Seit Februar 2011 müssen alle Pkw, die innerhalb der EU typengenehmigt werden, standardmäßig mit sogenanntem "Tagfahrlicht" ausgerüstet sein. "Die Verwendung dieser Tagfahrleuchten wird als Alternative zum Abblendlicht tagsüber und bei guter Sicht auch ohne konkrete gesetzliche Regelung in den meisten Ländern geduldet.
Wird die Lichtplicht durch ein nachträglich eingebautes LED Tagfahrlicht erfüllt?
Es gibt keine Länder mit "Tagfahrlichtpflicht"; lediglich mit Lichtpflicht.
Wer die Lichtpflicht mit dem LED-Tagfahrlicht zu erfüllen scheint liegt falsch.
Ein Rechtsanspruch auf fahren mit Tagfahrlicht besteht nicht.
Da ich viel in Europa herumfahre und fast überall Lichtpflicht besteht entschied ich mich Tagfahrlicht an meinen D-Max anzubauen. Doch zunehmend hatte ich im Ausland Probleme damit „hauptsächlich in den östlichen Ländern“. Ich wurde oft von der Polizei angehalten und aufgefordert das Abblendlicht einzuschalten. Darüber ärgerte ich mich-- ich habe doch Tagfahrlicht.
Aber es nützt alles nichts es ist nicht erlaubt manchmal wird es geduldet.
So musste ich mich schlau machen und war erstaunt das es nicht überall akzeptiert ist.
Vielleicht nützen meine Recherchen und Erfahrungen einigen bei ihren Fahrten im Ausland.
An meinem D-Max besitzen sie eine Dimm Funktion, welche beim Einschalten der Fahrzeugbeleuchtung die Tagfahrlichter zu Positionslichter abdimmen. Bei Zündung EIN und ausgeschalteter Fahrzeugbeleuchtung leuchten sie natürlich Hell, so wie es für diese Tagfahrleuchten lt. StVO bei uns gefordert wird.
Hier eine Auflistung wo es nicht anerkannt wird:
Mazedonien
In Polen
Tschechischen Republik
Ungarn
Serbien
Slowenien
Norwegen
Litauen
Rumänien
Estland
Bosnien
Herzegowina
In Griechenland ist Licht am Tag für PKW verboten, davon ausgenommen sind aber
Fahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht.
Wird die Lichtplicht durch ein nachträglich eingebautes LED Tagfahrlicht erfüllt?
Es gibt keine Länder mit "Tagfahrlichtpflicht"; lediglich mit Lichtpflicht.
Wer die Lichtpflicht mit dem LED-Tagfahrlicht zu erfüllen scheint liegt falsch.
Ein Rechtsanspruch auf fahren mit Tagfahrlicht besteht nicht.
Da ich viel in Europa herumfahre und fast überall Lichtpflicht besteht entschied ich mich Tagfahrlicht an meinen D-Max anzubauen. Doch zunehmend hatte ich im Ausland Probleme damit „hauptsächlich in den östlichen Ländern“. Ich wurde oft von der Polizei angehalten und aufgefordert das Abblendlicht einzuschalten. Darüber ärgerte ich mich-- ich habe doch Tagfahrlicht.
Aber es nützt alles nichts es ist nicht erlaubt manchmal wird es geduldet.
So musste ich mich schlau machen und war erstaunt das es nicht überall akzeptiert ist.
Vielleicht nützen meine Recherchen und Erfahrungen einigen bei ihren Fahrten im Ausland.
An meinem D-Max besitzen sie eine Dimm Funktion, welche beim Einschalten der Fahrzeugbeleuchtung die Tagfahrlichter zu Positionslichter abdimmen. Bei Zündung EIN und ausgeschalteter Fahrzeugbeleuchtung leuchten sie natürlich Hell, so wie es für diese Tagfahrleuchten lt. StVO bei uns gefordert wird.
Hier eine Auflistung wo es nicht anerkannt wird:
Mazedonien
In Polen
Tschechischen Republik
Ungarn
Serbien
Slowenien
Norwegen
Litauen
Rumänien
Estland
Bosnien
Herzegowina
In Griechenland ist Licht am Tag für PKW verboten, davon ausgenommen sind aber
Fahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht.