nun hab ich auch was zu tun. Die Bundeskasse hat mir den Newmäx Bj 2014 als SpaceCab - nicht als Lkw eingestuft und mir den Bescheid mit EUR 473,19 geschickt
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Gewichtsbesteuerung für Maxe
Newmäxle- Fortgeschrittener
- Anzahl der Beiträge : 135
Anmeldedatum : 07.03.14
- Beitrag #16
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Hallo Ihr Freunde,
nun hab ich auch was zu tun. Die Bundeskasse hat mir den Newmäx Bj 2014 als SpaceCab - nicht als Lkw eingestuft und mir den Bescheid mit EUR 473,19 geschickt
nun hab ich auch was zu tun. Die Bundeskasse hat mir den Newmäx Bj 2014 als SpaceCab - nicht als Lkw eingestuft und mir den Bescheid mit EUR 473,19 geschickt
Gast- Gast
- Beitrag #17
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Hallo,
Mein Anderthalber wird nun doch als LKW besteuert.
200 teuros.
Hatte ganz dezent nachgefragt. Doppelkabinen gehen definitiv als PKW. Daher mein Tip, auf PKW umschlüsseln. Hat zwei Vorteile. Kein Sonntagsfahrverbot mit Hänger und günstigere Versicherung
Mein Anderthalber wird nun doch als LKW besteuert.
200 teuros.
Hatte ganz dezent nachgefragt. Doppelkabinen gehen definitiv als PKW. Daher mein Tip, auf PKW umschlüsseln. Hat zwei Vorteile. Kein Sonntagsfahrverbot mit Hänger und günstigere Versicherung
Vaddi- Fortgeschrittener
- Anzahl der Beiträge : 111
Anmeldedatum : 21.08.13
- Beitrag #18
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
remsaum schrieb:Hallo,
Mein Anderthalber wird nun doch als LKW besteuert.
200 teuros.
Glückwunsch!
Newmäxle- Fortgeschrittener
- Anzahl der Beiträge : 135
Anmeldedatum : 07.03.14
- Beitrag #19
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Hallo Gemeinde,
nachdem ja mein 1,5er auch als PKW .....
und ich Widersprochen eingelegt habe, durfte ich zum nachmessen der Fahrzeugmaße vorfahren.
Ich hatte ja geschrieben, einen faktischen Zweisitzer zu haben, da die Sitzbacken der hinteren Notsitze rausgeschraubt sind und ich ein Brett drin habe für den Hund. Gurte sind - oben - abgeschraubt und in die Verkleidung gepackt. Dieses wurde auch so protokolliert.
Seit gestern habe ich endlich den neuen Bescheid: EUR 210,00 Lkw aufgelastet bis 3,5t - ohne weiteren Auflagen
Freude das es doch geklappt hat
Ujo
nachdem ja mein 1,5er auch als PKW .....
und ich Widersprochen eingelegt habe, durfte ich zum nachmessen der Fahrzeugmaße vorfahren.
Ich hatte ja geschrieben, einen faktischen Zweisitzer zu haben, da die Sitzbacken der hinteren Notsitze rausgeschraubt sind und ich ein Brett drin habe für den Hund. Gurte sind - oben - abgeschraubt und in die Verkleidung gepackt. Dieses wurde auch so protokolliert.
Seit gestern habe ich endlich den neuen Bescheid: EUR 210,00 Lkw aufgelastet bis 3,5t - ohne weiteren Auflagen
Freude das es doch geklappt hat
Ujo
Vaddi- Fortgeschrittener
- Anzahl der Beiträge : 111
Anmeldedatum : 21.08.13
- Beitrag #20
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Dann hole ich diesen Thread mal wieder hoch...
@Newmäxle, dir noch Glückwunsch zu der Geschichte.
Ich hatte doch eine Klage eingereicht, um nach der LKW-Eintragung auch besteuert zu werden. Da ich nach der aktuellen Entwicklung kaum noch Chancen sehe, dieses auf dem Klageweg zu erreichen, habe ich die Sache beendet und die Klage zurück gezogen. Einen Termin hatte ich ja eh noch nicht... Ich gehe jetzt einen anderen Weg und warte auf Bescheid vom Zoll. Weiteres dann wenn etwas passiert ist.
@Newmäxle, dir noch Glückwunsch zu der Geschichte.
Ich hatte doch eine Klage eingereicht, um nach der LKW-Eintragung auch besteuert zu werden. Da ich nach der aktuellen Entwicklung kaum noch Chancen sehe, dieses auf dem Klageweg zu erreichen, habe ich die Sache beendet und die Klage zurück gezogen. Einen Termin hatte ich ja eh noch nicht... Ich gehe jetzt einen anderen Weg und warte auf Bescheid vom Zoll. Weiteres dann wenn etwas passiert ist.
Wilhelm- Spezialist
- Anzahl der Beiträge : 215
Anmeldedatum : 24.09.14
Alter : 61
Ort : Bernau
- Beitrag #21
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Newmäxle schrieb:Hallo Gemeinde,
nachdem ja mein 1,5er auch als PKW .....
und ich Widersprochen eingelegt habe, durfte ich zum nachmessen der Fahrzeugmaße vorfahren.
Ich hatte ja geschrieben, einen faktischen Zweisitzer zu haben, da die Sitzbacken der hinteren Notsitze rausgeschraubt sind und ich ein Brett drin habe für den Hund. Gurte sind - oben - abgeschraubt und in die Verkleidung gepackt. Dieses wurde auch so protokolliert.
Seit gestern habe ich endlich den neuen Bescheid: EUR 210,00 Lkw aufgelastet bis 3,5t - ohne weiteren Auflagen
Freude das es doch geklappt hat
Ujo
Es sollte mittlerweile bei den Space Cab's auch reichen, nur ein hinteres Sitzkissen samt Sicherheitsgurt zu entfernen.
Elke MV- Novize
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- Beitrag #22
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Ich kann hier gerade mal meine Erfahrungen aus dem Wirkbereich des HZA Stralsund zum Besten geben. Ohne die Eintragung als 2 Sitzer bei der Zulassungsstelle, bei vorheriger Abnahme des Sitz- und Gurtausbaus durch die DEKRA, ging mit der Gewichtsbesteuerung meines Space-Cab gar nichts, auch nach Briefwechsel mit Bildern etc. Jetzt, nach der Eintragung als 2-Sitzer, ist die Kiste auch steuerrechtlich ein LKW. Hat schon etwas Zeit und Nerven gekostet. Und es entbehrt ja auch nicht einer gewissen Ironie, dass man seinen zulassungsrechtlichen LKW erst "entkernen" muss, damit er sich auch steuerrechtlich in einen LKW verwandelt, aber irgendwas ist ja immer...
Dynomike- Hüter der Umgangsformen
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- Beitrag #23
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Wilhelm schrieb:
Es sollte mittlerweile bei den Space Cab's auch reichen, nur ein hinteres Sitzkissen samt Sicherheitsgurt zu entfernen.
Das hat mir mein "Zollmann" auch gesagt. Es gibt ja auch Transporter mit drei Sitzen. Es geht nur um die Anzahl, nicht die Reihen.
Bei meinem Neuen werde ich das auch gleich machen.
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いすゞ D-Max 2,5, Space Cab Custom Automatik, Bj. 06/15, 200 PS - 530 Nm, Matte Metallic Garnet Red (Folie).
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Dynomike- Hüter der Umgangsformen
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- Beitrag #24
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Um das mal aufzufrischen:
Mein Grüner wurde ja am 22.05. von meinem Sohn geschrottet. Zu diesem Zeitpunkt war er noch als PKW versteuert. Ich war aber schon seit Monaten mit dem Hauptzollamt Schweinfurt zugange. Diverse Telefonate, Bilder, etc..
Am 15.06. kam dann die Abrechnung der bereits gezahlten PKW-Steuer mit einer Rückvergütung.
Am 1.07. flatterte mir plötzlich ein Schreiben ins Haus, in welchem mir mitgeteilt wurde, daß mein Alter nun ein LKW sei und ich nochmal Geld zurück bekäme....
Coole Sache. Fand ich gut. Und das vor allem ohne jegliche Umbauten im Fahrerhaus!
Das konnte mit dem Neuen dann ja nur in die richtige Richtung laufen.
Am 27.07 kam dann der Bescheid für den Neuen. Und jetzt ratet mal..... Natürlich handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen PKW!!! Oh Mann, die sind so matt!
Nach einem weiteren Telefonat mit "meinem" Sachbearbeiter für die weitere Vorgehensweise, habe ich den Laden jetzt nochmal angeschrieben und diverse Kopien des letzten Schriftverkehrs angehängt mit der Frage, ob das jetzt alles von vorne losgeht, oder ob man es nun auf dem kurzen Dienstweg erledigen kann. Der Wagen hat sogar das gleiche Kennzeichen...
Der Sachbearbeiter (lockerer Kerl und ebenfalls Pickup-Fahrer) hat mir auch mitgeteilt, dass in allen Fällen zuerst einmal zugunsten der Behörde / des Staates entschieden wird. Viele Leute nähmen das ja einfach hin und zahlten brav. "Ahhja...die werden da schon recht haben. Die wissen ja was sie tun..."
Naja. Ich bin mal gespannt, wie lange das nun dauert. Mein gutes Geld haben sie ja erstmal.
Mein Grüner wurde ja am 22.05. von meinem Sohn geschrottet. Zu diesem Zeitpunkt war er noch als PKW versteuert. Ich war aber schon seit Monaten mit dem Hauptzollamt Schweinfurt zugange. Diverse Telefonate, Bilder, etc..
Am 15.06. kam dann die Abrechnung der bereits gezahlten PKW-Steuer mit einer Rückvergütung.
Am 1.07. flatterte mir plötzlich ein Schreiben ins Haus, in welchem mir mitgeteilt wurde, daß mein Alter nun ein LKW sei und ich nochmal Geld zurück bekäme....
Coole Sache. Fand ich gut. Und das vor allem ohne jegliche Umbauten im Fahrerhaus!
Das konnte mit dem Neuen dann ja nur in die richtige Richtung laufen.
Am 27.07 kam dann der Bescheid für den Neuen. Und jetzt ratet mal..... Natürlich handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen PKW!!! Oh Mann, die sind so matt!
Nach einem weiteren Telefonat mit "meinem" Sachbearbeiter für die weitere Vorgehensweise, habe ich den Laden jetzt nochmal angeschrieben und diverse Kopien des letzten Schriftverkehrs angehängt mit der Frage, ob das jetzt alles von vorne losgeht, oder ob man es nun auf dem kurzen Dienstweg erledigen kann. Der Wagen hat sogar das gleiche Kennzeichen...
Der Sachbearbeiter (lockerer Kerl und ebenfalls Pickup-Fahrer) hat mir auch mitgeteilt, dass in allen Fällen zuerst einmal zugunsten der Behörde / des Staates entschieden wird. Viele Leute nähmen das ja einfach hin und zahlten brav. "Ahhja...die werden da schon recht haben. Die wissen ja was sie tun..."
Naja. Ich bin mal gespannt, wie lange das nun dauert. Mein gutes Geld haben sie ja erstmal.
Zuletzt von Dynomike am Do 17 Sep 2015 - 9:20 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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- Beitrag #25
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Und da komme ich aus dem Urlaub zurück ... und da liegt ein Schreiben vom Zoll auf dem Küchentisch ... und da steht doch glatt drin, dass mein Max jetzt auch steuerlich ein Laster ist ... und das auch noch ohne jeglichen Umbau ... und da freu ich mich doch!
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- Beitrag #26
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Jetzt hat es mich auch getroffen...1,5 Kabiner, Einstufung als PKW...
Mir wurde auf meinen Einspruch geantwortet, ich soll:
So hab ich geantwortet
Mal sehen, was zurückkommt...
Mir wurde auf meinen Einspruch geantwortet, ich soll:
- Auf der Zulassungsstelle vorfahren und mir die Sitzplatz-Anzahl berichtigen zu lassen
- Und anschliesend zum Hauptzollamt zu fahren und das Fahrzeug vorzuführen....
So hab ich geantwortet
Mal sehen, was zurückkommt...
DMAX Fan- Profi
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- Beitrag #27
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Darüber werden sie schmunzeln und dich trotzdem antreten lassen.
Heiko- Novize
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Ort : Mömbris
- Beitrag #28
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
ob die noch schmunzeln, wenn ich ihnen vorschlage, dass wir jetzt mit 4 Mann eine Runde drehen?
Habe heute das erste mal von der Umschlüsselung auf Pickup (BE) gehört. Ist das noch aktuell?
Habe heute das erste mal von der Umschlüsselung auf Pickup (BE) gehört. Ist das noch aktuell?
DMAX Fan- Profi
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Ort : Sachsen
- Beitrag #29
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Ja hab ich problemlos bekommen
Heiko- Novize
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- Beitrag #30
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
und das bewirkt dann:
LKW-Steuer, ohne Sonntagsfahrverbot?
Das wäre doch perfekt?
Man hört so wenig davon. Und je mehr man sucht und liest, desto verwirrter wird man
LKW-Steuer, ohne Sonntagsfahrverbot?
Das wäre doch perfekt?
Man hört so wenig davon. Und je mehr man sucht und liest, desto verwirrter wird man
sledge112- Administrator
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- Beitrag #31
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Heiko schrieb:Habe heute das erste mal von der Umschlüsselung auf Pickup (BE) gehört. Ist das noch aktuell?
Gilt nicht für den D-Max bis 2011, hab ich bei Isuzu angefragt.
_________________
Gruß
Carsten
(Admin)
Wer Rechtschreibfehler entdeckt, darf sie behalten.
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DMAX Fan- Profi
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Ort : Sachsen
- Beitrag #32
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Ich hab den max an 2012. Somit Lkw Besteuerung (172€) ..Sonntags Fahrverbot mit Anhänger bleibt.
Pappenkarle- Fortgeschrittener
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- Beitrag #33
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Kann Carsten nur zustimmen. Habe auch bei Isuzu nachgehakt. Bei mir und meinem Max hat das leider auch nicht funktioniert.
Heiko- Novize
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Ort : Mömbris
- Beitrag #34
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Na gut, dann hat es sich für mich erledigt. Auf in den Kampf mit dem Zollamt
Saad- Profi
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Ort : Saarland
- Beitrag #35
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
DMAX Fan schrieb:Ich hab den max an 2012. Somit Lkw Besteuerung (172€) ..Sonntags Fahrverbot mit Anhänger bleibt.
Das mit dem Fahrverbot stimmt nicht mehr. Da gibt's ein neues Gesetz das auch das Sonntag fahren mit Hänger erlaubt.
So lange es privat ist!
Und der 8DH müsste sich auch umschlüsseln lassen. Auch wenn es kein Papier wie beim Atfs von isuzu dazu gibt.
Da es TÜV Richtlinien gibt welche besagen was man für die BE umschlüsslung haben muss, sollte das auch ohne das Papier geh'n.
DMAX Fan- Profi
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Ort : Sachsen
- Beitrag #36
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
@ SAAD:Das wusste ich noch nicht. Das wäre ja super. Wo kann ich das nach lesen? Ich denke nicht das das jeder Polizist weis .
Gruß Thomas
Gruß Thomas
Dynomike- Hüter der Umgangsformen
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Ort : Alzenau
- Beitrag #37
Re: Gewichtsbesteuerung für Maxe
Leute seid mir nicht böse, aber ich mache hier mal zu.
Für dieses Thema haben wir einen Hauptthread, in welchem alle Frage erschlagen werden.
Viele Grüße, Jörg
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Viele Grüße, Jörg
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