand des neuen Schreibens nochmal auswerten und "meinem" Anwalt für die Verhandlung Munition liefern. Da er normalerweise kein Anwalt für Finanz- und Steuerrecht ist, kann ich mich nicht ganz auf "seine Künste" verlassen. Er ist aber sonst ein super Jurist und wir werden schon gut zusammen arbeiten. Ich stecke ja gezwungenermaßen auch ein wenig in der Materie...

    Ich berichte wieder.
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    Beitrag von ran-muc So 29 Jun 2014 - 11:31

    Hi Ingo

    Zu den vollwertigen Sitze .
    Hast ja schon geschrieben das ein Erwachsener es gerade mal 30 Min. aushält.

    Vielleicht mal Kindersitze ins Spiel bringen, wenn du schon für einen PKW zahlen sollst. Evil or Very Mad 
    Die kann man dort meines Wissens nicht so anbringen wie von den Sitzherstellern empfohlen bzw. vorgeschrieben.
    Außerdem sind manche so groß das du vorne keinen Platz mehr zum Sitzen hast.
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    Beitrag von Vaddi So 29 Jun 2014 - 18:21

    ran-muc schrieb:Hi Ingo

    Zu den vollwertigen Sitze .
    Hast ja schon geschrieben das ein Erwachsener es gerade mal 30 Min. aushält.

    Vielleicht mal Kindersitze ins Spiel bringen, wenn du schon für einen PKW zahlen sollst. Evil or Very Mad 
    Die kann man dort meines Wissens nicht so anbringen wie von den Sitzherstellern empfohlen bzw. vorgeschrieben.
    Außerdem sind manche so groß das du vorne keinen Platz mehr zum Sitzen hast.

    Hi Rudi!

    Jepp, Kindersitze kann man dort nicht ordentlich anbringen, das geht schon von der Sitzform gar nicht. Die würden vorne in der Luft hängen, d.h. instabil in der Befestigung sein. Ich weiß aber nicht, ob das verkehrstechnisch zulässig ist. Ich muss dieser Tage mal einen guten Bekannten kontaktieren, der beim TÜV - Rheinland arbeitet und ihn dazu befragen.
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    Beitrag von Newmäxle Di 22 Jul 2014 - 15:55

    Hallo Ihr Freunde,

    nun hab ich auch was zu tun. Die Bundeskasse hat mir den Newmäx Bj 2014 als SpaceCab - nicht als Lkw eingestuft und mir den Bescheid mit EUR 473,19 geschickt  🐒 bom 
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    Beitrag von Gast Fr 25 Jul 2014 - 19:34

    Hallo,
    Mein Anderthalber wird nun doch als LKW besteuert.
    200 teuros.
    Hatte ganz dezent nachgefragt. Doppelkabinen gehen definitiv als PKW. Daher mein Tip, auf PKW umschlüsseln. Hat zwei Vorteile. Kein Sonntagsfahrverbot mit Hänger und günstigere Versicherung
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    Beitrag von Vaddi Sa 26 Jul 2014 - 8:43

    remsaum schrieb:Hallo,
    Mein Anderthalber wird nun doch als LKW besteuert.
    200 teuros.

    Glückwunsch!  Wink 
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    Beitrag von Newmäxle Do 27 Nov 2014 - 9:42

    Hallo Gemeinde,
    nachdem ja mein 1,5er auch als PKW ..... Mad pale
    und ich Widersprochen eingelegt habe, durfte ich zum nachmessen der Fahrzeugmaße vorfahren.
    Ich hatte ja geschrieben, einen faktischen Zweisitzer zu haben, da die Sitzbacken der hinteren Notsitze rausgeschraubt sind und ich ein Brett drin habe für den Hund. Gurte sind - oben - abgeschraubt und in die Verkleidung gepackt. Dieses wurde auch so protokolliert.

    Seit gestern habe ich endlich den neuen Bescheid: EUR 210,00  Lkw aufgelastet bis 3,5t - ohne weiteren Auflagen
    sunnycheers

    Freude das es doch geklappt hat

    Ujo
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    Beitrag von Vaddi Sa 16 Mai 2015 - 8:23

    Dann hole ich diesen Thread mal wieder hoch...

    @Newmäxle, dir noch Glückwunsch zu der Geschichte. Smile

    Ich hatte doch eine Klage eingereicht, um nach der LKW-Eintragung auch besteuert zu werden. Da ich nach der aktuellen Entwicklung kaum noch Chancen sehe, dieses auf dem Klageweg zu erreichen, habe ich die Sache beendet und die Klage zurück gezogen. Einen Termin hatte ich ja eh noch nicht... Ich gehe jetzt einen anderen Weg und warte auf Bescheid vom Zoll. Weiteres dann wenn etwas passiert ist. Wink
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    Gewichtsbesteuerung für Maxe Empty Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe

    Beitrag von Wilhelm Do 28 Mai 2015 - 14:20

    Newmäxle schrieb:Hallo Gemeinde,
    nachdem ja mein 1,5er auch als PKW ..... Mad pale
    und ich Widersprochen eingelegt habe, durfte ich zum nachmessen der Fahrzeugmaße vorfahren.
    Ich hatte ja geschrieben, einen faktischen Zweisitzer zu haben, da die Sitzbacken der hinteren Notsitze rausgeschraubt sind und ich ein Brett drin habe für den Hund. Gurte sind - oben - abgeschraubt und in die Verkleidung gepackt. Dieses wurde auch so protokolliert.

    Seit gestern habe ich endlich den neuen Bescheid: EUR 210,00  Lkw aufgelastet bis 3,5t - ohne weiteren Auflagen
    sunnycheers

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    Es sollte mittlerweile bei den Space Cab's auch reichen, nur ein hinteres Sitzkissen samt Sicherheitsgurt zu entfernen.
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    Gewichtsbesteuerung für Maxe Empty Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe

    Beitrag von Elke MV Do 18 Jun 2015 - 0:30

    Ich kann hier gerade mal meine Erfahrungen aus dem Wirkbereich des HZA Stralsund zum Besten geben. Ohne die Eintragung als 2 Sitzer bei der Zulassungsstelle, bei vorheriger Abnahme des Sitz- und Gurtausbaus durch die DEKRA, ging mit der Gewichtsbesteuerung meines Space-Cab gar nichts, auch nach Briefwechsel mit Bildern etc. Jetzt, nach der Eintragung als 2-Sitzer, ist die Kiste auch steuerrechtlich ein LKW. Hat schon etwas Zeit und Nerven gekostet. Und es entbehrt ja auch nicht einer gewissen Ironie, dass man seinen zulassungsrechtlichen LKW erst "entkernen" muss, damit er sich auch steuerrechtlich in einen LKW verwandelt, aber irgendwas ist ja immer...
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    Gewichtsbesteuerung für Maxe Empty Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe

    Beitrag von Dynomike Do 18 Jun 2015 - 9:19

    Wilhelm schrieb:

    Es sollte mittlerweile bei den Space Cab's auch reichen, nur ein hinteres Sitzkissen samt Sicherheitsgurt zu entfernen.

    Das hat mir mein "Zollmann" auch gesagt. Es gibt ja auch Transporter mit drei Sitzen. Es geht nur um die Anzahl, nicht die Reihen.

    Bei meinem Neuen werde ich das auch gleich machen.


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    Zur kompletten Fahrzeugbeschreibung bitte hier entlang.

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    Gewichtsbesteuerung für Maxe Empty Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe

    Beitrag von Dynomike Do 13 Aug 2015 - 10:02

    Um das mal aufzufrischen:

    Mein Grüner wurde ja am 22.05. von meinem Sohn geschrottet. Zu diesem Zeitpunkt war er noch als PKW versteuert. Ich war aber schon seit Monaten mit dem Hauptzollamt Schweinfurt zugange. Diverse Telefonate, Bilder, etc..

    Am 15.06. kam dann die Abrechnung der bereits gezahlten PKW-Steuer mit einer Rückvergütung.

    Am 1.07. flatterte mir plötzlich ein Schreiben ins Haus, in welchem mir mitgeteilt wurde, daß mein Alter nun ein LKW sei und ich nochmal Geld zurück bekäme.... Shocked

    Coole Sache. Fand ich gut. Und das vor allem ohne jegliche Umbauten im Fahrerhaus!
    Das konnte mit dem Neuen dann ja nur in die richtige Richtung laufen.

    Am 27.07 kam dann der Bescheid für den Neuen. Und jetzt ratet mal..... Natürlich handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen PKW!!! Oh Mann, die sind so matt!

    Nach einem weiteren Telefonat mit "meinem" Sachbearbeiter für die weitere Vorgehensweise, habe ich den Laden jetzt nochmal angeschrieben und diverse Kopien des letzten Schriftverkehrs angehängt mit der Frage, ob das jetzt alles von vorne losgeht, oder ob man es nun auf dem kurzen Dienstweg erledigen kann. Der Wagen hat sogar das gleiche Kennzeichen...

    Der Sachbearbeiter (lockerer Kerl und ebenfalls Pickup-Fahrer) hat mir auch mitgeteilt, dass in allen Fällen zuerst einmal zugunsten der Behörde / des Staates entschieden wird. Viele Leute nähmen das ja einfach hin und zahlten brav. "Ahhja...die werden da schon recht haben. Die wissen ja was sie tun..."

    Naja. Ich bin mal gespannt, wie lange das nun dauert. Mein gutes Geld haben sie ja erstmal.


    Zuletzt von Dynomike am Do 17 Sep 2015 - 9:20 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet


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    Beitrag von Dynomike Mo 31 Aug 2015 - 9:17

    Und da komme ich aus dem Urlaub zurück ... und da liegt ein Schreiben vom Zoll auf dem Küchentisch ... und da steht doch glatt drin, dass mein Max jetzt auch steuerlich ein Laster ist ... und das auch noch ohne jeglichen Umbau ... und da freu ich mich doch!


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