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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von thehunter81 Mo 17 Nov 2014 - 11:30

    Hallo Gemeinde,

    ich wende mich mal mit einem aktuellen noch heißem Thema an euch.

    Folgender Sachverhalt:

    Im Februar 2014 bekam ich meinen neuen MAX Space Cab Custom. Hier war noch das Finanzamt für die Besteuerung zuständig. Erstmal kam wie erwartet ein Bescheid als PKW. Daraufhin fuhr ich zur Finanzbehörde (war gleich um die Ecke), stellte den MAX vor und dann wars Geschehen. Gewichtsbesteuerung kein Problem.

    Nach einem Unfall mit meinem MAX war dieser wirtschaftlich ein Totalschaden. Somit abgemeldet.

    Da ich aber wieder den gleichen MAX wollte hab ich mir beim freundlichen natürlich gleiches Modell, gleiche Ausstattung nur statt Schwarz in Grün bestellt.

    Im Oktober war es dann soweit, er war da. Nun ist für die Besteuerung das Zollamt zuständig. Steuerbescheid kam wie gewohnt als PKW. Naja dachte ich mir rufste mal da an. Angerufen, Sachverhalt mit Finanzbehörde vom Erstwagen erklärt. Er fragte ob denn die Fahrgastzelle größer sei als die Ladefläche, ich sagte die ist kleiner. 1,60 zu 1,76. Also gut kein Problem. Legen sie widerspruch ein, machen sie zwei Fotos legen sie sie bei und dann kriegen wir das hin.

    So letzte Woche bekam ich einen Brief, das es Zweifel gibt. Paar allgemeine Paragraphen um die Ohren gehauen etc. Der einzige Grund woran sich der Sesselfurzer stört, ist das es gar nicht sein kann das ein LKW 180km/h laufen soll. Und die Zuladung wäre ihm für einen LKW viel zu gering, Grade mal irgendwas um die 31% Zuladung. Das kann nicht sein das das ein LKW sein soll.

    Nunja um Zweifel auszuräumen soll ich zur Nebenstelle des Zollamt fahren und vorstellig werden.

    Heute bin ich dann hingefahren, die haben den MAX vermessen und wollen dies nun an die Hauptstelle weiterleiten. Entscheiden können die vor Ort nicht. Den netten Herren, ja die waren wirklich nett habe ich dann das Papier des Finanzamtes gezeigt, das es für die Finanzbehörde kein Problem war die Gewichtsbesteuerung zu erteilen. Daraufhin musste ich mir sagen lassen das ich mich hier im Zollamt befinde und nicht beim Finanzamt.

    Noch hatte ich mich im guten glauben unter Kontrolle, denn ich wollte denen schon BEAMTENWILLKÜR vorwerfen. Es kann meiner Meinung nach nicht sein, das eine Behörde so die andere andersherum entscheidet. Wenn ich nicht das gleiche Fahrzeug hätte lediglich ne andere Fahrgestellnummer würde ich mich wohl oder übel damit abfinden, aber so... NE NE.

    Wer hat den Wahnsinn mit dem Zoll schon hinter sich?
    Wer kann mir sachdienliche Hinweise, Argumentationen etc geben?

    Noch habe ich nicht den endgültigen Bescheid aber ich Ahne schonmal nichts gutes.

    Andere Frage wäre, was müsste ich machen um einen 2-Sitzer daraus zu machen. Sollte eigentlich genügen wenn die Gurte raus kämen oder?

    Vielen Dank schon im voraus für die Hilfestellungen.

    Gruß Frank (der im Moment auf 180 ist)
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von ran-muc Mo 17 Nov 2014 - 15:35

    Hallo Frank

    komm wieder runter auf 80, du machst dich nur fertig.

    Das beweist wieder mal das jeder Dödel im FA oder Zoll machen kann was er will.
    Aber es ist ja alles geregelt  bounce confused

    Die Petition von Vaddi wurde ja auch abgeschmettert .
    Begründung :  Umweltgedanken   Rolling Eyes

    Jetzt wart erst mal ab was der Typ entscheidet.

    Lt. der Petitionsbegründung sind PU mit 3 und mehr Sitzplätze (außer Fahrersitz) betroffen.
    Das heißt wenn 1 Sitz ausgebaut ,der Gurt ausgebaut (evtl. Gewinde verschweißt) und der TÜV
    das so einträgt dann sollte es passen (aber vorher mit dem Zoll klären was die wollen).
    Nur Gurte raus wird dem nicht reichen, die kann man ja wieder reinschrauben.

    Gurt-Gewinde verschweißen ist Mist , versuch zwei oder drei Ringösen zu verschrauben und dem
    das als Ladungssicherung zu verklickern.
    Irgendwie muß ja die Werkzeugkiste gesichert werden.
    Aber Vorsicht ,ist meines Wissens ein Feingewinde.
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von fiske Di 18 Nov 2014 - 21:22

    Hallo Frank,

    mittlerweile sollte man sich ernsthaft vor dem Autokauf rechtlich absichern, soweit sind wir leider schon!
    Man läßt einfach nicht locker, ständig wird man mit Neuem konfrontiert und was lange, gut und bewährt, wird morgen verteufelt und bestraft.
    Nicht selten muß älteres neuem weichen.
    Nicht die Nachhaltigkeit und Umwelt der Gutmenschen, sondern Wirtschaftswachstum und Gier treiben uns vor her!

    Ich hab da noch was anderes in einem Forum gelesen. study
    Die Begründung lautet so ungefähr zitiert, daß PU "bauartbedingt" weitgehend einem PKW entsprechen, auch sich hinsichtlich Gesamtgewicht und Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden.
    Besteuerung nach LKW käme nur in betracht, wenn das zul. Gesamtgewicht größer als 2,8t und die Nutzlast größer als 800kg ist.

    Man nehme sich die Zeit und vergleiche PU mit PKW beim Wort genommen: "bauartbedingt"
    Blattfedern, Leiterrahmen, Ladeflächengröße, aufgesetzte und geteilte Karosse, Anhängezuglast, Bereifung, Verteilergetriebe, Allrad etc?

    Meine Herren, wenn der Amtsschimmel wiehert! :king:

    Grüße!
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Newmäxle Do 27 Nov 2014 - 10:07

    Hallo Freunde,
    auch ich habe diese Odysee hinter mir. Nachdem ich guten Glaubens - beim Kauf - erwartet hatte, dass der 1,5er als Lkw läuft (Zulassung und Versicherung haben ja auch so gevotet) kam der Steuerbescheid fünf Monate nach der Zulassung; PKW Shocked

    Ich habe diesem Bescheid widersprochen und sehr höflich argumentiert, dass die Ladefläche (Nutzraum) größer als die Kabine (Personennutzraum) sei. Das übliche was man bisher aus den Foren kannte.
    Es dauerte sehr lange bis der Widerspruch bearbeitet wurde (die Lastschrift hatte ich bereits zurück gegeben).

    nach einem Kontakt mit dem für meine Region zuständigen Hauptzollamt und meinem weiterhin freundlichen nachhakens durfte ich das Fahrzeug zum Nachmessen vorfahren.
    Ich hatte die Sitzbacken der zwei Notsitze herausgeschraubt und ein Brett für den Hund (den gibt es wirklich!) verbaut.
    Ebenfalls habe ich die Gurte - oben - abgeschraubt und in die Verkleidung verlegt.
    Der Zollbeamte nahm aufwendig die Maße (besonders im Fahrgastraum von Pedalerie bis Kabinenende), Ladefläche, Radausbuchtungen etc. und vermerkte, dass es ein Zweisitzer ist. Es sollten jedoch (wie im Thread zuvor schon beschrieben) die Gurtwickler unbrauchbar gemacht werden (verschweißen etc). Dieses lehnte ich ab, da ich bei einem Verkauf hier Probleme sehe und außerdem (Neuwagen) die Garantie evtl.... (keine Ahnung ob das ein Thema Garantie ist) verfällt. Auch was man in manchen Threads lesen kann, dass so eine Sitzplatzbeschrenkung von der Zulassungsstelle eingetragen sein muss/sollte, wollte ich nicht haben.

    "Man" wird es prüfen war die Antwort. ICH habe nun Glück, da - trotz bundesweiter "Gleichstellung" es tatsächlich je nach Nebenstelle der Bundeskassen doch unterschiedliche Bewertungen des 1,5er gibt. MEIN Zoll-Amts-Rat hatte mE gute Kompetenz es richtig zu entscheiden.

    Mein neuer Bescheid sagt EUR 210,00 Lkw - aufgelastet is 3,5t. cheers

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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von pablo1268 Mi 3 Dez 2014 - 12:32

    Da bin ich mal froh in Frankreich zu wohnen, keine Steuer, nur einmalige Zulassungsgebühr von 332€ Very Happy
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von thehunter81 Do 11 Dez 2014 - 14:11

    So nach langem hin und her musste ich vorab PKW Steuer ableisten. Meine Zollstelle hat das aber an ihr Hauptzollamt weitergeleitet um das prüfen zu lassen. Es gäbe laut Zoll zwei Urteile, das eine das es ein PKW ist, das andere das es ein LKW ist. Nun will der Zoll erstmal selber wissen nach welchem Urteil er nun die Steuer erteilen soll. Dies geht aber nur wenn die oberste Behörde da was dazu macht.

    Das Verfahren ruht jetzt erstmal. Es ind momentan 15 Fälle bei denen das so ist, es kommen wöchentlich ca 3 Fälle neu dazu. Der Zollbeamte sagte mir irgendeiner wird schon mal ne Klage einreichen, dann könne man sich dem anschliessen und ne Sammelklage machen, dann wirds auch nicht so teuer sollte man verlieren.

    Ich muss sagen der Zollmensch an sich, war wirklich sehr nett, er hat zwar um den heißen Brei herumgeredet aber man hörte schon deutlich heraus, das es grundsätzlich für ihn persönlich kein Problem wäre da ne LKW Besteuerung draus zu machen. Aber er bewege sich da im moment auf sehr dünnen Eis.

    Aber der Hammer den er mir erzählt hat kommt erst noch. Sollte das so entschieden werden das die 1,5er PKW sind werden auch die Forderungen aus den Vorjahren eingetrieben, sprich wer da schon 10 Jahre als LKW unterwegs ist der kann mal kräftig nachzahlen.

    Das ist Deutschland.

    Gruß Frank
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von ran-muc Do 11 Dez 2014 - 17:01

    Hallo Frank

    das die 1,5er immer mehr als PKW nach Hubraum versteuert werden hört man immer mehr.
    In einigen Zollämtern hast du selbst nach dem "ausmessen" null Change.
    Wieder andere schauen sich das Fahrzeug an und entscheiden auf Gewichtsbesteuerung.
    Da kann "leider" jeder Steuer - Fuzzy entscheiden wie er gerade drauf ist bounce

    was soll das heißen , das Verfahren ruht. Question
    der muß eine Entscheidung treffen , oder willst du bis zum St. Nimmerleinstag PKW Steuer zahlen.

    Und Sammelklage geht nicht in D , das wär zu einfach ,schon der Kosten wegen .
    Jeder muß seine Sache selbst durchziehen .
    Er kann allerdings ein bestehendes Urteil für sich verwenden.

    Und Nachzahlen geht in D nur 4 Jahre.
    Mein FA Beamte erzählte mir das Nachzahlungen wegen der Kfz Steuer nicht mehr gefordert werden.


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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von thehunter81 Do 11 Dez 2014 - 18:26

    Das Verfahren ruht, heißt nichts anderes das es noch nicht entschieden ist, da erst eine Weisung von der obersten Behörde getroffen werden muß, da dies allerdings nicht innerhalb 4 Wochen (Thema Widerspruchsfristen) erfolgt, kann man das Verfahren quai Ruhen lassen. Somit hat man wieder einen Anspruch auf Widerspruch sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Der Beamte geht davfon aus das irgendwann im Frühjahr eine Entscheidung zu dem Thema fällt.

    Ja das mit der Sammleklage habe ich etwas falsch ausgedrückt.

    Abwarten mit der Nachzahlung, mir wurde da anderes erzählt, auch das der Zoll nicht das Finanzamt ist weswegen ich das ganze Beamtenwillkür schimpfe. Jeder Sesselfurzer kann urteilen und tun und lassen was er will.

    In D ist nur eines Sicher. Der Tod und die Steuer.

    Ich werde wieder berichten sobald ich neue Infos habe bzw, Urteile, Begründungen etc.

    Eventuell beschreite ich auch den Klageweg. Mal sehen.

    Gruß Frank

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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von ran-muc Do 11 Dez 2014 - 18:37

    max. 4 Jahre Nachzahlung , kannst mir glauben , hab ich alles schon durch Sad
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Herms Do 20 Aug 2015 - 12:47

    MoinMoin,

    hab heute Post vom Hauptzollamt bekommen und kann nicht glauben, was da drin steht.

    Nachdem ich Einspruch bei der Besteuerung als PKW mit 405€ eingelegt hatte (der Schrieb kam über ein halbes Jahr nach Zulassung) und ne Mail mit Bildern, Abmessungen, Flächenberechnung usw. hin geschickt hatte,  kam das Schreiben, dass die LKW Besteuerung nicht möglich sei.

    "Die Ladefläche ist nur unwesentlich grösser als die Fläche zur Personenbeförderung und da ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug nicht mehrheitlich der Güterbeförderung dient". Der Widerspruch sei somit höchstwahrscheinlich nicht erfolgreich und wenn ich mich binnen 4 Wochen nicht melde wird dieser zurückgezogen.

    Naja, hin und her überlegt, da gegoogelt, dort gelesen, zähneknirschend akzeptiert und einschlafen lassen.

    Heute nun, 5 Wochen nach Ablauf der Frist, kommt ein neuer Bescheid mit Besteuerung nach Gewicht für das nun bereits abgelaufene und das folgende Jahr für jeweils 172€, und da sind dann sogar noch 61€ übrig.

    Worum und wieso weiß ich nicht, evtl. hatte der Kollege, der das zuerst abgelehnt hat nun Urlaub und die Vertretung hat meinen noch offenen Fall abschließen wollen und anders bewertet und daraufhin anders entschieden (evtl. fährt der ja nen PickUp), egal, ich freu mich wie ein Schnitzel...   cheers

    LG
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty D-Max Nutzung Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt

    Beitrag von thetaxman Mi 26 Aug 2015 - 21:31

    Hallo im Forum,

    ich bin schon seit längerer Zeit im Forum angemeldet, hier mein erster Beitrag. Eine Vorstellung von mir erst einmal kurz.

    Frank, 53 Jahre, Finanzbeamter, D-Max Sondermodell "Little Bigfoot" von ISUZU Deutschland, weiß, Dekor, Scheibentönung by Pascha, EMU Fahrwerk,
    18-er DELTA Felgen auf Mickey Thompson, Mountain Roll Top, Frontspoiler, Seitenspoiler, Überrollbügel schwarz.

    Mein erster D-Max Juni 2014, Space Cab. Ich habe die gleichen Erfahrungen mit dem Zollamt gemacht. Da ich selbst im Finanzamt arbeite
    habe ich mit meinen Kollegen bezüglich der Besteuerung Rücksprache gehalten. So lange die Finanzämter für die Kfz-Steuer
    zuständig waren, erfolgte eine ausschließliche Beurteilung nach dem Verhältnis der Ladefläche zur Fläche des Innenraumes,
    mit dem Ergebnis Lkw Besteuerung. Mit dem Wechsel der Zuständigkeit von den Finanzämtern (Landesbehörde) zu den Zollämtern (Bundesbehörde) spätestens ab dem 01. Juli 2014 sind alle Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden gecancelt worden.

    Gegen den damaligen Steuerbescheid habe ich Einspruch eingelegt, der zwischenzeitlich ruhend gestellt ist. Selbst Zitierungen aus
    dem "Strotthoff", dem einzigen auch von Gerichten anerkannten Kfz-Steuerkommentar konnte die Zollbehörde nicht erweichen, den Bescheid zu ändern. Eine Aussicht auf Erfolg besteht jedoch nicht, da nach einem brandaktuellen Urteil des Finanzgerichtes Müchnen ein Ford Ranger anderhalb Kabiner
    wiederum als PKW eingestuft wurde.

    In 2014 gab es einen Antrag zur Gesetzesänderung des Kfz-Steuergesetzes bezüglich dieser unverständlichen Besteuerung,
    dieser Antrag wurde jedoch von der Bundesregierung nicht umgesetzt.

    Die Ruhendstellung des Verfahrens bedeutet, dass die Zollverwaltung auf ein Urteil wartet, das gerade in der Pipeline ist. Solltest
    Du mit der Ruhendstellung nicht einverstanden sein, musst die Einspruch gegen das "Angebot der Ruhendstellung" des Zollamtes einlegen
    und selbst Klage erheben beim zuständigen Finanzgericht.

    Abschließend muß ich festsellen, dass bei der derzeitigen Rechtsauslegung der FG eine LKW Besteuerung für die Space Cabs ohne umfangreiche Umbauarbeiten
    nicht möglich erscheint.

    Im April 2015 habe ich meinen Space Cab gegen das Sondermodell "Little Bigfoot" getauscht. Eine Doppelkabine, Besteuerung
    als Pkw. Ende der Veranstaltung. Auf meine klagefähige Einspruchsentscheidung zu meinem Steuerbescheid für den Space Cab warte ich noch heute.

    Abschließend möchte ich noch vermerken, dass die Steuergesetze von gewählten Volksvertretern (Bundestagsabgeordneten) beschlossen werden,
    die Mitarbeiter in den Finanzämtern sind nur dazu da, diese Gesetze umzusetzen. Das Finanzamt ist kein gesetzgebendes Organ.

    Bis bald mal !


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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von sledge112 Mi 26 Aug 2015 - 21:57

    thetaxman schrieb:
    Abschließend möchte ich noch vermerken, dass die Steuergesetze von gewählten Volksvertretern (Bundestagsabgeordneten) beschlossen werden,
    die Mitarbeiter in den Finanzämtern sind nur dazu da, diese Gesetze umzusetzen. Das Finanzamt ist kein gesetzgebendes Organ.

    Bis bald mal !


    thetaxman


    Dann muß bei der Interpretation der Gesetze aber einiges an Spielraum vorhanden sein.
    Sonst würde der Hase ja nicht in jedem Landkreis anders laufen.
    Ich bin sehr froh, dass zumindest im Landkreis Gießen der Spacecab als LKW durchgeht und zwar ohne Debatte.


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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Wilhelm Mi 26 Aug 2015 - 22:37

    thetaxman schrieb:
    Abschließend möchte ich noch vermerken, dass die Steuergesetze von gewählten Volksvertretern (Bundestagsabgeordneten) beschlossen werden,
    die Mitarbeiter in den Finanzämtern sind nur dazu da, diese Gesetze umzusetzen. Das Finanzamt ist kein gesetzgebendes Organ.

    Bis bald mal !


    thetaxman


    Also wie gehabt, wer ein Space Cab kauft, geht ja nicht unbedingt davon aus desöfteren Leute damit zu chauffieren und hier in Brandenburg heißt das, eine hinteres Sitzkissen und Gurt raus dann wird er als LKW versteuert. Allerdings kann ich eines nicht wirklich nachvollziehen; da kauft sich jemand ein Auto für knapp 30 tausend Euro und jammert dann rum wegen der PKW-Steuer (ca. 300,- im Jahr mehr), daß kanns ja nicht wirklich sein oder?

    Bundestagsabgeordnete sind nicht wirklich "Volksvertreter", bei den hiesigen Wahlbeteiligungen kann man das nun nicht wirklich behaupten. Sie sind "Parteisoldaten" und "Stimmvieh" ihrer Fraktion und denen geht solch ein Thema völlig am Hintern vorbei, siehe auch das leidliche Thema "Sonntagsfahrverbot Pick Ups".
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von sledge112 Mi 26 Aug 2015 - 23:07

    Lieber Wilhelm,

    klar könnte ich auch die 300 € verschmerzen.

    Was mich aber wirklich bei der Einschätzung des Pickup ärgert, ist folgendes:

    Jeder sucht sich das heraus, wo er den Prickupfahrer am meisten ärgern kann.

    zur Definition:

    Egal welche Kabine, irgendjemand hat mal grundsätzlich festgestellt: Das ist ein LKW mit offenem Kasten.
    Und weil sich diese Leute so sicher waren, steht das auch erst einmal grundsätzlich so im Fahrzeugschein (bei wem das nicht so war: bitte posten).



    Jetzt kommt die eine oder andere Zulassungsstelle und sagt : Nee, nee ! Die Dinger haben ja schön Hubraum. Versteuern wir mal lieber als PKW, haben wir mehr von.
    Die Argumentation läuft dann Unterschiedlich:
    - Verhältniss Länge Fahrerhaus und Ladefläche
    - HerstellerProspekt sagt: fährt sich wie PKW
    - Verhältniss Leergewicht und Nutzlast
    usw
    (ich hab da schon viel gelesen)

    Deine KFZ Versicherung teilt wiederum die Ansicht der Zulassungsstelle nicht. Die sagen Nö, nö! Das ist ein schon ein LKW, sonst müßten wir ja günstigere Tarife anbieten.
    Und die liebe Polizei (die verstehe ich bei der ganzen Sache noch am Besten)? Die sagen: Mein lieber Freund, da steht LKW in Deinem Fahrzeugschein! Was hast Du Sonntags mit Deinem Firmenanhänger auf der Autobahn zu suchen ?.

    Ich persönlich bin mit der Handhabung in meinem Landkreis glücklicherweise zufrieden.

    Aber Ich Denke, die Pickupfahrer würden ganz gerne mal wissen was er nach unserem tollen Rechtssystem eigentlich fährt.


    Zuletzt von sledge112 am Mi 26 Aug 2015 - 23:29 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet


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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von sledge112 Mi 26 Aug 2015 - 23:26

    Wilhelm schrieb:

    Bundestagsabgeordnete sind nicht wirklich "Volksvertreter", bei den hiesigen Wahlbeteiligungen kann man das nun nicht wirklich behaupten. Sie sind "Parteisoldaten" und "Stimmvieh" ihrer Fraktion und denen geht solch ein Thema völlig am Hintern vorbei, siehe auch das leidliche Thema "Sonntagsfahrverbot Pick Ups".

    Ja mit Stimmvieh und Parteisoldaten hast du schon recht (tolle Begriffe, gefällt mir, ist auch sehr bezeichnend)
    Leider sind wir (das Volk) für die Wahlbeteiligung irgendwo auch selbst verantwortlich.
    Ist ein anderes Thema.

    (Diesen kleinen Absatz hatte ich glatt übersehen, wollte ich aber würdigen)


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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von ran-muc Do 27 Aug 2015 - 13:01

    Hallo Wilhelm

    Um die genannten 300 € gehts gar nicht , es sind eh nur knapp über 200 € bei unseren neuen Pick ups.

    Stell dir vor du fährst einen alten PU mit EURO 2 oder 3
    Hast bisher 172 € Steuer bezahlt ,dann fällt dem Zoll ein man könnte den ja nach Hubraum besteuern .
    Dann hast du mit EURO 2 die Arschkarte gezogen ,dann sind nähmlich um die 800 € oder mehr fällig .

    Eigentlich gehts ums Prinzip.

    Da entwickeln hochbezahlte Ingenieure in Thailand , Japan , Süd Arika oder sonst wo einen Klein-LKW
    nach den Richtlinien des Weltmarkts.
    Dann wird dieser LKW vom Kraftfahrtbundesamt geprüft nach allen Regeln was die EU vorschreibt .
    Unter anderem auch nach den momentan gültigen Abgasvorschriften für LKW .

    Bisher war es immer so das die Abgasvorschriften für LKW immer den PKW hinterher hinkten.
    Das heißt als LKW war der PU zulassungsfähig ,als PKW ist er nicht zulassungsfähig.

    Die hochbezahlten Ingenieure des Kraftfahrtbundesamts geben den PU dann für den EU und deutschen Markt frei.
    Der PU ist dann als LKW zulassungsfähig .

    Bei der Einfuhr wird natürlich der höhere LKW -Zoll verlangt. ( 22 % )

    Und dann kommt , ebenfalls der Zoll bei der Kfz Steuer daher und will die Steuer nach Hubraum.

    Eigentlich ist ja seit der Kfz Steuerreform 2012 alles geregelt .
    Versteuert wird , wie das Fahrzeug zugelassen ist.
    Wenn nur nicht irgendeiner diesen § 18 mit ergänzt hätte , dann wär alles super.

    Wenn das Finanzamt bzw. jetzt der Zoll diese Art der Fahrzeuge höher versteuern will dann frage ich mich
    warum die nicht in der Lage sind diese Fahrzeuge als PKW zu prüfen und zuzulassen .
    Zeit war genug da , das Ganze läuft seit 1998

    Was noch dazu kommt das in manchen Bundesländern die 1,5 er als LKW laufen wo anders als PKW
    Selbst einige wenige DoKa haben noch den LKW Status .
    Und auf den Gemütszustand des Geldeintreibers darfs ja wohl nicht ankommen ob LKW oder PKW.

    Gruß Rudi

    ich bin seit 1998 betroffen / 4 Jahre Nachzahlung / immer wieder Schriftverkehr / hab die Schn.... so was von voll.
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    Beitrag von Wilhelm Do 27 Aug 2015 - 16:20

    sledge112 schrieb:
    Jeder sucht sich das heraus, wo er den Prickupfahrer am meisten ärgern kann.

    Deine KFZ Versicherung teilt wiederum die Ansicht der Zulassungsstelle nicht. Die sagen Nö, nö! Das ist ein schon ein LKW, sonst müßten wir ja günstigere Tarife anbieten.
    Und die liebe Polizei (die verstehe ich bei der ganzen Sache noch am Besten)? Die sagen: Mein lieber Freund, da steht LKW in Deinem Fahrzeugschein! Was hast Du Sonntags mit Deinem Firmenanhänger auf der Autobahn zu suchen ?.


    Aber Ich Denke, die Pickupfahrer würden ganz gerne mal wissen was er nach unserem tollen Rechtssystem eigentlich fährt.


    Da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Es müssten mehr Politiker Pick Ups fahren, dann wäre die Sache schon geklärt!!!!!!!
    Wir haben da keinerlei Lobby, ähnlich wie Kinder, Behinderte oder alleinerziehende Mütter. Evil or Very Mad
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Wilhelm Do 27 Aug 2015 - 16:25

    ran-muc schrieb:Hallo Wilhelm


    Eigentlich gehts ums Prinzip.



    Völlig richtig und zeigt das hier einiges falsch läuft.
    Für mich wäre es doch eigentlich so einfach. Egal wie viele Sitze oder das Verhältnis Ladefläche-Fahrerhaus, entscheidend ist aus meiner Sicht (natürlich nicht die Sicht des Staates) wie das Fahrzeug zugelassen ist und da steht in Brief und Zulassung nunmal LKW. Es könnte so einfach sein.
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Herms Do 27 Aug 2015 - 16:50

    Wilhelm schrieb:


    entscheidend ist aus meiner Sicht (natürlich nicht die Sicht des Staates) wie das Fahrzeug zugelassen ist und da steht in Brief und Zulassung nunmal LKW

    und damit hast Du sowas von Recht, aber das wäre a) zu einfach und b) zu schön um wahr zu sein....
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    Beitrag von Dynomike Do 17 Sep 2015 - 9:19

    Ich verweise mal auf diesen Thread: Gewichtsbesteuerung für Maxe.

    Mein Space Cab ist jetzt nach einigem Hin und Her als LKW versteuert. Ohne jeglichen Umbau. Es liegt also tatsächlich im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Mein Glück war, dass beim Schweinfurter Zollamt wohl ein paar Pickupfahrer arbeiten.


    Zuletzt von Dynomike am Mi 6 Jul 2016 - 10:53 bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet


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    いすゞ D-Max 2,5, Space Cab Custom Automatik, Bj. 06/15, 200 PS - 530 Nm, Matte Metallic Garnet Red (Folie).
    Zur kompletten Fahrzeugbeschreibung bitte hier entlang.

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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Wilhelm Do 17 Sep 2015 - 13:05

    Diverse neue Space Cabs werden jetzt hier in der Region vom Hauptzollamt in Frankfurt/Oder als LKW versteuert und anerkannt. Es scheint da eine Weisung von "oben" gegeben zu haben.
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    Beitrag von thetaxman Sa 19 Sep 2015 - 20:41

    Wilhelm schrieb:Diverse neue Space Cabs werden jetzt hier in der Region vom Hauptzollamt in Frankfurt/Oder als LKW versteuert und anerkannt. Es scheint da eine Weisung von "oben" gegeben zu haben.

    ... dann erwarte ich in der nächsten Zeit den Änderungsbescheid für meinen alten Space Cab vom HZA Frankfurt.

    Meinem Einspruch müsste ja dann stattgegeben werden. Ich werde Montag mal den netten Zöllner diesbezüglich
    kontaktieren.
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Einspruch erheben

    Beitrag von Der Zimmermann Di 29 Sep 2015 - 9:28

    Hi...

    Ich habe seit letzter Woche einen SpaceCab...Ich bin gespannt auf den Steuerbescheid...Ich habe mich bewusst für den Space entscheiden, da dieser hier in unserem LK definitiv als Lkw zugelassen und auch versteuert wird. Der Verkäufer hatte das schon einige Male, dass ein neuer erst als Pkw versteuert werden musste. Nach Einspruch musste man den vorführen; dann war (soll) es kein Problem mehr (gewesen sein).

    Er hat mir auch schon 2 Einspruchsschreiben zugemailt. Wenn irgendjemand akuten Bedarf hat... Laughing  :| .Die Einsprüche hebeln die Argumentation der FA, dass es sich aufgrund der BAuart um einen Pkw handelt, anhand mehrere Fakten aus...und gehen in Richtung "anderes Fahrzeug".

    In meiner Zulassungsbescheinigung ist der Max als Geländefahrzeug Güterbeförderung bis 3,5t / Lastkraftwagen zugelassen. EU Fahrzeugklasse N1G. Aufbau BA.

    Interessant zu dieser Problematik ist dieees sehr aktuelle Urteil...

    Urteil AG 2015

    Irgendwo hier im Forum habe ich eine kleine Übersicht gelesen...wie es in den meisten Fällen läuft...

    Wenn man sich mal einen DoubleCab anguckt (luxuriöse Ausstattung, Geschwindigkeit, getönte Scheiben, etc etc), müsste man eigentlich zu dem ehrlichen Schluss kommen, dass es nichts anderes ist, als ein hochgelegter, geländegängiger Kombi! Vom äußerlichen Erscheinungsbild sind die meisten Doubles weit entfernt.

    Zum Schluss möchte ich noch etwas zum Thema Sonntagsfahrverbot loswerden...vielleicht gehört es hier nicht hin...aber wegen der Begründung vielleicht doch...Viele hier bemängeln, dass bei der Besteuerung ihr Mäxchen nicht als Lkw anerkannt wird...aber beim Thema Sonntagsfahrverbot argumentieren sie dann teilweise mit den gleichen Argumenten der FA, dass es sich nicht um einen Lkw handelt Question

    Wenn man versucht, sich anhand der ureigenen Sinne der Gesetzt sich den Unterschied klar zu machen...kann man das etwas nachvollziehen...

    Sonntagsfahrverbot:
    §30 StVO soll u.a. dafür sorgen, dass der Reiseverkehr an Sonn und Feiertagen ungehindert rollen kann...und da stören nunmal "langsamere" Fahrzeuge mit Anhänger...klar könnte man jetzt wieder "sachlich" argumentieren...da ist dann eh immer Stau...aber vielleicht erstmal hinnehmen..


    KfzSteuer:
    Die soll sich grundsätzlich an Schadstoffaustoß und Belastung der Allgemeinheit durch die jeweilige Fahrzeugart orientieren und dabei Sinne und Zwecke berücksichtigen.
    Und jetzt komme ich auf meinen oben erwähnten, geländegängigen Kombi zurück...warum sollte ein DoubleCab Premium dann anders besteuert werden als z.B. ein Q5 oder Volvo XC90 o.ä???

    Mir ist bewusst, dass das einige hier sicher anders sehen...aber, das ist meine Meinung dazu.
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Weis keiner so genau

    Beitrag von marko_daniela Di 29 Sep 2015 - 15:57

    Mein Max ist als LKW zugelassen mit PKW Besteuerung und es führt kein Weg dahin mit Hänger egal welcher Art an Sonn und Feiertagen zu fahren es beruft sich alles auf die Zulassungseintragung LKW,Bin Berufskraftfahrer und hab die Überlegung mir die Genehmigung zuholen .https://2img.net/i/fa/i/smiles/icon_bounce.gif
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    Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür??? Empty Re: Gewichtsbesteuerung Zoll/Finanzamt Beamtenwillkür???

    Beitrag von Panzerknacker Mi 30 Sep 2015 - 9:45

    Guude!

    Mir ist es eigentlich egal, ob Pkw oder Lkw. Nur es sollte konsequent sein!
    Da ich Pkw-Steuer bezahlen muss, dann will ich auch Sonntags mit Anhänger fahren!



    Gruß
    Panzerknacker

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