Bin aus einem spontanen Anlass heute noch mal auf das Thema gekommen.
Seit Herbst 2017 gilt das ganze LKW Fahrverbot nur noch für gewerbliche Fahrten.
Dieser Link sollte vertrauenswürdig genug sein:
www.bag.bund.de
im ersten Absatz ist bereits alles gesagt:
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Das Verbot gilt nicht für
Seit Herbst 2017 gilt das ganze LKW Fahrverbot nur noch für gewerbliche Fahrten.
Dieser Link sollte vertrauenswürdig genug sein:
www.bag.bund.de
im ersten Absatz ist bereits alles gesagt:
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Das Verbot gilt nicht für