von thetaxman Do 25 Feb 2016 - 19:14
Mitch_Melon schrieb: Ich werde erstmal telefonisch versuchen, den Zoll zu überreden.
Hi Micha,
den Zoll "überreden" hilft Dir gar nicht weiter, da der Zollbeamte wegen Deines Anrufes den Bescheid nicht ändern wird.
Du hast einen Steuerbescheid bekommen, gegen den Du innerhalb eines Monats
schriftlich Einspruch einlegen musst,
ansonsten wird der Bescheid formaljuristisch unanfechtbar und die Änderungsmöglichkeiten sind auf dem normalen Weg fast aus-
sichtslos. Du kannst dann gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides beantragen, das hat zur Folge, dass
Dir der Zoll die Differenz zwischen der festgesetzten und der begehrten Steuer erstmal zurückerstatten muss.
Aber !!! Wird Deinem Einspruch nicht entsprochen fallen in der Folge Aussetzungszinsen für diesen Betrag an.
Da ich das ganze Prozedere beim meinem alten 1,5 PU selbst durch hatte, kann ich Dir anbieten, dass ich Dir meine Einspruchsbegründung
übersende, falls ich Sie noch abgespeichert habe. Du musst mir dazu Deine E-Mail Adresse auf mein Postfach senden.
Ansonsten hat Rudi recht, erst einmal Einspruch einlegen, miit dem Hinweis die Begründung wird dann nachgereicht.