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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Dynomike Mi 30 Sep 2015 - 11:28

    marko_daniela schrieb:Mein Max ist als LKW zugelassen mit PKW Besteuerung und es führt kein Weg dahin mit Hänger egal welcher Art an Sonn und Feiertagen zu fahren es beruft sich alles auf die Zulassungseintragung LKW,Bin Berufskraftfahrer und hab die Überlegung mir die Genehmigung zuholen .https://2img.net/i/fa/i/smiles/icon_bounce.gif

    Das Thema kocht immer wieder hoch, obwohl das doch nun schon hinlänglich durchgekaut wurde. Wenn wir einen Mod hätten, könnte er das mal oben antackern.  Rolling Eyes

    Ich wiederhole aber gerne nochmal:

    Zu "Freizeitzwecken" darfst Du mit einem LKW bis 3,5 to z.B. einen Pferdeanhänger, Wohnwagen, Sportanhänger, etc. am Wochenende ziehen.

    Daruf haben sich 2008 die Verkehrsminister der Länder geinigt. Das entsprechende Schriftstück habe ich immer im Handschuhfach, falls ich mal auf einen unwissenden Polizisten stoßen sollte.

    Hier der Link. Für uns kommt Anlage eins zum tragen.


    Zuletzt von Dynomike am Mi 30 Sep 2015 - 13:50 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet


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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Der Zimmermann Mi 30 Sep 2015 - 12:55

    Genau da liegt ja m.E. der Gedankenfehler....

    - Die Kfz Steuer wird für einen als Lkw zugelassenen PickUp nach der Regelbesteuerung eines Pkw vorgenommen...weil er (als 4Türer) für die FAs nichts anderes als ein Pkw darstellt (...und das wird auch nachvollziehbar begründet)!

    - Für die StVO i.S.d. §30 ist er aber erstmal trotzdem ein Lkw..und jetzt...und da einen großen Dank an Dyno:x ...
    hat der Gesetzgeber eine Ungleichbehandlung mit dem zitierten Erlass rausgenommen...Denn wo wäre jetzt der Unterschied bei einem DoubleCAb mit Anhänger oder einem SpaceCab oder SingleCab m. Anhänger an einem Sonntag zu fahren (im FAll d. Isuzu und gleiche Ladung vorrausgesetzt!!)

    bzw. im Umkehrschluss ...niemand zahlt egal wieviel Kfz Steuer um, oder um nicht an einem Sonntag fahren zu dürfen...

    Der zitierte Erlass ist mittlerweile auch den meisten Dienststellen, zumindest auf den BABs, bekannt und es wird dementsprechend eingeschritten. cheers
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von thetaxman Do 29 Okt 2015 - 19:32

    !!! Neue Nachrichten vom Zoll !!! Very Happy

    Die Christel von der Post war da und brachte mir einen Brief vom HZA Frankfurt/O.

    Unter sonstige Erläuterungen vermerkte der nette Beamte vom Zoll

    "Dieser Bescheid ändert den mit Ihrem Einspruch angefochtenen Bescheid vom 15.07.2014 aufgrund einer geänderten
    Rechtsauffassung der Bundeszollverwaltung bezüglich der Besteuerung von Nutzfahrzeugen als Personenkraftwagen.


    Damit müsste das Problem der Pkw-Besteuerung der 1 1/2 Kabiner vom Tisch sein.

    Ich überlege nun jedoch, was ich meinem Max von dem warmen Regen der Zollverwaltung nun noch gönnen könnte.

    Es ist ja schließlich bald Weinachten santa
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von ran-muc Do 29 Okt 2015 - 20:23

    Hallo Frank

    Glückwunsch Very Happy

    aber ganz kapier ich es nicht , du sprichst von 1 1/2 Kabiner ,
    du hast doch eine Doka ( lt. Avatar Bild )

    gibt da einen Hinweis auf ein Urteil oder eine neue Anweisungvon oben ??

    Gruß Rudi
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von thetaxman Do 29 Okt 2015 - 21:01

    Hallo Rudi,

    kurz zur Aufklärung.

    Meinen ersten Max (1,5 er) habe ich im Juni 2014 gekauft.

    Im April 2015 stand dann die Doppelkabine, wie auf dem Foto bei meinem Händler,
    da bin ich dann, u.a. auch wegen des Preises weich geworden und habe Max gegen
    Max getauscht.

    Die Änderung des Steuerbescheides betrifft also den alten Max.

    Woher der nunmehrige Sinneswandel der Zollverwaltung rührt, lässt mich der eifrige Beamte
    leider nicht wissen. Es wird in der Begründung der Änderung des Bescheides ausschließlich
    dieser wahrscheinlich "standartisierte Erläuterungstext im maschinellen Verfahren" verwendet.

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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von ran-muc Do 29 Okt 2015 - 21:11

    Alles klar , Danke
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty LKW Besteuerung trotz DOKA und auch für alle anderen PU´s

    Beitrag von 1976racer Di 1 Dez 2015 - 8:47

    Moin moin,

    es ist möglich und rechtlich sogar so vorgesehen, dass alle PU´s sei es Sigle, 1,5 und Double Cap, unabhängig davon , wieviele Sitze sie haben und auch die Größe der Ladefläche spielt keine Rolle!!! als "anderes KFZ", folglich nach dem Gewicht der maxilmalen Zuladung besteuert werden.

    Dazu ist es erforderlich, die Fahrzeugpapiere ändern zu lassen. Eine dafür notwendige Bescheinigung erhaltet Ihr bei eurem zust. ISUZU Partner oder per Mail auch von mir.

    Wenn mir jemand erklärt, wie man ein Dokument (.pdf) hier im Forum einpflegt kann ich das auch hier uploaden....

    Ich war natürlich voreilig und habe eine Änderung der Aufbauart (dies ist der Schritt nachdem die Lastbesteuerung eintritt) durch die DEKRA per Gutachten durchführen lassen... auch das Gutachten könnte ich als Muster hier einstellen... dooferweise 5 Tage danach erhielt ich das Schreiben von ISUZU mit dem die Aufbauänderung auch ohne Gutachten möglich gewesen wäre, folglich 75 € zuviel glöhnt, aber trotz der zusätzlichen ca. 100 € für die Umtragung und die Erstellung einer neuen Zulassung habe ich sofort Geld gespart!

    Die Aufbauart muss dazu von N1G-BA (Geländefahrzeug zur Güterbeförderung-LKW) in N1G-BE (Geländefahrzeug zur Güterbeförderung-Pickup) geändert werden.
    Danach erhaltet Ihr automatisiert einen neuen Steuerbescheid in Höhe von 172 €.

    Und nun nicht wie los....

    Grüße Arne lol!
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von sledge112 Di 1 Dez 2015 - 9:46

    Hallo Arne, ich habe Dir eine E-Mail geschickt. Schau mal in Dein Postfach


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    Gruß

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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von thetaxman Di 1 Dez 2015 - 19:16

    Hallo Arne,

    da bin ich ja gespannt wie ein Flitzbogen, ob sich die Bundeszollverwaltung das gefallen lässt.

    Es wäre natürlich der Supergau wenn das so einfach klappt. Very Happy Ist das Schreiben zur Umschlüsselung von ISUZU Deutschland zu bekommen
    oder hat darauf auch der Händler Zugriff ? Liegt Dir der geänderte Steuerbescheid schon vor ?

    Falls ja lass es uns wissen.
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Lastbesteuerung der PU´s

    Beitrag von 1976racer Di 1 Dez 2015 - 19:26

    Moin moin,

    alle Händler (3 an der Zahl) wussten Bescheid laut Aussage des Herrn Kirchner (ISUZU Technik Chef Deutschland usw.) ist die Bescheinigung durch alle Händler abrufbar.
    Ich habe diese aber auch schon an den Admin gesendet, der Versucht sie hier einzustellen.

    Die Zollverwaltung hat überhaupt keine Handhabe, da der Steuerbescheid in Folge der Aufbauänderung nicht geändert wird, sondern es wird ein völlig neuer Steuerbescheid elektronisch erzeugt. Selbst die Erstattung eines evtl. vorhandenen Guthabens bzw. die Nachforderung einer noch offenen Summe (das Steuerjahr beginnt nämlich zum Zeitpunkt der Änderung) läuft vollautomatisch. Nur LKW also Aufbauart BA wurden elektronisch ausgesteuert wennn diese mehr als 3 Sitzplätze eingetragen hatten, deshalb ja auch das Drama mit den 1,5 Cabs....

    Ja ich habe meinen Steuerbescheid schon seit geraumer Zeit und 172€ stehen drauf, sonst würde ich hier ja wohl meine Klappe halten!!!!

    Traut euch bounce bounce bounce bounce bounce :flower: :flower: :flower:

    Grüße Arne

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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von thetaxman Do 3 Dez 2015 - 19:49

    Hi Arne,

    ich habe noch eine Frage bezüglich der steuerlichen "Neueinstufung" der Doka.

    Wurde das Fahrzeug nach der Umschlüsselung erstmals zugelassen, oder war das Fahrzeug bereits
    als Pkw versteuert ?

    Ich habe mich bei meinen ehemaligen Kollegen mal kundig gemacht. Hier nur meine erste Meinung.
    Die Umschlüsselung setzt nicht den § 18 Abs. 12 KraftStG außer Kraft und selbst nach der Umschlüsselung
    wird aus der zulassungstechnischen Einstufung als Lkw keine solche steuerliche. Die Doka bleibt nach Meinung
    des Zolls, sowie des Gesetzgebers i.S.d. Steuergesetzes immer ein Pkw, mit der Folge, dass entsprechende
    "falsche Steuerbescheide" auch rückwirkend mit Zinsen geändert werden können.
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Aktuelle Weisungslage

    Beitrag von 1976racer Di 8 Dez 2015 - 6:50

    Hasllo Frank,

    seit ca. September 2014 (nagel mich bitte nich darauf fest) existiert eine Weisdung des BMF die ausdrückt, dass alle KFZ die mit der Aufbauart BE ausgerüstet als anderes KFZ nach Gewicht der max. Zuladung zu besteuern ist...
    Das ist leider noch nicht bei allen Kollegen angekommen! Der Steuerbescheid ist richtig und kann deshalb schon nicht mit Zinsen geändert werden. Z.B. VW Doka fallen da nicht rein, für die hat §18 (2) KraftStG weiterhin bestand. Die Aufbauart BE wurde extra dafür geschaffen ( nicht umsonst ist hier Anzahl der Sitze und dieLänge der Ladefläche unerheblich!!!

    Grüße Arne
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von thetaxman Mi 9 Dez 2015 - 20:43

    Hallo Arne,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Ich werde wohl die Umschlüsselung auch vornehmen. Ich habe vor geraumer Zeit ISUZU wegen des Schreibens
    eine Mail gesendet, aber bis heute keine Reaktion darauf bekommen. Ob mein Händler das hinbekommt erscheint
    mir auch fraglich.

    Vielleicht kannst Du mir das Schreiben und ggf. das Gutachten schicken ?
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von thetaxman Di 15 Dez 2015 - 19:13

    Moin Arne,

    vielen Dank für das Schreiben.

    Ich werde mal sehen, ob ich das mit der Umschreibung nächste Woche noch hinkriege.
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Dynomike Di 15 Dez 2015 - 21:42

    Nur mal ganz kurz zum Nachdenken: Ich würde das nicht ganz so öffentlich breittreten.  Hier lesen nicht nur Freunde des Isuzu mit, sondern bestimmt auch Freunde des Fiskus, die nach neuen Einnahmemöglichkeiten suchen.
    Hier sollte man evtl. verstärkt die PN Funktion nutzen.

    Bitte nicht falsch verstehen. Dein Engagement ist löblich Arne,  aber irgendwann ist ein "Geheimtipp" nicht mehr ein solcher und die Lücke wird durch neue Erlässe gestopft.


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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Wilhelm Fr 15 Jan 2016 - 0:47

    Auch hier wurde im Dezember eine Doka als LKW versteuert. Zuvor wurde vom DEKRA-Prüfling der Wagen von Geländefahrzeug LASTKRAFTWAGEN in Geländefahrzeug PICK UP umgeschrieben.
    Also so wie VW das wohl schon von Anfang an macht.
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Headscoud Mi 10 Feb 2016 - 14:50

    Hallo, ich liege jetzt auch schon über 12 Monate mit dem Zoll im klinisch aber langsam reicht es wirklich die ungerechte Behandlung.
    Arne, 1976racer, kannst du mir mal bitte das Schreiben zum ändern der Umschlüsselung der KFZ Papiere zusenden? Mein Händler des Vertrauens kommt da irgendwie nicht ran. Danke
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Wilhelm Mi 10 Feb 2016 - 16:22

    Zitat entfernt

    Könnte ich Dir auch schicken. Du kannst damit aber nicht einfach zur Zulassungsstelle gehen, sondern musst Dir vorher vom TÜVer oder anderen Gutachter, ein Gutachten umschreiben lassen von Lastkraftwagen auf Pick Up und dann zur Zulassungsstelle und dann heißt es abwarten. Hier in Brandenburg klappts.
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Headscoud Mi 10 Feb 2016 - 16:27

    Das wäre super und ein Versuch wert. Danke
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Headscoud Mi 10 Feb 2016 - 16:28

    Reicht da der Zettel oder muss ich zum TÜV noch was mitnehmen?
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von thetaxman Do 11 Feb 2016 - 19:13

    Headscoud schrieb:Reicht da der Zettel oder muss ich zum TÜV noch was mitnehmen?

    Schönen Abend alle zusammen,

    ich war am 22.12.2015 nur mit dem Schreiben bei der Zuslassungsstelle und habe für 15,40 € neue Papier bekommen.

    Am 31.12.2015 kam der geänderte Steuerbescheid cheers

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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Headscoud Do 11 Feb 2016 - 19:25

    Kannst du mir das Schreiben zu schicken? Bitte
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von thetaxman Do 11 Feb 2016 - 19:33

    Schicke mir Deine E-Mail Adresse auf mein Postfach.
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von thetaxman Do 11 Feb 2016 - 19:42

    Headscoud schrieb:Kannst du mir das Schreiben zu schicken? Bitte

    Adresse angekommen. Ich schicke Dir das Schreiben im Laufe des Abends.
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? - Seite 2 Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Thomas S. Do 11 Feb 2016 - 21:38

    hallo Frank
    Könntest du mir das Schreiben auch zukommen lassen?

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