ich wende mich mal mit einem aktuellen noch heißem Thema an euch.
Folgender Sachverhalt:
Im Februar 2014 bekam ich meinen neuen MAX Space Cab Custom. Hier war noch das Finanzamt für die Besteuerung zuständig. Erstmal kam wie erwartet ein Bescheid als PKW. Daraufhin fuhr ich zur Finanzbehörde (war gleich um die Ecke), stellte den MAX vor und dann wars Geschehen. Gewichtsbesteuerung kein Problem.
Nach einem Unfall mit meinem MAX war dieser wirtschaftlich ein Totalschaden. Somit abgemeldet.
Da ich aber wieder den gleichen MAX wollte hab ich mir beim freundlichen natürlich gleiches Modell, gleiche Ausstattung nur statt Schwarz in Grün bestellt.
Im Oktober war es dann soweit, er war da. Nun ist für die Besteuerung das Zollamt zuständig. Steuerbescheid kam wie gewohnt als PKW. Naja dachte ich mir rufste mal da an. Angerufen, Sachverhalt mit Finanzbehörde vom Erstwagen erklärt. Er fragte ob denn die Fahrgastzelle größer sei als die Ladefläche, ich sagte die ist kleiner. 1,60 zu 1,76. Also gut kein Problem. Legen sie widerspruch ein, machen sie zwei Fotos legen sie sie bei und dann kriegen wir das hin.
So letzte Woche bekam ich einen Brief, das es Zweifel gibt. Paar allgemeine Paragraphen um die Ohren gehauen etc. Der einzige Grund woran sich der Sesselfurzer stört, ist das es gar nicht sein kann das ein LKW 180km/h laufen soll. Und die Zuladung wäre ihm für einen LKW viel zu gering, Grade mal irgendwas um die 31% Zuladung. Das kann nicht sein das das ein LKW sein soll.
Nunja um Zweifel auszuräumen soll ich zur Nebenstelle des Zollamt fahren und vorstellig werden.
Heute bin ich dann hingefahren, die haben den MAX vermessen und wollen dies nun an die Hauptstelle weiterleiten. Entscheiden können die vor Ort nicht. Den netten Herren, ja die waren wirklich nett habe ich dann das Papier des Finanzamtes gezeigt, das es für die Finanzbehörde kein Problem war die Gewichtsbesteuerung zu erteilen. Daraufhin musste ich mir sagen lassen das ich mich hier im Zollamt befinde und nicht beim Finanzamt.
Noch hatte ich mich im guten glauben unter Kontrolle, denn ich wollte denen schon BEAMTENWILLKÜR vorwerfen. Es kann meiner Meinung nach nicht sein, das eine Behörde so die andere andersherum entscheidet. Wenn ich nicht das gleiche Fahrzeug hätte lediglich ne andere Fahrgestellnummer würde ich mich wohl oder übel damit abfinden, aber so... NE NE.
Wer hat den Wahnsinn mit dem Zoll schon hinter sich?
Wer kann mir sachdienliche Hinweise, Argumentationen etc geben?
Noch habe ich nicht den endgültigen Bescheid aber ich Ahne schonmal nichts gutes.
Andere Frage wäre, was müsste ich machen um einen 2-Sitzer daraus zu machen. Sollte eigentlich genügen wenn die Gurte raus kämen oder?
Vielen Dank schon im voraus für die Hilfestellungen.
Gruß Frank (der im Moment auf 180 ist)