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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Nirwulf Do 9 Jul 2015 - 22:30

    Ach so, und "Wohnwagen und Anhänger zu Sport- und Freitzeitzwecken"r sollten überall in D erlaubt sein.
    " sollten" hast du recht aber da Verweise ich auf das was weiter vorn geschrieben wurde es gibt Bundesländer die sich nicht bei der Unterschrift angeschlossen haben, Brandenburg gehörte dazu. Mein Telefonat mit dem Ministerium hatte da eine klare Aussage LKW + Anhänger egal welche Ladung am Sontag nur mit Ausnahmegenehmigung( Kosten 200€/a).
    Dann jetzt mal die Frage welche Länder haben sich bisher nicht angeschlossen heißt für welche Länder braucht man noch ne Genehmigung?
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Wilhelm Do 9 Jul 2015 - 22:46

    Warum dort anrufen, steht sogar auf deren eigener Seite.

    http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.399817.de?highlight=sonntagsfahrverbot+mit+anh%C3%A4nger
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Panzerknacker Fr 10 Jul 2015 - 17:10

    Guude!

    Ich gebe dir natürlich Recht mit der Verwarnung. Eventuell muss auch der Wohnwagen stehen bleiben. Vor Ort ist die Polizei am längeren Hebel. Aber danach läuft es auf ein Verfahren hinaus. Kann ja nicht sein das eine Behörde  sagt es kommt nicht auf die Eintragung an, während eine andere Behörde sagt das es wohl darauf ankommt. Bis jetzt hat mich die hessische Polizei Sonntags sowohl mit dem Wohni als auch mit dem Klaufix hinten dran in Ruhe gelassen. Kommt wohl auch auf den Polizisten selbst an.

    Gruß
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Herms Mo 13 Jul 2015 - 21:42

    Moin Mike,

    hast recht, aber hey, ich hab damit nicht angefangen... ;-))

    LG
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von pablo1268 Di 14 Jul 2015 - 12:43

    Mike, du alter Spielverderber :joker:

    Aber es steht auch noch -Allgemeines dahinter! Wink
    Aufräumen, umgestalten kann ja kein Anderer als der Admin!!! Wenn der sich nicht mehr meldet, müssen wir halt mit leben. Möchte hiermit aber die Diskussion nicht erneut anfachen!

    Zum Thema Anhänger halte ich mich raus, da mein Max als Lieferwagen in Frankreich läuft, ist also wegen LKW-Sonntagsfahrverbot+Hänger ausgenommen cheers
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Fahrverbot

    Beitrag von marko_daniela Mo 21 Sep 2015 - 21:08

    In Sachsen und Sachsen-Anhalt ist der D-MAX ein LKW wird aber als PKW behandelt
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Dmax-Tourer Fr 20 Mai 2016 - 11:04

    Moin Kollegen,
    habe mir auch das Problem mit dem Sonntagsfahrverbot mal vorgenommen. Es gibt KEINEN Gesetzestext der das
    definitiv erlaubt! Aber; lt. gängiger aktueller Rechtssprechung gilt folgendes: "Die Nutzlast darf max 40% des zulässigen
    Gesamtgewichts betragen und es sollte vom Aufbau so gestaltet sein das der PU als Fahrzeug mit - Hilfsladefläche- zu
    erkennen ist". " Dann wäre das ziehen eines Sportanhängers oder Wohnwagens keine LKW-typische Beförderung"!
    Wie gesagt ist das kein Gestzestext sondern gängige aktuelle Rechtssprechung. Wenn man auf der Tour allerdings an
    einen Betonkopf gerät muß der Anhänger erstmal stehen bleiben!
    Gruß - Theo -
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Maddoc Fr 20 Mai 2016 - 13:45

    ADAC zum Sonntagsfahrverbot:

    https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2014-27-Sonntagsfahrverbot_208854.pdf
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Dynomike So 22 Mai 2016 - 9:34

    Für alle Nord-Süd (oder umgekehrt  Mr Green ) Reisen birgt das Wochenende ein Problem.

    Man könnte fast meinen, Deutschland hätte wieder eine Mauer...

    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Bundes11


    Zuletzt von Dynomike am Mo 23 Mai 2016 - 13:12 bearbeitet; insgesamt 6-mal bearbeitet


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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von 76erKeks Mo 23 Mai 2016 - 10:28

    Unnötiges Zitat entfernt.


    Danke für den Link und Karte, da hätte ich mir vorletzten So. die 30 € für die Ausnahmegenehmigung sparen können und hätt meinen Pferdeanhänger einfach so gezogen......
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von KingAlf Mi 3 Aug 2016 - 8:57

    Nochmal eine Frage nebenbei zum Anhängerbetrieb.

    Der D´Max hat ein Gesamtgewicht von 3000kg und eine Lkw-Zulassung wenn ich meinen Einachsanhänger 1500kg Gesamtgewicht (100Km/h Zulassung) anhänge bin ich bei 4500kg Gesamtmasse des Zuges.

    Die Frage wäre jetzt wie schnell darf ich auf Land- Bundesstrassen und Autobahnen fahren?

    Fahrzeuge bis 3,5t 100km/h Land- Bundesstrassen und Autobahnen wie es die Beschilderung erlaubt.
    Fahrzeuge bis 7,5t 80km/h Land- Bundesstrassen und Autobahnen 80km/h.
    Fahrzeuge über 7,5t 60km/h Land- Bundesstrassen (mit aussnahmen bei Mehrspurigen Ausbau mit Abtrennung) und Autobahnen 80km/h.

    Im normal Fall mit dem gesamten Zug 80km/h auf Land- Bundesstrassen und 80km/h auf Autobahnen aber wie ist das jetzt mit der 100km/h Zulassung des Anhängers?
    Fahrtenschreiber brauch ich nicht da ich privat fahre und Eigentümer des Fahrzeuges bin.

    Um Führerscheinklassen brauche ich mir keine Sorgen machen die habe ich alle gültig vom Motorrad angefangen über 40t Lkw und Bus bis hin zu Landmaschinen.

    Ich hab jetzt schon eine ganze weile im Netz gesucht aber selbst bei Dekra und Tüv steht in dem Fall nichts genaues drin.
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Maddoc Mi 3 Aug 2016 - 9:10

    80
    egal ob der Hänger eine 100er Zulassung hat.
    Der Max ist in jedem Fall ein LKW, egal wie er versteuert wird, damit greift die 80 er Beschränkung.
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von KingAlf Mi 3 Aug 2016 - 9:26

    Gut Danke also genauso wie ich es mir dachte.
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von sledge112 Mi 3 Aug 2016 - 12:48

    Hallo Maddoc,

    Du hast mich gerade erschrocken.
    Dachte schon ich hätte das Geld für die 100 Km/h Zulassung aus dem Fenster geschmissen. Habe deshalb gerade etwas gegoogled.

    Die Verordnung gilt laut Dekra für :

    Personenkraftwagen

    Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässingen Gesamtmasse bis 3,5 t.

    Busse mit einer zulässingen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 Zulassung §18 Absatz 5 Nr. 3 StVO

    http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

    Also mein D-Max ist ein mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 3,5 t.


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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Maddoc Mi 3 Aug 2016 - 13:03

    Ich muß mich korrigierten, mit AusnahmeReglung geht sich 100 km/h
    https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.bernd-huppertz.de/FHS%2520Download/StVO%2520Download/zHG%2520Tabelle.pdf&ved=0ahUKEwjf8qTsi6XOAhXMC8AKHYezBSIQFggnMAQ&usg=AFQjCNE-yDJ2wSFCIv1U2Ck8VCxaZ5pKDQ&sig2=nJ9BluShFUfsd4TLjjSYdg
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Dynomike Do 4 Aug 2016 - 10:29

    Was ist denn mit dieser "Ausnahme" gemeint?


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    Beitrag von Panzerknacker Fr 5 Aug 2016 - 15:39

    Guude!

    Mit der "Ausnahme" sind die Tempo 100 Anhänger gemeint.



    Gruß
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty SonderKFZ

    Beitrag von isumog So 18 Sep 2016 - 20:37

    Mit eingetragener Kabine (SonderKFZ Wohnmobil) könnt ihr auch Sonntags Anhänger fahren.Allerdings darf man mit jedem SonderKFZ +Anhänger auf Landstraßen nur 60 fahren.
    Bei Rubrik " Dokument zur Umschlüsselung" hab ich`s auch beschrieben.
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Wicki Mi 31 Mai 2017 - 22:06

    Gude,

    ich hab heute bei guidobaur den UFS abgeholt, danke noichmal.
    Da haben wir uns auch noch mal über das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger unterhalten.
    Wie verhält es sich denn wenn die Maxi umgeschlüsselt ist, dann steht ja nicht mehr LKW im Schein sondern Pick-Up. Der ganze Kram bezieht sich ja immer nur auf LKW.
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Dynomike Do 1 Jun 2017 - 8:52

    Hallo Wicki!

    Pickups sind, wie Kleintransporter, in den allermeisten Fällen LKW. Und für diese gilt, egal wie schwer, mit Anhänger dran nach wie vor das Sonntagsfahrverbot. Dies wird von den Bundesländern noch immer unterschiedlich gehandhabt (Freizeit/Gewerbe), aber daran wird ja gerade gearbeitet.

    Also: Auch wenn BE im Schein steht, ist das nach wie vor ein N1 oder N1G, also LKW bis 3,5 t.
    Das BE beschreibt lediglich den Aufbau.

    Schnell noch die Definition der Klasse N :

    "Fahrzeuge der Klassen N1, N1G, N2, N2G, N3 und N3G, die vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegt und gebaut sind,
    mit mindestens vier Rädern - sowie Fahrzeuge der Klasse N mit besonderer Zweckbestimmung, auch wenn sie nicht für die Güterbeförderung ausgelegt und gebaut sind (s. Richtlinie 2007/46/EG Anhang II in der jeweils gültigen Fassung)
    Das G steht für "Geländefahrzeug zur Güterbeförderung oder mit besonderer Zweckbestimmung bis 3,5 t".

    Man könnte ein Fahrzeug zur Güterbeförderung auch Lkw nennen. Wink


    Wenn er als PKW zugelassen ist, gilt obiges natürlich nicht.

    Ich hoffe, hier endlich mal für Klarheit gesorgt zu haben. Dieses Thema hatten wir schon sooo oft.


    Gruß, Jörg


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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Der Ralf Do 1 Jun 2017 - 12:02

    Wicki schrieb:Gude,

    ich hab heute bei guidobaur den UFS abgeholt, danke noichmal.
    Da haben wir uns auch noch mal über das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger unterhalten.
    Wie verhält es sich denn wenn die Maxi umgeschlüsselt ist, dann steht ja nicht mehr LKW im Schein sondern Pick-Up. Der ganze Kram bezieht sich ja immer nur auf LKW.

    Der wird ja bestimmt bei der Umschlüsslung PKW und nicht Pick Up (das gibbet nicht)
    Wenn du dann PKW im Schein hast gilt das Sonntagfahrverbot für Dich nicht.

    Jörg hat übrings recht §30 abs.3 hat immer noch bestand und da es ein Bundesgesetz ist steht das auch klar über den Erlass der Länder.

    Das Problem ist aber auch in den Ländern wo der Erlass angewendet wird das die meisten Polizisten den Erlass gar nicht kennen.

    Und noch eins .... die Karte von mir die der Jörg mal eingestellt hat letztes Jahr ist nicht mehr ganz Aktuell Berlin / Brandenburg muß nun auch grün sein.

    @ Jörg ... klarheit wird es erst dann geben wenn das Gesetz geändert wird und das dauert bestimmt nochmal 10 Jahre.
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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Wicki Do 1 Jun 2017 - 12:49

    Gude,

    doch, da steht jetzt Pick-Up und nicht mehr LKW.
    Hab den Schein mal gescannt.
    Oben bleibt es bei N1G. Ich dachte die beziehen sich nur auf die 3 Buchstaben "LKW"
    Eigentlich ist das wieder mal ein Witz, das es innerhalb Deutschlands so unterschiedliche Regeln gibt, bis keiner mehr weiß was eigentlich gilt. Rolling Eyes

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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Dynomike Do 1 Jun 2017 - 13:05

    ...Und somit kommt das von mir oben Geschriebene weiterhin zum Tragen.

    Das ist übrigens bundeseinheitlich. Lediglich die Sonntagsfahrverbote werden von den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Siehe auch die Karte weiter oben. Das wird sich aber in Bezug auf Freizeitfahrten in absehbarer Zeit ändern.

    Wenn Du einen PKW haben willst, mußt Du auf M1/M1G umschlüsseln. Dann interessiert Dich das Fahrverbot überhaupt nicht mehr, Du bezahlst dann aber auch die volle PKW-Steuer.

    Bei der BE Sache geht es nur um den Aufbau (abgetrennte offene Ladefläche), für welchen die Gewichtsbesteuerung festgeschrieben ist.


    Viele Grüße,
    Jörg


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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Dynomike Fr 2 Jun 2017 - 20:36

    Hallo zusammen!

    Das Thema ist durch!

    Ich verweise der Einfachheit halber und weil ich das hier gerade auf dem Handy schreibe, auf diesen Thread im Pickupforum.

    Viele Grüße, Jörg


    Zuletzt von Dynomike am Mo 26 Jun 2017 - 12:11 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet


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    Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!) - Seite 2 Empty Re: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (gelöst!)

    Beitrag von Wicki Fr 2 Jun 2017 - 20:52

    Problem gelöst

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