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    Beitrag von Lordjojo Mo 14 Nov 2011 - 18:50

    Hallo
    Bin neu hier und habe eine frage:
    gibt es die Möglichkeit eine größere Pritsche auf meine D-Max Doka bauen zu lassen, um als LKW besteuert zu werden bzw. gibt es andere Möglichkeiten einen DoKa als LKW zu besteuern.
    vielen Dank im vorraus
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    Beitrag von Raptor Mo 14 Nov 2011 - 20:15

    Hallo Willkommen

    Kommt auf das Amt an, du kannst die Rücksitzbank und die Gurte ausbauen und eine Holzplatte, oder so was, an Stelle der Rücksitzbank einbauen und das als trockene Ladefläche ausweisen. Und du mußt ein Gewerbe nachweisen, dann kannst du, mit etwas wohlwollen, des Finanzbeamten, Glück haben ihn als LKW zu besteuern.


    Zuletzt von Dynomike am Mi 20 Nov 2019 - 13:47 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Vollzitat entfernt)
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    Beitrag von Lordjojo Di 15 Nov 2011 - 10:05

    Hallo
    Erstmal danke Uwe für die schnelle Antwort
    Die beschriebene Möglichkeit habe ich schon mal irgendwo im Internet gelesen aber mir geht es darum, eventuell eine Pritsche bauen zu lassen, die groß genug ist, dass das Auto ohne Probleme als LKW besteuert werden kann. (anschließend könnte man die originale Pritsche wieder drauf bauen, dass würde ich natürlich nicht machen weil mann dass nicht darf). Die Orginalpritsche ist innen 1380 x 1460mm, da werden aber von dem FA noch die Radkästen abgezogen. Ein Pritsche mit Alubordwänden würde zudem noch den LKW Charakter unterstützen. Ein Autohaus in Wetzlar baut Pritschen für den DoKa mit 1600x1750mm, reicht dass?
    lg Franz


    Zuletzt von Dynomike am Mi 20 Nov 2019 - 13:47 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Vollzitat entfernt)
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    Beitrag von Raptor Di 15 Nov 2011 - 18:15

    Die Pritsche muß einfach nur größer sein als der Fahrgastraum.
    Es wäre gut wenn du mit dem Finanzamt das im Voraus klärst, nicht das du was umbaust und dann derjenige vom Amt deinen Umbau nicht akzeptiert.

    Kfz-Steuer: Pick-Up mit fünf vollwertig ausgestatteten Sitzplätzen wie Pkw zu behandeln
    [26.09.2009] -
    Die Antwort auf die Frage "Lkw oder Pkw?" hat bei der Kfz-Steuer teure Konsequenzen. Das musste jetzt der Halter eines Pick-Up erfahren. Das Gericht folgte der Auffassung des Finanzamts und stufte das Fahrzeug als Pkw ein.
    Ein viertüriger Pick-Up ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich als PKW zu behandeln, wenn er
     fünf vollwertig ausgestattete Sitzplätze hat,
     wie ein Pkw rundum verglast ist und
     nur über eine geringe Zuladungsmöglichkeit verfügt.
    Das gilt auch dann, wenn die offene Ladefläche etwas mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht, entschied das FG Düsseldorf (Urteil vom 24.4.2009, Az. 8 K 4063/08). Ob das Fahrzeug zusätzlich mit einer Anhängerkupplung ausgestattet ist, ist nicht relevant.

    Rechtslage bei Zulassung ab 1.7.2009
    Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassenen wurden, gelten neue Regeln: Bei Pkw wird die Steuer nicht mehr nach dem Hubraum bemessen, sondern nach Hubraum und Schadstoff-Austoß. Für Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 wendet das Finanzamt die neuen Regeln ebenfalls an - aber nur in Fällen, in denen dies günstiger ist als die alte Hubraumbesteuerung.

    Wie begründete das Gericht die Einordnung?
    Die Richter fanden keine Argumente, die gegen eine Einstufung als Pkw sprachen. Denn das Fahrzeug verfügt u.a. über fünf vollwertig ausgestattete Sitzplätze, die über vier Türen zu erreichen sind. Alle Sitzplätze sind mit Sicherheitsgurten versehen, das Fahrzeug ist rundherum verglast, einschließlich des rückwärtigen, der offenen Ladefläche zugewandten Fensters. Bei einer Nutzlast von 1.170 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.490 kg beträgt die Zuladungsmöglichkeit nur 26,06% des zulässigen Gesamtgewichts. Auch die Größe der Ladefläche und die mögliche Höchstgeschwindigkeit (145 km/h) standen nach Auffassung der Richter der Einordnung als PKW nicht entgegen.

    Beispiel
    André sagt am 08. Dezember 2010 um 22:46

    Mein Pick Up (Mazda BT 50, Baugleich Ford Ranger) Ez. 07.2008 hat LKW Zulassung und wurde seit Ez. steuerlich als LKW erfasst. Nun habe ich in diesem Jahr gleich 2 Steuerbescheide bekommen, für einen LKW und für einen PKW (beide das gleiche Fahrzeug). Nachfrage beim Finanzamt ergab das der BT 50 Doppelkabiner "schwerpunktmäßig zum Personentransport ausgelegt ist"! also PKW! Hier spielen weder Geräuschemissionen, Zulässiges Gesamtgewicht oder Ladekapazität eine Rolle für das Finanzamt. Einzig entscheidend ist die Tatsache das die Ladefläche (in der Länge) im Verhältnis zum Fahrgastraum steht im Falle meines BT 50 ganze 8cm zu kurz.

    Entnommen aus Steuertipps

    Es kommt bei der Einstufung unter anderm auf das äußere Erscheinungsbild des Wagens an. Sprechen mehr Anhaltspunkte für einen PKW als ein Nutzfahrzeug, so wird der Wagen auch als PKW besteuert. Bei einem Doppelkabiner gehen die Finanzämter in der Regel von einem PKW aus, was unter anderem an den vollwertig ausgestatteten Sitzen liegt (Sicherheitsgurte), die hinteren Türen & Fenster etc. Finanzämter argumentieren in dem Fall, dass Doppelkabinern schwerpunktmäßig für den Personentransport ausgelegt sind. Ist die Ladefläche dann auch noch kleiner als der Fahrgastraum, wird es schwierig, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass ein LKW vorliegt, selbst wenn die Versicherung oder die Zulassungsstelle das anders sehen.

    Einige Finanzämter lassen sich jedoch darauf ein, den PickUp als LKW zu besteuern, wenn bauliche Maßnahmen nachgewiesen werden, die deutlich gegen einen Personenkraftwagen sprechen. So verlangen Finanzämter:

    - Entfernung der 2. Sitzreihe
    + Trennwandeinbau nach dem Fahrersitz
    + Zuschweißen der hinteren Fenster
    + Zuschweißen der hinteren Türen
    + ggf. Drosselung der Geschwindigkeit


    Letztendlich liegt es im ermessen von dem Finanzbeamten. :king:
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    Beitrag von Mr. E Mi 16 Nov 2011 - 9:22

    Ja, das liegt immer im Ermessen des zuständigen Finanzamtes. Du musst vor Ort nachfragen und das klären, alles andere ist Lesen in der Kristallkugel.
    Selbst bei meinem Spacecab war es nicht von Anfang an klar wie das ausgeht, da er z.B. nicht gewerblich genutzt wird.
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    Beitrag von rekord1971 Di 14 Feb 2012 - 23:10

    Deshalb habe ich auch eine Pkw-Zulassung.

    Und darf am Wochenende Anhänger kreuz und quer durch ganz Deutschland ziehen.

    Jedenfalls freue ich mich über diesen Vorteil.

    Grüße
    Pablo
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    Beitrag von Sammger Fr 17 Feb 2012 - 18:14

    Hoffentlich unterliegst du da nicht einem Irrtum. Als was steht er denn im Fahrzeugschein?
    LKW oder PKW. Das ist nämlich entscheident, nicht wie das Finanzamt in besteuert.
    Abgesehen davon kann man sich beim Finanzamt eine Sondergenehmigung holen, z. B. wenn man an einem Reitturnier teilnimmt. Das kostet nicht viel.

    mfG



    Zuletzt von Dynomike am Mi 20 Nov 2019 - 13:47 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Vollzitat entfernt)
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    Beitrag von rekord1971 Fr 17 Feb 2012 - 22:48

    Ich denke nicht und zitiere mal aus der Zulassungsbescheinigung:

    (5) Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus: "Geländefz.Pers.bef. Limousine".

    Mit Behördengängen tue ich mich recht schwer und bin froh, dass das damals der Isuzu-Händler übernommen hat.

    Ein L200-Fahrer erzählte mir kürzlich, die Versicherung sei für PickUps als Pkw auch günstiger. Ich habe aber keine Vergleichsrechnungen.

    Ich freue mich halt, wenn ich nicht planen muss, wann ich den Anhänger, meist mit Holz beladen, ziehen darf.

    Vielleicht ist das ja auch für alle mit HardTop oder "MountainTop" interessant.
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    Beitrag von Sammger So 19 Feb 2012 - 8:51

    Servus

    Was zahlst du jetzt eigentlich Steuer und Versicherumg?
    Ich zahle 179 Steuer und knapp 630 Versicherung, jährlich
    Wer mal interresant.

    mfg

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    Beitrag von rekord1971 Mo 20 Feb 2012 - 20:31

    Mit der Pkw-Zulassung zahle ich in Hamburg zurzeit jährlich:

    Kfz-Steuer = 386 Euro,
    Haftpflicht = 303,09 Euro und
    Kasko = 266,21 Euro.

    Gruß
    Pablo
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    DoKa Steuer Empty KfZ Steuer Willkür oder Ähnliches

    Beitrag von Hermi Di 21 Feb 2012 - 9:24

    Ich glaub ich steh im Wald.... warum werden in Hamburg für den D-Max 2,5l Doka nur ca 386,00 € an fiskalischer Strafabgabe erhoben, und ich darf 423,01 € für scheinbar das gleiche Fahrzeug zahlen?
    Hat da jemand ne Idee? Ich hab ebebfalls nen Isuzu DOKA Bj 2009. Twisted Evil Twisted Evil
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    Beitrag von Raptor Di 21 Feb 2012 - 18:04

    Basketball In Hamburg werden sicher den Rest die Seeräuber drauflegen.
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    Beitrag von rekord1971 Mi 22 Feb 2012 - 20:59

    Also ich habe mir jetzt nochmal den Steuerbescheid vom Hamburger Finanzamt angeschaut:

    Nach einer Steuer freien Zeit von 23 Monaten (Euro4) wurden zuletzt 15,44 Euro pro angefangene 100ccm berechnet.

    Von Seerobinhood steht da nix... affraid
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    Beitrag von Raptor Mi 22 Feb 2012 - 21:07

    Embarassed
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    Beitrag von maxl Do 23 Feb 2012 - 11:26

    Steuerfreie Zeit????????????? :gruebel:
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    Beitrag von rekord1971 Do 23 Feb 2012 - 19:52

    Naja, durch die Pkw-Zulassung und die EU4 für den sauberen Motor gab es einen Steuerfreibetrag, der bei mir dann nach 23 Monaten verbraucht war.
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    Beitrag von Elektrikmen Fr 24 Feb 2012 - 16:23

    Hi,

    bezahle 489€ für meinen 3.0l Schalter Bj 2011.

    Gruß Elektrikmen
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    Beitrag von Hermi Fr 24 Feb 2012 - 16:51

    Ich hab meine Raubritterburg (Finanzamt) angeschrieben und um eine Erklärung in einem nachvollziehbaren Deutsch gebeten, wie es zu dieser Differenz kommen kann. Da der Sachbearbeiter KfZ- Steuer ein kompletter Vollpfosten ist hab ich mal an den Heerführer direkt geschrieben. Ich bin auf die Antwort gespannt und werde sie hier veröffentlichen.
    Jens

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