Ahoi an Alle...
War heute bei unserem ansässigen Anhängervertrieb für nen neuen Hänger, jetzt meinte der das evtl der Kugelkopf zu hoch sei. Nachgemessen waren es ca 50 cm.
Ich hab im Internet folgendes gefunden:
Bei Fahrzeugen mit einer Anhängerzugvorrichtung ist die Höhe der Kupplungskugel über der Fahrbahn einzuhalten.
Bei zulässigem Gesamtgewicht muß die Höhe (Kugelmitte) zwischen 350 und 420 mm betragen.
Die Anhängerkupplung war schon am FZG montiert, Vorbesitzer war das Autohaus, also geh ich davon aus das es Original ist.
Darf ich den so fahren? Muss die Höhe im angekuppelten/Beladenen Zustand so sein? (Das deute ich jetzt mal aus der obigen Formulierung) grundsätzlich brauch man ja auch Gewicht auf der Ladefläche Zugfahrzeug... Wie sieht es bei Leerfahrt aus??
Kennt sich jemand aus, bzw nutzt einer von Euch regelmäßig Anhänger?
War heute bei unserem ansässigen Anhängervertrieb für nen neuen Hänger, jetzt meinte der das evtl der Kugelkopf zu hoch sei. Nachgemessen waren es ca 50 cm.
Ich hab im Internet folgendes gefunden:
Bei Fahrzeugen mit einer Anhängerzugvorrichtung ist die Höhe der Kupplungskugel über der Fahrbahn einzuhalten.
Bei zulässigem Gesamtgewicht muß die Höhe (Kugelmitte) zwischen 350 und 420 mm betragen.
Die Anhängerkupplung war schon am FZG montiert, Vorbesitzer war das Autohaus, also geh ich davon aus das es Original ist.
Darf ich den so fahren? Muss die Höhe im angekuppelten/Beladenen Zustand so sein? (Das deute ich jetzt mal aus der obigen Formulierung) grundsätzlich brauch man ja auch Gewicht auf der Ladefläche Zugfahrzeug... Wie sieht es bei Leerfahrt aus??
Kennt sich jemand aus, bzw nutzt einer von Euch regelmäßig Anhänger?