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    Beitrag von sledge112 Sa 20 Feb 2016 - 10:27

    Hallo liebe Mäxler,

    Der Frank (thetaxman) war so freundlich, mir ein Dokument von ISUZU zukommen zu lassen.
    Mit diesem Schreiben jeder Pickup als sonstiges Fahrzeug (Pickup) umgeschlüsselt werden.
    Und wird nach Gewicht besteuert:

    hier klicken zum Dokumentdownload

    Geht mit diesem Dokument direkt zu Eurer Zulassungsstelle. Die ändern die Papiere und der Rest erledigt sich von selbst.


    Zuletzt von Dynomike am Mi 13 Jan 2021 - 9:47 bearbeitet; insgesamt 11-mal bearbeitet (Grund : Änderung der Überschrift zum besseren Auffinden)


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    Beitrag von sledge112 Sa 20 Feb 2016 - 10:29

    Da fällt mir noch etwas ein. Wenn da nicht mehr LKW steht, sondern Pickup. Dann dürfte auch das sonntägliche Anhängerverbot dahin sein, oder ?


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    Beitrag von wetlaptop So 21 Feb 2016 - 8:52

    Das heißt mein 1 1/2 Kabiener hat noch Chancen von 430 Euro auf 172 Euro zu kommen?

    Habe im Dezember die Steuer (430€) abgebucht bekommen. Wie bekomme ich das dann geregelt....gibt es irgendwo z.B. online ein Formular?

    Der heißt aber nur TF

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    Beitrag von ran-muc So 21 Feb 2016 - 11:45

    sledge112 schrieb:Da fällt mir noch etwas ein. Wenn da nicht mehr LKW steht, sondern Pickup. Dann dürfte auch das sonntägliche Anhängerverbot dahin sein, oder ?

    Seh ich anders
    An der Fahrzeugklasse N1G ändert sich nichts ,
    nur BA ( Lastkraftwagen ) ändert sich auf BE ( Pickup)

    und bei Umschlüßelung nach BE " soll " der Zoll nicht mehr nach Sitzplätzen nachforschen und
    dann nach Gewicht versteuern

    Gruß Rudi
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    Beitrag von michab So 21 Feb 2016 - 18:41

    Also ich denke es geht um den ab 2012.
    Zumindest ist die Nummer der Betriebserlaubnis die entsprechende.

    Gruß
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    Beitrag von sledge112 So 21 Feb 2016 - 20:50

    ran-muc schrieb:

    Seh ich anders
    An der Fahrzeugklasse N1G ändert sich nichts ,
    nur BA ( Lastkraftwagen ) ändert sich auf BE ( Pickup)
    Ja aber der § 30 Abs. 3 StVO bezieht sich ausdrücklich auf den Begriff Lastkraftwagen:

    §30 Abs. 3 StVO

    in meinem Schein steht nicht  N1 oder N1G, sondern da stünde dann "Pickup" anstatt "LKW".
    Aber ich mach mich da mal weiter schlau. (ich schau auch mal ob ich von Isuzu noch so ein Dokument für den Alten bekomme)

    Aber mal ehrlich: ist das nicht verdreht:
    Ich lass mein Auto umschlüsseln von "LKW" auf "Pickup" , damit ich endlich wie ein LKW besteuert werde. !!! ÜBERHOLT !!! --- Umschreibung auf BE Pickup - Besteuerung nach Gewicht für den D-Max ab 2012 2313752113


    Zuletzt von sledge112 am So 21 Feb 2016 - 21:37 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet (Grund : Dreckfuhler)


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    Beitrag von 1976racer Mo 22 Feb 2016 - 8:33

    Moin moin,

    ein Erklärungsversuch:

    1. er wird nicht als LKW, sondern als "sonstiges Fahrzeug" nach Gewicht besteuert...
    2. wenn die "alten" Isuzu D-Max ebenfalls ne EU-Zulassung haben und nicht national zugelassen sind wird es auch umschreibbar sein.
    3. wenn Isuzu Deutschland sich bereit erklärt auch so ein Papier für den alten Max zu erstellen spart man sich viel Mühe.
    4. wenn es einsolches Schreiben nicht gibt, kann jeder TÜV oder DEKRA Prüfer, untern den nach Nr. 2 genannten Voraussetzungen,ein Gutachten erstelllen, mit dem man die Aufbauart ändern lassen kann

    Ist nicht kompliziert, funktioniert und gilt auch für die 1 1/2 Kabiner und 1 Kabiner....

    Grüße Arne
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    Beitrag von sledge112 Mo 22 Feb 2016 - 20:53

    Ich habe Isuzu Sales Deutschland angeschrieben.
    Ich erhielt prompt eine umfassende Antwort. (Dank an Isuzu schon allein dafür).

    Der Eintrag LKW im Schein bleibt. Es ändert sich von "LKW Aufbauart offener Kasten" zu "LKW Aufbauart Pickup" . somit bleibt es beim Anhängerverbot Sonntags.

    Für den alten D-Max gibt es leider keine Bescheinigung, da die offizielle Aufbauart Pick-Up mit dem Kürzel BE im Rahmen der Typgenehmigung zu dieser Zeit nicht existierte.

    Fahrer des alten D-Max mögen bitte der Empfehlung von Arne folgen und über Ihre Erfahrungen berichten.

    Ich werde diese Anstrengung nicht unternehmen, Da der Landkreis Gießen meinen Space Cab bereits nach Gewicht besteuert.


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    Beitrag von Mitch_Melon Di 23 Feb 2016 - 19:32

    Moin, Moin
    sorry, ich bin da noch nicht 100% fit was die Umschlüsselung angeht. Ich fahre ein Space Cab von 12/2015. Ich habe meinen ersten Steuerbescheid noch nicht bekommen, denke aber mal, weil Hamburg dir das Geld zu gerne aus der Tasche zieht, mein Steuerbescheid nicht nach Gewicht sondern nach Hubraum berechnet.
    Wie soll ich vorgehen?
    Woher bekomme ich die Bescheinigung zur Umschlüsselung?
    Wie geht‘s dann weiter?
    Muss ich mit der Bescheinigung noch zum TÜV?
    Danach zum Zoll?

    Gruss
    Michael
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    Beitrag von thetaxman Di 23 Feb 2016 - 20:27

    N`schönen Abend !

    Michael, das Schreiben findest Du im Beitrag von Carsten vom 20.02.2016. Wie bereits erwähnt hat bei mir das
    Schreiben ausgereicht, um bei der Zulassungsstelle eine Umschreibung vornehmen zu lassen.

    An Carsten, vielen Dank für die Korrektur Deines Beitrages, ich habe Dir aber nur die Mail von Arne
    weitergeleitet. Nichts desto trotz.
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    Beitrag von Mitch_Melon Do 25 Feb 2016 - 13:05

    Einen schönen guten Tag,
    Ich habe gestern meinen ersten Steuerbescheid bekommen, wie ich mir schon gedacht habe, Berechnung nach Hubraum.
    Ich habe mir jetzt das Dokument zur Umschlüsselung ausgedruckt. Ich werde erstmal telefonisch versuchen, den Zoll zu überreden.
    Der nächste Schritt ist dann, die Zulassungsstelle zu besuchen und versuche die Umschlüsselung eintragen zu lassen.
    Meine Frage, muss ich zur Zulassungsstelle den KFZ Brief mitnehmen? Bekomme ich daraufhin einen neuen Schein?

    Gruß
    Michael

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    Beitrag von ran-muc Do 25 Feb 2016 - 14:37

    Hallo Michael

    Erstmal fristgerecht Einspruch einlegen.
    Begründung kannst du später nachliefern.

    Mach denen klar das du einen 1,5er hast und die
    LF größer ist wie der Fahrgastraum.
    (Flächenberechnung inkl. Radkästen nicht nur die Länge messen)

    Einige Akzeptieren das und besteuern nach Gewicht.
    Andere akzeptierten das nicht .
    Dann bleibt nur die Umschlüßelung nach Pickup
    was aber die Versteuerung nach Gewicht nicht
    garantiert.
    Wenn alles nicht hilft dann einen Sitz inkl. Gurt
    austragen lassen.
    Aber vorher mit dem Zoll sprechen was er will.
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    Beitrag von Wilhelm Do 25 Feb 2016 - 17:24

    Mitch_Melon schrieb:
    Der nächste Schritt ist dann, die Zulassungsstelle zu besuchen und versuche die Umschlüsselung eintragen zu lassen.
    Meine Frage, muss ich zur Zulassungsstelle den KFZ Brief mitnehmen? Bekomme ich daraufhin einen neuen Schein?

    Gruß
    Michael


    Aus welchem Bundesland kommst Du denn?
    Du bekommst einen neuen KFZ-Brief. Bei uns hier erkennen die Zulassungstellen das Isuzu Schreiben so für sich nicht an, es muß vorher vom TÜV oder DEKRA-Menschen umgeschrieben werden und mit diesem Gutachten (Kosten ca. 30 Euro), kannst du hier zur Zulassungsstelle gehen und dann geht es problemlos.
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    Beitrag von thetaxman Do 25 Feb 2016 - 19:14

    Mitch_Melon schrieb: Ich werde erstmal telefonisch versuchen, den Zoll zu überreden.



    Hi Micha,

    den Zoll "überreden" hilft Dir gar nicht weiter, da der Zollbeamte wegen Deines Anrufes den Bescheid nicht ändern wird.

    Du hast einen Steuerbescheid bekommen, gegen den Du innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen musst,
    ansonsten wird der Bescheid formaljuristisch unanfechtbar und die Änderungsmöglichkeiten sind auf dem normalen Weg fast aus-
    sichtslos. Du kannst dann gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides beantragen, das hat zur Folge, dass
    Dir der Zoll die Differenz zwischen der festgesetzten und der begehrten Steuer erstmal zurückerstatten muss.

    Aber !!! Wird Deinem Einspruch nicht entsprochen fallen in der Folge Aussetzungszinsen für diesen Betrag an.

    Da ich das ganze Prozedere beim meinem alten 1,5 PU selbst durch hatte, kann ich Dir anbieten, dass ich Dir meine Einspruchsbegründung
    übersende, falls ich Sie noch abgespeichert habe. Du musst mir dazu Deine E-Mail Adresse auf mein Postfach senden.

    Ansonsten hat Rudi recht, erst einmal Einspruch einlegen, miit dem Hinweis die Begründung wird dann nachgereicht.
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    Beitrag von sledge112 Do 25 Feb 2016 - 20:40

    Hallo Michael.

    Mit diesem Dokument kannst Du direkt zur Zulassungsstelle gehen. (Das hätte ich gleich mit erwähnen müsen. Ich ändere das jetzt oben sofort)


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    Beitrag von DMAX Fan Fr 26 Feb 2016 - 11:35

    Hallo ich bekomm das Dokument nicht auf.Crying or Very sad Kann mir das bitte jemand per Privatnachricht als PDF schicken ??
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    Beitrag von DMAX Fan Fr 26 Feb 2016 - 19:49

    @Rudi und Frank

    Danke fürs schicken.

    Gruß Thomas
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    Beitrag von sledge112 Fr 26 Feb 2016 - 23:36

    DMAX Fan schrieb:Hallo ich bekomm das Dokument nicht auf.Crying or Very sad  Kann mir das bitte jemand per Privatnachricht als PDF schicken ??

    Wo liegt das Problem, welche Fehlermeldung erhälst Du?
    ich habe den Link ausprobiert und er funktioniert.
    Wenn da was nicht stimmt, würde ich das gerne beheben.


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    Beitrag von DMAX Fan So 28 Feb 2016 - 10:45

    So jetzt hab ich es! Danke euch.

    @ Carsten : War bei mir als ZIP Datei angekommen

    Ich will am Dienstag zur Zulassungsstelle gehen und denen das Dokument zeigen und hoffen das die mich nicht unglaubwürdig angucken..

    Was wird noch benötigt neben dem Dokument und der Zulassungsbescheinigung 1 und 2 ?
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    Beitrag von sledge112 So 28 Feb 2016 - 20:33

    eventuell den Personalausweis.
    Wenn Du den Margenta Button "alle Dateien runterladen" wird das in eine ZIP gepackt. Wenn Du rechts auf den schwarzen Abwärtspfeil klickst.
    bekommst Du das Dokument direkt als PDF


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    Beitrag von DMAX Fan So 28 Feb 2016 - 20:43

    Ok dann bin ich mal gespannt... 170€ Steuer wären echt super fürn DOKA


    Hat das schon jemand erfolgreich hinter sich gebracht?
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    Beitrag von thetaxman Mo 29 Feb 2016 - 18:59

    DMAX Fan schrieb:
    Hat das schon jemand erfolgreich hinter sich gebracht?

    Bei mir hat es problemlos geklappt, hatte ich im Forum aber schon Kund getan.

    Vergiß den Fahrzeug-Brief nicht !!!
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    Beitrag von DMAX Fan Di 1 März 2016 - 15:57

    So.. hab jetzt PICKUPS (Be) im Brief stehen. . Dann bin ich mal gespannt wann mich der Zoll anschreibt ,das ganze anerkennt und mir die zuviel gezahlten Steuern zurückzahlt
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    Beitrag von thetaxman Di 1 März 2016 - 19:34

    DMAX Fan schrieb: ... und mir die zuviel gezahlten Steuern zurückzahlt

    Die zuviel gezahlte Steuer wird auf die neue Steuer angerechnet.
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    Beitrag von GJR Mi 2 März 2016 - 20:48

    Hallo zusammen,
    ich habe mir die Herstellerbescheinigung ausgedruckt und finde nun eine Differenz zwischen der Bescheinigung und meinen Papieren.
    Typ laut Herstellerbescheinigung soll TFS
    Typ nach meiner Zulassungsbescheinigung ist ist ATFS
    Alle weiteren Angaben stimmen. Ist die Typbezeichnung in Ordnung oder bekomme ich vielleicht Probleme auf der Zulassungsstelle.

    Mein erster Beitrag und gleich eine Frage.

    Danke Gernot 03.02.2016 20:48:27

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