marko_daniela schrieb:Mein Max ist als LKW zugelassen mit PKW Besteuerung und es führt kein Weg dahin mit Hänger egal welcher Art an Sonn und Feiertagen zu fahren es beruft sich alles auf die Zulassungseintragung LKW,Bin Berufskraftfahrer und hab die Überlegung mir die Genehmigung zuholen .https://2img.net/i/fa/i/smiles/icon_bounce.gif
Das Thema kocht immer wieder hoch, obwohl das doch nun schon hinlänglich durchgekaut wurde. Wenn wir einen Mod hätten, könnte er das mal oben antackern.
Ich wiederhole aber gerne nochmal:
Zu "Freizeitzwecken" darfst Du mit einem LKW bis 3,5 to z.B. einen Pferdeanhänger, Wohnwagen, Sportanhänger, etc. am Wochenende ziehen.
Daruf haben sich 2008 die Verkehrsminister der Länder geinigt. Das entsprechende Schriftstück habe ich immer im Handschuhfach, falls ich mal auf einen unwissenden Polizisten stoßen sollte.
Hier der Link. Für uns kommt Anlage eins zum tragen.
Zuletzt von Dynomike am Mi 30 Sep 2015 - 13:50 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet